Courthouse / Pixabay

Accessio Wertpapierhandelshaus im Insolvenzverfahren

Die Firma AccessioWertpapierhandelshaus, die ehemals die Namen ihrer Gründer André Driver undCarsten Bengsch trug, befindet sich nach Angaben der Norddeutschen Rundschau imInsolvenzverfahren. Dies soll das Landgericht Itzehoe bereits bestätigt haben.Ferner bestätigte das Gericht, dass inzwischen 385 Klagen von Anlegernvorlägen, die Schadensersatzforderungen in Höhe von 21 Millionen € geltendmachen würden. Außerdem würde die Staatsanwaltschaft Lübeck in der Sacheermitteln.

 

Die FirmengründerDriver und Bengsch wurden in Schleswig-Holstein früher als Star der Szenegefeiert und hatten sogar dem ortsansässigen Itzehoer SV für dessen Stadion denNamen Driver & Bengsch Stadion verliehen.

 

Geschädigte Anlegermüssen sich daher wohl in Zukunft darauf einstellen, ihre Forderung nichtdirekt gegen die Gesellschaft durchsetzten zu können, sondern müssen diese wohlbeim noch zu bestimmenden Insolvenzverwalter anmelden.

 

Die RechtsanwälteRaten darüber hinaus zu prüfen, ob hier auch Hintermänner oder dieverantwortlichen Vermittler/ Berater persönlich in Anspruch genommen werdenkönnen.

 

Die Pleite desUnternehmens zeigt allerdings wieder einmal, dass man einem Unternehmen nursoweit trauen darf, wie auch seine Finanzkraft reicht. Das müssen die Anlegerwieder einmal als bittere Lektion lernen.

Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. ThomasSchulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie aufdem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interesseneinzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
Ergänzende Absenderangaben mit allenKanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 681 vom 11. August 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest