Recht und Gesetz

ALAG Automobil GmbH & Co. KG – Droht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen?

In der letz­ten Zeit er­rei­chen die Rechts­an­wäl­te ver­mehrt An­fra­gen von An­le­gern, die sich Sor­gen da­rü­ber ma­chen, dass ih­re An­sprü­che ge­gen die ALAG, die HFT oder auch die Hes­se New­man Bank (nun­mehr Gren­ke Bank) mit Ab­lauf des Jah­res 2009 ver­jäh­ren könn­ten.

Die Sor­ge be­grün­det sich mit In­for­ma­tio­nen im In­ter­net, die da­rauf hin­wei­sen, dass An­le­ger die be­reits im Jah­re 2006 von der ALAG über de­ren fi­nan­ziel­le Si­tua­ti­on in­for­miert sei­en, nur noch bis zum 31.12.2009 Zeit hätten, Ansprüche geltend zu machen. An­sprü­che, die den Anlegern be­reits im Jah­r 2006 be­kannt oder zu­min­dest grob fahr­läs­sig nicht be­kannt wa­ren, könnten tatsächlich nach § 199 BGB am 31.12.2009 verjähren.

Fakt ist jedoch, dass mit Ein­füh­rung der neu­en Ver­jäh­rungs­re­ge­lun­gen in das BGB im Jah­re 2002 ei­ne kennt­ni­sab­hän­gi­ge Ver­jäh­rung ein­ge­führt wur­de. Prob­le­me bereitet daher die Fra­ge, wann ei­ne Kennt­nis der an­spruchs­be­grün­den­den Um­stän­de vor­lag. Geht man hier von der im In­ter­net ver­tre­te­nen Auf­fas­sung aus, dass die An­le­ger be­reits im Jah­re 2006 über die fi­nan­ziel­le Si­tua­ti­on der ALAG hin­rei­chend in­for­miert wur­den, könn­ten de­ren An­sprü­che tat­säch­lich am 31.12.2009 ver­jäh­ren. Ge­richts­ur­tei­le dies­be­zü­glich lie­gen je­doch noch nicht vor.

Wahr­schein­li­cher ist es, dass die An­le­ger erst durch ei­ne Auf­klä­rung eines Fach­mann (zum Bei­spiel durch ei­nen Rechts­an­walt) oder durch In­for­ma­tio­nen, wel­che sie nach­weis­bar über Feh­ler im Pros­pekt oder an­de­re Feh­ler von potentiellen Haftungsträgern er­hal­ten ha­ben, be­ginnt. Wann die Ver­jäh­rung so­mit kon­kret be­ginnt, kann un­ter­schied­lich sein. Rein recht­lich ge­se­hen, kann die Ver­jäh­rung auch dadurch be­ginn­en, wenn sie den hier vor­lie­gen­den Ar­ti­kel le­sen.

Ei­ne Kennt­nis könn­te auch da­durch ent­stan­den sein, dass die ALAG die Anleger auf die schlech­te Fi­nanzsituation und die not­wen­dig wer­den­de Li­qui­da­ti­on mit Schrei­ben vom 07.07.2009 hin­ge­wie­sen hat. In bei­den Fäl­len wür­de die Ver­jäh­rungs­frist erst am 01.01.2010 be­gin­nen und am 31.12.2012 en­den. Die­se Rechts­an­sicht hal­ten die Anwälte der ARGE ALAG für sehr wahr­schein­lich, zumal die ALAG oder ein anderer Anspruchsgegner beweisen müssten, dass die Anleger das Informationsschreiben aus dem Jahr 2006 auch erhalten haben.

An­le­ger, die den­noch auf Num­mer si­cher ge­hen wol­len, soll­ten bis zum Jah­res­en­de 2009 ei­nen ge­richt­li­chen Mahn­be­scheid, ei­ne Kla­ge oder ei­n Schieds­ge­richts­ver­fah­ren vor ei­ner staat­lich an­er­kann­ten Gü­te­stel­le an­stren­gen.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 607 vom 13. November 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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