Bei zehn Arbeitsstunden pro Monat ist man kein Arbeitnehmer

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Diplom

Essen (jur). EU-Bürger mit einem Minijob von zehn Arbeitsstunden im Monat und einem Einkommen von 100 Euro gelten sozialrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Es handelt sich hier um eine untergeordnete und unwesentliche Beschäftigung, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 26. Februar 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L 19 AS 1204/20). Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BS …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4069 vom 8. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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