Recht und Gesetz

Benchmark Zertifikate – Hohe Verluste zu verzeichnen

Die Commerzbank rechnet endlich die marktgestörten Benchmark Zertifikate ab. Viele Anleger und auch die Rechtsanwälte hatte das Thema der nicht abgerechneten Zertifikate seit geraumer Zeit beschäftigt. Wir hatten hierüber ausführlich berichtet (mehr). Nunmehr hat die Commerzbank das Benchmark-Zertifikat abgerechnet und an die Anleger einen Betrag in Höhe von 66,71 Euro pro Zertifikat zur Auszahlung gebracht. Ein Anleger, für den die Rechtsanwälte bereits Klage auf Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens sowie auf Rückabwicklung wegen Prospekthaftung führen, hatte seine Zertifikate für einen Einstiegskurs von 119,45 Euro erworben. Es ist somit ein Verlust von fast 45 % entstanden.   
Wie sich der nunmehr zur Auszahlung gebrachte Betrag allerdings zusammensetzt, hat die Commerbank bisher noch nicht gegenüber ihren Kunden offen gelegt. Diese müssen nach langer Wartefrist mit Verwunderung erkennen, dass ihre Kapitalanlage einen erheblichen Verlust erlitten hat, ohne die genauen Hintergründe der Negativentwicklung nachvollziehen zu können.  „Die Commerzbank muss den Anlegern nunmehr erklären, wie sie den Kurs berechnet hat", meint Rechtsanwalt Sven Schulte, der das o.g. Verfahren gegen die Commerzbank wegen Prospekthaftung und auf Abrechnung und Auszahlung des Zertifikatwertes betreut. Da eine Berechnungsgrundlage bisher nicht offen gelegt wurde, wird das Verfahren gegen die Commerzbank also weiter geführt werden, um eine Überprüfung des nunmehr berechneten Zertifikatwertes zu ermöglich. 
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin, sowie Büros in Dresden und Frankfurt am Main.  Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite
www.dr-schulte.de
 

Dr. Thomas Schulte

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 636 vom 8. Oktober 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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