Köln (jur). Pflegeheime müssen verwirrte oder demente Bewohner nicht an ihren Betten fixieren oder durch Gitter ein nächtliches Verlassen des Bettes hindern. Beide Maßnahmen sind neuen Risiken verbunden, betonte das Landgericht Köln in einem am Montag, 2. November 2020, verkündeten Urteil (Az.: 3 O 5/19). Auf diese Weise wies es die Schmerzensgeldklage einer Tochter ab. *h2*Tochter forderte nach Tod der Mutter Schmerzensgeld von Heimbetreiber.*/h2* Die Mutter der Klägerin, die damals 9 …