Gerichtsgebäude / Pixabay

ALAG schickt erste Mahnbescheide

Die ALAG AutomobilGmbH & Co. KG macht ernst. Die angekündigte Drohung, den AnlegernMahnbescheide über offene Forderungen zu schicken, wurde nunmehr tatsächlichbei den ersten bekannt gewordenen Fällen in die Tat umgesetzt.

Die ALAGhat hier das Amtsgericht Hamburg beauftragt, den Anlegern gerichtlicheMahnbescheide zukommen zu lassen. Bei dem gerichtlichen Mahnverfahrenmuss zwingend beachtet werden, dass auf den Mahnbescheid zwingend innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist zu reagieren ist. Wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, kann das Gericht einenVollstreckungsbescheid erlassen, mit dem die ALAG dann die Vollstreckunggegen den Anleger durchführen kann. Bei dem Erlass des Vollstreckungsbescheideswird nicht überprüft, ob die Forderung berechtigterweise besteht. Eshandelt sich hier nur um ein Antragsverfahren, zu dem keine sogenanntesummarische Prüfung erfolgen muss.

 

Anlegern, die bereitsdurch die Rechtsanwälte vertreten werden und die ihre Beteiligung ausserordentlichund fristlos gekündigt sowie widerrufen haben, wird geraten, bei einemgerichtlichen Mahnbescheid zunächst den Widerspruch gegen die gesamteForderung einzulegen. Dies kann durch einfaches Ankreuzen der entsprechendenSpalte in dem Mahnbescheid erfolgen. Es ist dann die Sache der ALAG, dieRechtsstreitigkeit gerichtlich weiter fortzusetzen. Dies kann nurdurch Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das zuständige Prozessgerichterfolgen. Dort findet dann die mündliche Hauptverhandlung darüberstatt, ob der Anspruch der ALAG wirklich berechtigt ist.

 

Rat suchende Anleger,die noch nicht anwaltlich vertreten werden, sollten sich an einen aufdas Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. ThomasSchulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie aufdem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interesseneinzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allenKanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 682 vom 30. August 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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