Ob Berufseinsteiger oder erfahrene Fachkraft; jeder Mensch, der nach Arbeit sucht, schreibt zahlreiche Bewerbungen.
Verständlicherweise stellt jeder Bewerber seine Vorteile heraus. Doch Ihr potenzieller Arbeitgeber erhält nicht nur die Informationen, die Sie ihm in der Bewerbung zur Verfügung stellen. Mit sogenannten Background-Checks, werden Sie auf Herz und Nieren überprüft! Schnell kommt die Frage: Können Sie uns eine Schufa-Selbstauskunft vorlegen? Grund genug zu fragen, ob das zulässig ist.
Eines vorab: Sogenannte Background-Checks sind längst alltäglich. Potenzielle Arbeitgeber wollen genau wissen, wen sie einstellen. Haben Sie ein peinliches Foto bei StudiVZ, XING oder Facebook? Ihr Wunscharbeitgeber wird es bald erfahren! In bestimmten Berufsgruppen (z.B. Wertpapierhändler, Buchhalter usw.) hat der Arbeitgeber sogar ein Interesse daran, zu erfahren, inwieweit Sie finanziell zuverlässig sind. Die Schufa Holding AG und andere Auskunfteien (etwa 500 auf dem deutschen Markt) speichern über Sie diese Bonitätsdaten und werden damit zunehmend interessant für Personalchefs. Wenn Sie nun einen Negativeintrag haben, stehen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt schlechter.
Erstens: Personalchefs haben kein Recht bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei Auskünfte über Sie einzuholen. Sollten Sie jemals erfahren, dass ein Personalchef gegen diese Regel verstoßen hat, ist anwaltlicher Rat gefragt. Ihre Karriere steht dann auf dem Spiel!
Zweitens: Arbeitgeber können diese Regel aber umgehen, indem sie die Bewerber auffordern, bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen. Anschließend werden Sie gebeten, diese Auskunft vorzulegen. Ob der Arbeitgeber die Bewerber hierzu auffordern darf, ist bislang nicht geklärt. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Sie einen Job in der Finanzbranche ansteuern. Nur dann kann dieser „Hintergrund Check“ überhaupt zulässig sein. Selbst in diesem Fall bestehen aber noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Dennoch stehen Sie vor dem Dilemma, dass man Ihnen den Job ohne Schufa-Selbstauskunft wahrscheinlich nicht geben wird. Denn andere Bewerber sind hierzu vielleicht bereit.
Treffen Sie Vorsorge: Vor einem „Bewerbungsmarathon“ sollten Sie rechtzeitig eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Vielleicht auch bei zwei oder drei anderen Auskunfteien (z.B. Creditreform). Wenn Sie einen Negativeintrag entdecken, sollten Sie zunächst diesen „beseitigen“. Hierzu steht Ihnen ein Anspruch gegen diejenige Stelle zu, die Ihre Daten an die Schufa übermittelt hat. Ob dieser Anspruch besteht, muss im Einzelfall (regelmäßig durch einen spezialisierten Anwalt) geklärt werden.
Dieser Rechtsrat kann sich aber lohnen. Erkennen werden Sie das auf ihrer ersten Gehaltsabrechnung. Viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen!
Background-Checks: Schufa-Selbstauskunft vor dem Berufseinstieg?
Ob Berufseinsteiger oder erfahrene Fachkraft – jeder, der nach Arbeit sucht, schreibt zahlreiche Bewerbungen. Dabei stellt sich die Frage: Ist es zulässig, wenn Arbeitgeber eine Schufa-Selbstauskunft verlangen?
Alltägliche Background-Checks und rechtliche Fragen
Sogenannte Background-Checks sind längst üblich. Arbeitgeber möchten genau wissen, wen sie einstellen. Neben Lebenslauf und Zeugnissen nutzen sie auch das Internet, um Bewerber zu überprüfen. Ein peinliches Foto auf sozialen Netzwerken wie XING oder Facebook? Ihr zukünftiger Arbeitgeber könnte es sehen. Doch wie sieht es mit der Schufa-Selbstauskunft aus?
Schufa-Selbstauskunft: Wann ist sie erlaubt?
Arbeitgeber dürfen keine Auskünfte einholen
Nach deutschem Recht ist es Arbeitgebern untersagt, selbstständig Auskünfte bei der Schufa oder anderen Auskunfteien einzuholen. Dies würde einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darstellen.
Anforderung durch den Bewerber
Arbeitgeber umgehen diese Regel oft, indem sie Bewerber auffordern, eine eigene Schufa-Selbstauskunft einzuholen und vorzulegen. Ob diese Praxis rechtlich zulässig ist, hängt von der jeweiligen Position ab. Für Jobs in der Finanzbranche, z. B. als Wertpapierhändler oder Buchhalter, könnte eine solche Forderung gerechtfertigt sein. Doch auch hier gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Praktische Tipps für Bewerber
Vorsorge vor dem Bewerbungsmarathon
Bewerber sollten rechtzeitig vor dem Bewerbungsprozess eine eigene Schufa-Selbstauskunft anfordern. Negative Einträge, wie unbezahlte Rechnungen oder Streitigkeiten mit Unternehmen, sollten geklärt und gegebenenfalls entfernt werden. Oft hilft hier ein spezialisierter Anwalt.
Ihre Rechte kennen
Bewerber sollten wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, eine Schufa-Auskunft vorzulegen, wenn kein direkter Bezug zur ausgeschriebenen Position besteht. Werden Sie dennoch unter Druck gesetzt, können Sie anwaltlichen Rat einholen.
Zusammenfassung
Die Forderung nach einer Schufa-Selbstauskunft bei Bewerbungen ist ein rechtlich sensitives Thema. Während Arbeitgeber in bestimmten Branchen ein berechtigtes Interesse haben können, steht der Schutz personenbezogener Daten im Vordergrund. Bewerber sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und vorsorglich handeln, um unangemessenen Forderungen entgegenzutreten.
Probleme mit negativem Schufa-Eintrag?
Negative Einträge können weitreichende Folgen haben, z. B. die Ablehnung von Krediten oder Verträgen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, unberechtigte Einträge anzufechten und gegebenenfalls löschen zu lassen.
SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Rechtsanwalt Dr. Schulte hilft effektiv!
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Doch was tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihre finanziellen Pläne blockiert?
Probleme mit negativem SCHUFA-Eintrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht – sei es durch:
- Unbezahlte Rechnungen (wissentlich oder unwissentlich)
- Streitigkeiten mit Unternehmen
- Fälschlicherweise gemeldete Forderungen
Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, wie die Ablehnung von Krediten, Energie- oder Mobilfunkverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen.
Ihre Rechte: Fehlerhafte oder verfrüht gemeldete SCHUFA-Einträge können angefochten und unter Umständen vorzeitig gelöscht werden.
Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist
Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:
- Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
- Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
- Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.
SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte
Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:
- Anzahl der Kreditkarten
- Girokonten mit Dispozinsen
- Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge
Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe
Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen! Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung:
- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Standort: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
Bundesweite Vertretung: Ob Hamburg, München, Frankfurt oder jede andere Stadt – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Ihre Vorteile bei uns:
- Schnelle Bearbeitung: Löschung oft in 1-3 Wochen
- Digitale Kommunikation: Einfach und effizient
- Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und langjährige Erfahrung
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Weitere Informationen:
- Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
- Fehlerhafte SCHUFA-Einträge anfechten – So geht’s
- Schadenersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag
Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!
In englischer und polnischer Sprache finden Sie hier weitere Informationen
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