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Bespitzelungsaffäre zieht immer weitere Kreise

Berlin. Offenbar muss man sich in Deutschland inzwischen auch um die Pressefreiheit Sorgen machen. Der BND hat, wie sich herausstellt, in der Vergangenheit zahlreiche Journalisten bespitzelt und ihre Telefone abgehört. Ein namentlich nicht genannter BND-Bediensteter wurde mit den Worten zitiert: „Wenn es Hinweise darauf gab, dass ein Journalist einen internen Vorgang des Dienstes recherchierte, wurde auch sein Telefonanschluss überwacht.“
Wir gratulieren. Auch der öffentliche Dienst kommt langsam in die Gänge. Der jahrelang verspottete BND mausert sich offenbar  zu einer engagierten Schnüffelbehörde. Der Lokalchef des Hamburger Abendblatts, Karl-Günther Barth warf dem BND „Stasi-Methoden“ vor. Diese Einschätzung ist durchaus realistisch. Der BND hat nur ein Problem: Wir leben in einem Rechtsstaat. Nach dem Grundgesetz ist die Pressefreiheit zu respektieren. Telefonüberwachung haben Staatsanwaltschaft und Richter zum Zwecke der Strafverfolgung anzuordnen. Doch was tun? Man darf sich nicht erwischen lassen!
Wie geht es jetzt weiter? Nach Angaben des Vorsitzenden des „Geheimdienstausschusses“ Siegfried Kauder (CDU) kann auch diese Affäre im Ausschuss behandelt werden, wenn die Opposition einen entsprechenden Antrag stellt. Momentan befasst sich das Gremium mit Vorwürfen gegen den BND, weil zwei seiner Agenten den USA Hinweise zum Bombenabwurf in Bagdad gaben und dafür noch mit Orden ausgezeichnet wurden. Wie gesagt: Der BND macht sich! Schade, dass die Öffentlichkeit einem so ins Handwerk pfuscht. Die Forderungen nach persönlichen Konsequenzen werden indessen lauter. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl ging sogar so weit,  den Rücktritt des verantwortlichen BND-Präsidenten zu verlangen.
Doch Ironie beiseite: Die BND-Bespitzelung von Journalisten ist ein handfester Skandal, der an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaates rüttelt. Wir raten allen Betroffenen dringend, ihre Rechte auf Akteinsicht und -herausgabe sowie umfassende Rehabilitation energisch zu verfolgen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 267 vom 17. Mai 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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