Bankrecht – Überziehungskredite dürfen nicht ohne Ankündigung und Frist gekündigt werden - Dr Thomas Schulte

Bankrecht – Überziehungskredite dürfen nicht ohne Ankündigung und Frist gekündigt werden

Schufa Eintrag. Targobank AG & Co. KGaA muss Schufa-Eintrag widerrufen – Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet – Die Targobank AG & Co. KGaA kann nicht einfach Girovertrag fristlos kündigen und negativen Schufa-Eintrag veranlassen! So ein erstrittenes Urteil von Dr. Schulte und sein Team für die betroffene Mandantin am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf

Im Rahmen einer hausinternen Schulung stellte Rechtsanwältin Dana Wiest den Fall und seine Auswirkungen dem Arbeitskreis „Kreditgewährung“ vor.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Schufa und Kreditkündigung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Team vertraten in einem Verfahren vor der Oberlandesgericht Düsseldorf eine ehemalige Kundin der Targobank AG & Co. KGaA. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Kündigung der geduldeten Überziehung unrecht war. Zugleich musste die negative Schufa korrigiert werden.

Rechtsanwältin Wiest: „Die Targobank hatte den Girovertrag mit einem Dispositionskredit der Kundin fristlos gekündigt und an die Schufa Holding AG ein vertragswidriges Verhalten gemeldet.“ Die betroffene Kundin führte bei der Targobank einen Girokontovertrag mit Dispositionskreditrahmen. Während der Vertragsbeziehungen kam es zu Überziehungen dieses Kreditrahmens. Woraufhin die Targobank lediglich von der Mandantin die Rückführung in den Dispositionskreditrahmen forderte. Hierzu setzte die Targobank keine Frist, sie bat lediglich um Rückführung der Überschreitung des Dispositionsrahmens innerhalb der nächsten Tage. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf setzte sich in seinem aktuellen Urteil vom 12.09.2014 umfangreich mit der Thematik „geduldete und nicht geduldete Überziehung eines Dispositionskreditrahmens“ auseinander. Im Ergebnis kam das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Schluss, dass die Targobank die Überziehung nachträglich geduldet hat.

Geduldete und nicht geduldete Überziehung des Dispositionskreditrahmens – Kündigung nicht einfach möglich

Frau Wiest zu der Begründung des Gerichts wie folgt: „Sieht ein Kreditinstitut davon ab, den Girokunden zur unverzüglichen Rückführung der eigenmächtigen Überziehung aufzufordern oder räumt es ihm hierfür eine Frist ein, so kann hierin die nachträgliche Duldung der Überziehung liegen“, so Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.

Rechtsanwältin Wiest hierzu weiter: „Nach Auffassung des OLG Düsseldorf steht die Duldung der Überziehung einer fristlosen Kündigung des Girokreditvertrages einhergehend mit der Kündigung des Dispositionskreditrahmens im Widerspruch. Duldet ein Kreditinstitut eine Überziehung, muss es vor der Kündigungserklärung noch eine Abmahnung aussprechen. Das OLG Düsseldorf machte in der Entscheidung deutlich, dass bei Duldung einer Überziehung kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt. Vielmehr war es der Targobank zuzumuten, eine fristgemäße Kündigung auszusprechen.“

Negativer Schufa-Eintrag bei der Schufa Holding AG nicht gerechtfertigt – kein vertragswidriges Verhalten lag vor!

Die fristlose Kündigung durfte damit nicht der Schufa gemeldet werden. Der Mandantin war kein vertragswidriges Verhalten vorzuwerfen. Dies auch vor dem Hintergrund, weil die Mandantschaft sich telefonisch mit der Targobank in Verbindung gesetzt und angekündigt hatte, den Rückstand auszugleichen.

Fazit: Im Ergebnis führt damit eine Überziehung des Dispositionskreditrahmens nach der zutreffenden Auffassung des OLG Düsseldorfs nicht sofort zu einer fristlosen Kündigung.

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Hat die Bank die Überziehung des Dispositionskreditrahmens geduldet und nicht eine sofortige Rückzahlung gefordert, kann sie sich gegenüber dem Kunden nicht auf ein vertragswidriges Verhalten berufen.

„Das OLG Düsseldorf machte zugleich deutlich, dass vor Einmeldung eines negativen Eintrags bei der Schufa Holding AG oder weiteren Auskunfteien alle Gesamtumstände abzuwägen sind. Hierbei hat die hat die Bank, damit auch die Targobank maßgeblich zu berücksichtigen, ob ihr das Fortführen der Geschäftsbeziehungen bis zum Ablauf der fristgemäßen Kündigung oder ob sie wirklich die Vertragsbeziehung durch eine fristlose Kündigung beenden muss. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn mit einer konkreten Zahlungsfrist zur Rückführung in den Dispositionsrahmen aufgefordert wurde“, so Rechtsanwältin Danuta Wiest.

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Team konnten hier wieder einmal einer betroffenen Mandantin zu ihrem Recht bei ungerechtfertigtem Schufa-Eintrag verhelfen. Die Targobank durfte nicht melden. Die Meldung, dass die Vertragsbeziehungen aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens der Mandantin gekündigt wurden, hätte die Targobank in diesem Fall nicht melden dürfen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, weil eine Revision nicht zugelassen worden ist. Die damit verbotene Praxis der Banken des ruppigen Umgangs mit dem Kunden ist damit de facto beendet. Es bleibt aber abzuwarten, ob und wie sich die Banken an diese Leitentscheidung halten. Gebeutelte „Schufa-Opfer“ können wieder Hoffnung schöpfen, weil viele Schufa-Einträge ungerecht sein werden.

Update 2025 – dieser Beitrag stammt von 2014 und wie ist es weitergegangen?

Seit über drei Jahrzehnten setze ich mich als Rechtsanwalt für die Rechte von Verbrauchern ein, die durch ungerechtfertigte Schufa-Einträge in ihrer finanziellen und sozialen Existenz bedroht sind. Ein bedeutender Meilenstein in diesem Engagement war das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. September 2014 (Az. I-16 U 7/14), in dem die Targobank AG & Co. KGaA verpflichtet wurde, einen unrechtmäßigen Schufa-Eintrag zu widerrufen. (dejure.org)

Rückblick: Das Urteil des OLG Düsseldorf 2014

In dem genannten Fall hatte die Targobank einer Kundin den Dispositionskredit fristlos gekündigt und einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, obwohl die Überziehung des Kreditrahmens von der Bank geduldet worden war. Das Gericht stellte klar, dass eine fristlose Kündigung in einem solchen Fall unzulässig ist und ein negativer Schufa-Eintrag nicht gerechtfertigt war. (anwalt.de)

Entwicklungen seit 2014: Fortschritte im Verbraucherschutz

Seitdem hat sich im Bereich des Schufa-Rechts einiges getan:

  • EuGH-Urteil vom Dezember 2023: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der alleinige Einsatz des Schufa-Scores zur automatisierten Ablehnung von Krediten oder Verträgen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung dürfen nicht ausschließlich auf automatisierter Datenverarbeitung beruhen.
  • Verkürzte Speicherfristen: Negative Schufa-Einträge können bereits nach 18 Monaten gelöscht werden, wenn die zugrunde liegende Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde und keine weiteren Negativmerkmale vorliegen.
  • Transparenz beim Scoring: Auskunfteien wie die Schufa sind verpflichtet, auf Anfrage präzise und verständliche Informationen über die verwendeten Daten, die Gewichtung der Kriterien und die Aussagekraft des Scores bereitzustellen.

Tipps für Betroffene: So wehren Sie sich

  1. Kostenlose Selbstauskunft einholen: Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über die bei der Schufa gespeicherten Daten zu erhalten. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihre Daten zu überprüfen.
  2. Fehlerhafte Einträge anfechten: Sollten Sie falsche oder veraltete Einträge entdecken, wenden Sie sich schriftlich an die Schufa und fordern Sie die Korrektur oder Löschung.
  3. Rechtlichen Beistand suchen: Bei Schwierigkeiten empfiehlt es sich, einen auf Datenschutz spezialisierten Anwalt zu konsultieren, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.
  4. Transparenz fordern: Verlangen Sie von der Schufa eine detaillierte Erklärung, wie Ihr Score berechnet wurde und welche Daten dabei berücksichtigt wurden.

Gemeinsam stark: Ihr Engagement zählt

Der Kampf gegen ungerechtfertigte Schufa-Einträge ist noch nicht vorbei. Doch mit jedem Urteil und jeder erfolgreichen Anfechtung kommen wir dem Ziel näher, ein faires und transparentes System zu etablieren. Ihre Stimme zählt!

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Strategien benötigen oder weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir einen bedeutenden Unterschied machen.

„Schufa – Menschen verurteilen auf dünner Datenbasis“
In diesem Artikel analysiere ich die rechtlichen Grundlagen und kritischen Aspekte des Schufa-Scorings, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ich thematisiere die Problematik, dass Bonitätsbewertungen oft auf unvollständigen Daten basieren und somit zu verzerrten Ergebnissen führen können. Zudem betone ich die Notwendigkeit, dass Betroffene ihre Rechte aktiv wahrnehmen sollten, beispielsweise durch die Einholung von Selbstauskünften und das Einfordern von Transparenz über die verwendeten Daten.

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1405 vom 7. Oktober 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich