Automatische Abschiebehaft bei Terrorgefahr zulässig

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis

Doktorgrad

Karlsruhe (jur). Sollen Ausländer wegen terroristischer Bedrohung oder gleichwertiger Sicherheitsrisiken abgeschoben werden, können sie auch regelmäßig in Abschiebehaft genommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. Dezember 2020, veröffentlichten Leitsatzbeschluss entschieden (Az.: XIII ZB 13/20). Damit wies das Gericht einen Russen, der 2002 nach Deutschland eingereist war, ab. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, aber er erhielt eine Aufenth …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 3904 vom 28. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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