Recht und Gesetz

Schufa & Co. müssen offen legen, woher Verbraucherdaten stammen!

Viele Betroffene erfahren nur zufällig – zumeist bei der Ablehnung des neuen Handyvertrages –, dass IRGENDJEMAND sie bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei angeschwärzt hat (Negativeintrag). Was nun? Die Schufa verklagen? Das hat wenig Sinn, denn der unbekannte IRGENDJEMAND meldet dann den Eintrag einfach an eine andere Auskunftei (z.B. Creditreform) und Sie rennen dem Eintrag hinterher. Und nun? Eine Alternative besteht darin, den IRGENDJEMAND in Anspruch zu nehmen. Das Problem? Manche Auskunftei verweigert Ihnen die Offenbarung des IRGENDJEMAND; zur Begründung heißt es dann: Hierbei handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. Diese Ausrede ist nicht nur plump, sondern auch rechtswidrig, wie das AG Hamburg Altona bestätigte (Urt. v. 17.11.2004, Az. 317 C 328/04).
 Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch (§ 34 BDSG) soll Ihnen gerade die Möglichkeit bieten, den IRGENDJEMAND zu finden und in Anspruch zu nehmen. Die Gegenargumente sind absurd: Hier verlangen Menschen Anonymität und Datenschutz, die sich genau um diese Rechtsgüter nicht kümmern.  
Möglicherweise ist die Herkunft der Daten ja ein profitables Geschäftsgeheimnis. Doch wer Ihre Anonymität nicht schätzt, dessen Anonymität verdient auch keinen größeren Schutz. Deshalb, so das AG Hamburg Altona, reicht die Tatsache, dass Auskunfteien mit fremden Daten Geld verdienen nicht aus, um ein besonderes Geschäftsgeheimnis zu begründen. Hierfür ist schon mehr erforderlich. Auskunfteien müssen grundsätzlich auch sagen, woher die Daten stammen!

Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 616 vom 9. März 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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