Anwaltshaftung - Rechtsanwalt muss sich in die Problemstellung des Mandanten hineindenken

Anwaltshaftung – Rechtsanwalt muss sich in die Problemstellung des Mandanten hineindenken

Interview mit Dr. Thomas Schulte zu Anwaltshaftung, das Gespräch führt Maxi Bausch.

Herr Dr. Schulte, Sie sind Rechtsanwalt und haben sich auf Verbraucherrecht spezialisiert. In einem Ihrer Blogartikel haben Sie über die ordnungsgemäße Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt geschrieben. Es geht um Anwaltshaftung. In einem konkreten Fall hat ein Rechtsanwalt einen Mandanten fehlerhaft beraten, der daraufhin einen Schaden erlitten hat. Was sind die Folgen einer fehlerhaften Rechtsberatung?

Dr. Thomas Schulte: Eine fehlerhafte Rechtsberatung kann für den Mandanten weitreichende Folgen haben. In dem konkreten Fall, den Sie ansprechen, hat der Rechtsanwalt dem Mandanten zum Rücktritt vom Kaufvertrag geraten, statt zu einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages. Es ging um Immobilienrecht. Dadurch hat der Mandant die Möglichkeit einer Geltendmachung des weiteren Schadens im Rahmen des vertraglichen Schadenersatzes verloren. Außerdem riet der Rechtsanwalt dem Mandanten zum Weiterverkauf der Wohnung, obwohl dies aufgrund des nicht fertiggestellten Zustands der Wohnung nicht ratsam war.

Wie ist es zu einer solchen fehlerhaften Beratung gekommen?

Dr. Thomas Schulte: In diesem Fall hat der Rechtsanwalt den Sachverhalt nicht umfassend genug erörtert. Er hat sich nur auf das Ziel des Mandanten, nämlich den Rücktritt vom Kaufvertrag, konzentriert. Dabei hat er nicht berücksichtigt, dass der Mandant durch einen Schadensersatzanspruch einen höheren finanziellen Gewinn hätte erzielen können. Zudem hat der Rechtsanwalt nicht über die Risiken eines Weiterverkaufs der Wohnung aufgeklärt.

Was tun bei befürchteter Anwaltshaftung?

Was kann ein betroffener Mandant tun, wenn er von einem Rechtsanwalt fehlerhaft beraten wurde?

Dr. Thomas Schulte: Ein Mandant hat in diesem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Rechtsanwalt. Der Schadensersatz kann die Kosten der Rechtsberatung, den entgangenen Gewinn und weitere Schäden umfassen. Um seinen Anspruch geltend zu machen, muss der Mandant den Rechtsanwalt zunächst auf die fehlerhafte Beratung hinweisen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Wenn der Rechtsanwalt den Schaden nicht freiwillig ersetzt, kann der Mandant den Anspruch gerichtlich geltend machen. Zudem gilt, dass die Rechtsanwälte versichert sind gegen Schäden.

Welche Kriterien helfen bei der Suche und Auswahl eines Rechtsanwalts beziehungsweise Rechtsanwältin?

Dr. Thomas Schulte: Hilfreich ist, sich einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu suchen, der / die sich auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert hat. Dadurch entsteht größere Sicherheit, dass der Rechtsanwalt / Rechtsanwältin über die erforderliche Fachkenntnis verfügt. Außerdem ist es ratsam, sich vor der Beauftragung über dessen Erfahrung und Reputation zu informieren. Auch ein Erstgespräch hilft den Mandanten ein Gefühl zu bekommen. Bei weiterer Unsicherheit empfehlen auch Anwaltskammern Rechtsanwälte.

Beratungspflicht und Hinweispflicht

Herr Dr. Schulte, Sie haben gesagt, dass ein Rechtsanwalt seine Beratungspflicht nicht allein dadurch erfüllt, dass er einzig das durch den Mandanten formulierte Ziel rechtlich bewertet. Was bedeutet das genau?

Dr. Thomas Schulte: Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, den Mandanten umfassend und erschöpfend zu beraten. Dazu gehört, den Sachverhalt nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher und strategischer Sicht zu betrachten. Beispiel: Jemand kommt und sagt, ich will vom Kauf der Wohnung zurücktreten. Dann muss nachgedacht werden, was das Ziel des Mandanten ist. Oft muss erst länger diskutiert werden. Es ist wichtig, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten alle möglichen Handlungsoptionen aufzeigt und ihn über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen aufklärt.

In dem konkreten Fall, den Sie angesprochen haben, hat der Rechtsanwalt dem Mandanten nicht geraten, einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Warum ist das so wichtig?

Dr. Thomas Schulte: Ein (vertraglicher) Schadensersatzanspruch (statt der Leistung) kann für den Mandanten deutlich vorteilhafter sein als ein Rücktritt vom Vertrag. Denn der Mandant kann dann nicht nur den Kaufpreis zurückverlangen, sondern auch den entgangenen Gewinn und weitere Schäden geltend machen. Im konkreten Fall hätte der Mandant also nicht nur den Kaufpreis zurückerhalten, sondern auch den entgangenen Gewinn aus dem Weiterverkauf der Wohnung und die Kosten für die Renovierung der Wohnung.

Fehlerhafte Beratung und jetzt?

Was können betroffene Mandanten unternehmen, um zu verhindern, dass man von einem Rechtsanwalt fehlerhaft beraten wird?

Dr. Thomas Schulte: Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte man sich über dessen Qualifikation und Erfahrung informieren. Außerdem sollte man sich nicht scheuen, Fragen zu stellen und sich ausführlich beraten zu lassen. Es liegt im beiderseitigen Interesse, eine Anwaltshaftung zu vermeiden. Zudem muss der Anwalt vernünftig und umfassend informiert werden. Nachfassen macht Sinn, wenn der Mandant das Gefühl hat, dass es nicht vorangeht. Die meisten Haftungsfälle sind wegen Fristversäumnis.

Herr Dr. Schulte, vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Zusammenfassung des Urteils zur Anwaltshaftung 

BGH, Urteil vom 20.10.1994 – IX ZR 116/93

Leitsatz

  • Erklärt der Mandant, der eine unfertige Eigentumswohnung erworben und nicht nur den Kaufpreis gezahlt, sondern darüber hinausgehende Vermögensverluste erlitten hat, er wolle vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung möglichst weiterverkaufen, so verletzt ein Rechtsanwalt seine Beratungspflicht, wenn er seinem Mandanten zum Rücktritt statt zu einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung rät und dem Mandanten nicht zugleich von der beabsichtigen Veräußerung abrät, die weitere Verluste verursachen würde.
  • Zum Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden des Mandanten und der anwaltlichen Pflichtverletzung sowie zum Schutzbereich der verletzten Beratungspflicht in einem solchen Falle.

Sachverhalt

Die Klägerin erwarb im November 1987 von einem Steuerberater eine Eigentumswohnung. Der Verkäufer verpflichtete sich, restliche Innenarbeiten bis zur Übergabe der Wohnung am 15. Dezember 1987 und Außenarbeiten im Jahre 1988 auszuführen. Die Klägerin zahlte den Kaufpreis vertragsgemäß bei Übergabe und wurde als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Da der Verkäufer die Arbeiten nicht vorgenommen hatte, beauftragte die Klägerin einen Rechtsanwalt. Dieser riet ihr zum Rücktritt vom Vertrag, den er auch in ihrem Namen erklärte und gerichtlich durchgesetzt hatte.

Die Klägerin veräußerte die Wohnung daraufhin mit Verlust. Sie verlangte von dem Rechtsanwalt Schadensersatz wegen Verletzung seiner Beratungspflicht.

Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage statt. Er stellte fest, dass der Rechtsanwalt seine Beratungspflicht verletzt hatte, indem er der Klägerin zum Rücktritt vom Vertrag geraten hatte, ohne sie gleichzeitig von der beabsichtigten Veräußerung der Wohnung abzuraten.

Der BGH führte aus, dass der Rechtsanwalt in diesem Fall den Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages empfohlen hätte, da dieser Anspruch auch die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnungseigentums umfasst hätte. Darüber hinaus hätte die Klägerin mit einem solchen Anspruch auch Ersatz weiterer Schäden verlangen können.

Da die Klägerin die Wohnung dennoch veräußert hatte, erlitt sie weitere Verluste. Diese Verluste waren nach Auffassung des BGH adäquate Folgen der Pflichtverletzung des Rechtsanwalts und diesem haftungsrechtlich zuzurechnen.

Folgerungen

Das Urteil des BGH hat folgende Konsequenzen für die anwaltliche Beratungspraxis:

  • Bei der Beratung von Mandanten, die eine unfertige Immobilie erworben haben, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten auf die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung des Vertrages hinzuweisen.
  • Der Rechtsanwalt hat den Mandanten auch vor den Risiken einer Veräußerung der Immobilie zu warnen, wenn diese Veräußerung zu weiteren Verlusten führen könnte.

Kritik

Das Urteil des BGH ist in der Literatur teilweise kritisiert worden. So wird insbesondere bemängelt, dass der BGH den Rechtsanwalt zu einer Pflichtberatung verpflichtet habe, die über das hinausgeht, was der Mandant tatsächlich wünscht.

 

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 8934 vom 22. September 2023 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest