Automatische Schufa-Meldung ist rechtswidrig - Dr Thomas Schulte

Automatische Schufa-Meldung ist rechtswidrig!

Banken, Versicherungen, Mobilfunkunternehmen usw. – Ihre direkten Dienstleister wissen über Ihre finanzielle Lage meist besser Bescheid als Ihre engsten Freunde. Umso erschreckender ist, dass Ihre Daten regelmäßig sog. Auskunfteien (z.B. der Schufa) offenbart werden. Man mag staunen, aber dieser Vorgang ist derart alltäglich, dass es schwer vorstellbar ist, dass diese Dienstleister jedes mal überprüfen, ob die Offenbarung Ihrer Daten angemessen ist. Genau dazu sind sie aber verpflichtet. Eine automatische Schufa-Meldung – auch richtiger Daten – ist stets rechtswidrig. Dies bestätigte kürzlich das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Az. 14d O 39/08).
Der Fall ist alltäglich: Ein Verbraucher nahm bei einer Bank einen Kredit auf.
Hierbei unterschrieb er einen Vertrag, in dem sich auch eine Einwilligung in eine Datenweitergabe an die Schufa („Schufa-Klausel“), befand. Schließlich geriet der Verbraucher in Zahlungsverzug. Nachdem die Bank seine Vergleichsangebote ablehnte, kündigte sie den Kredit. Dieser Umstand wurde automatisch – und ohne eine Einzelfallabwägung vorzunehmen – an die Schufa weitergeleitet.

Hiergegen wehrte sich der Verbraucher: Er verlangte von der Bank, sie möge die Meldung der Kreditkündigung gegenüber der Schufa widerrufen. Die Bank lehnte dies ab. Sie argumentierte, der Kunde habe schließlich eine Schufa-Klausel unterschrieben und deshalb dürfe sie seine Daten auch automatisch und ohne Interessenabwägung weiterleiten.  Das Landgericht Düsseldorf entschied: Unterlässt eine Bank die erforderliche Interessenabwägung, spielt es keine Rolle, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt, ob die Daten zutreffend sind oder ob die Weitergabe sogar angemessen war. Allein das Unterlassen der Einzelfallprüfung macht die Datenweitergabe rechtswidrig! Damit schloss sich das Landgericht Düsseldorf der herrschenden Meinung unter den deutschen Gerichten an.

Rechtsentwicklung seit 2004

Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Datenverarbeitung durch Auskunfteien wie der Schufa ist komplex und wird durch mehrere rechtliche Rahmenbedingungen und jüngste Gerichtsurteile geprägt. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Auskunfteien ist grundsätzlich zulässig, wenn sie auf einem berechtigten Interesse beruht (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dies bedeutet, dass die Interessen der Auskunftei oder Dritter gegen die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen werden müssen.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Deutschland gelten zusätzlich spezifische Regelungen aus dem BDSG, die die Zulässigkeit von Datenübermittlungen an Auskunfteien regeln. Besonders relevant sind die Anforderungen an die Information der Betroffenen und die Notwendigkeit, dass Forderungen unbestritten sein müssen, bevor Daten weitergegeben werden dürfen

Gerichtsurteile und deren Auswirkungen

Landgericht Düsseldorf: In einem wichtigen Urteil stellte das Landgericht Düsseldorf fest, dass eine automatische Datenweitergabe an die Schufa ohne vorherige Einzelfallprüfung rechtswidrig ist. Dies bedeutet, dass Banken und andere Dienstleister verpflichtet sind, eine Interessenabwägung vorzunehmen, bevor sie negative Informationen über Verbraucher weitergeben[1].

Europäischer Gerichtshof (EuGH): Der EuGH behandelt derzeit Fälle, in denen die Praktiken von Auskunfteien, insbesondere das Scoring-Verfahren der Schufa, auf mögliche Verstöße gegen die DSGVO geprüft werden. Der Generalanwalt des EuGH hat bereits Bedenken geäußert und festgestellt, dass Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen.

Praktische Konsequenzen für Verbraucher

Rechte der Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu werden und können unter bestimmten Umständen Schadensersatz fordern, wenn ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dies wurde durch ein EuGH-Urteil im Mai 2023 gestärkt, das den Zugang zu Entschädigungen bei DSGVO-Verstößen erleichtert.

Schufa-Klauseln Bei Kreditverträgen müssen Verbraucher über mögliche Datenweitergaben informiert werden. Eine Einwilligung allein reicht nicht aus; es muss auch eine angemessene Prüfung des Einzelfalls erfolgen.

Zusammenfassung

Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung durch Auskunfteien wie der Schufa strenger werden. Banken und andere Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und eine sorgfältige Interessenabwägung durchführen, bevor sie Daten weitergeben. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn sie glauben, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Schufa-Eintrag löschen lassen – Für finanzielle Freiheit und Sicherheit

Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre Pläne erheblich beeinträchtigen. Ob es um einen Kredit, einen Mietvertrag oder die Eröffnung eines Kontos geht – die Schufa blockiert oft zentrale Lebensentscheidungen. Doch nicht jeder Eintrag ist korrekt oder rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Schufa-Eintrag überprüfen und löschen zu lassen, um Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 615 vom 23. Februar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich