Bei nächtlicher Sturzgefahr ist Bettgitter kontraindiziert

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Köln (jur). Pflegeheime müssen verwirrte oder demente Bewohner nicht an ihren Betten fixieren oder durch Gitter ein nächtliches Verlassen des Bettes hindern. Beide Maßnahmen sind neuen Risiken verbunden, betonte das Landgericht Köln in einem am Montag, 2. November 2020, verkündeten Urteil (Az.: 3 O 5/19). Auf diese Weise wies es die Schmerzensgeldklage einer Tochter ab. *h2*Tochter forderte nach Tod der Mutter Schmerzensgeld von Heimbetreiber.*/h2* Die Mutter der Klägerin, die damals 9 …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3792 vom 6. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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