Recht und Gesetz

Kennen Sie schon Ihren Terror-Score?

Der Schutz vor Terrorismus ist wichtig! Er schützt Menschenleben und Demokratie! Doch die Angst vor Terror führt die Politik gelegentlich in abstruse Richtungen. Hier ein Beispiel: Unbestätigten Internet-Gerüchten zu Folge gibt es ihn längst – den Terror-Score. Hintergrund eines Terror-Scorings ist, dass sensible Daten von Privatpersonen zur Grundlage der Errechnung einer statistische Wahrscheinlichkeit für einen Terrorismusverdacht gemacht werden. Schlimm genug, wenn der Betroffene allein dadurch in diffuse, polizeiliche Ermittlungen gerät. Selbst wenn das – aus guten Gründen – nicht geschieht, stellen die Rechtsanwälte Dr. Schulte die Frage, ob allein durch den Makel „Terrorismusverdacht“ die berufliche Karriere Schaden nehmen kann.
Zur Lage beim „großen Bruder“ USA: Gibt man auf der englischsprachigen Ausgabe von Google den Begriff „terrorscore“ ein, so erhält man am Anfang April 2009 satte 1650 Einträge. Auf zahlreichen Plattformen, deren Quellenlage zugegebener Maßen undurchsichtig ist, wird zumindest darüber berichtet, dass die US-Regierung auf Grundlage von Reisemodalitäten, Begleitpersonen, Zahlweise und Essgewohnheiten einen Terrorscore errechnet. 
Zur Lage in Deutschland: Bislang ist nicht bekannt, ob es auch in Deutschland ein Terrorscoring gibt. Feststeht aber zweierlei: Einerseits zeigt das Beispiel USA, dass Terrorscoring technisch möglich ist. Andererseits ist die Möglichkeit, dass auch Daten aus Deutschland in die USA gelangen, nicht undenkbar. Im Jahr 2008 vereinbarten u.a. Deutschland und die USA im „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ den gemeinsamen Datenaustausch. Bereits am 26.04.2008 berichtete Spiegel-Online über die Möglichkeit, Informationen über die Gewerkschaftsmitgliedschaft und sexuelle Orientierung zu übermitteln. 
Missbrauchsgefahr: Abgesehen von grundsätzlichen juristischen Bedenken gegen dieses Abkommen, besteht auch eine latente Missbrauchsgefahr. Selbst wenn den Strafverfolgungsbehörden der Terrorscore als Verdachtsgrundlage nicht ausreichen sollte, könnten diese Daten sehr schnell an potentielle Arbeitgeber geraten. Die Einstellungschancen beim Makel „Terrorverdacht“ kann sich jeder ausrechnen.  
Abwegig? Durchaus nicht. Schon jetzt dürfen Amtsgerichte die Bonitätsdaten von Schuldnern verbreiten, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben mussten, weil sie ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen konnten. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken, hält der Gesetzgeber an dieser Regelung fest. Zudem wächst der Markt an Datensammlern, wobei nicht alle Auskunfteien und Detekteien seriös sind. Für die schwarzen Schafe dieser Branche wären Terrordaten bares Geld. Im schlimmsten Fall, könnte auch eine CD-Rom mit diesen Daten „urplötzlich“ abhanden kommen.  
Unser Tipp: Verfallen Sie nicht in Panik! Betreiben Sie lieber eine gesunde Datenschutz-Vorsorge! Mit jeder Information, die Sie über sich preisgeben, eröffnen Sie überhaupt erst die Möglichkeit, dass über Sie ein Scoring – im schlimmsten Fall – ein Terrorscoring erstellt wird. Mit jeder Information, die Sie nicht preisgeben, erhöhen Sie Ihren Schutz. Sollten Sie dennoch von einem Sie betreffenden, abstrusen Terror-Scoring erfahren, suchen Sie umgehend qualifizierten Rechtsrat. Hier bestehen strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 621 vom 7. April 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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