Deutschlandfonds: Schlechte Aussichten für Anleger

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

25.08.2006 Zum 14.06.2006 hat die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) ihren Geschäftsbericht für 2005 vorgelegt. Darin unterbreitet sie ihren Aktionären schlechte Neuigkeiten: Bereits zum wiederholten Male musste ein Geschäftsjahr mit Verlusten geschlossen werden, was insbesondere an einer Wertberichtigung des Immobilienportfolios lag. Auch für die Anleger der DBVI-Publikumsfonds enthält der Geschäftsbericht nichts erfreuliches: Sie müssen sich auf erhebliche Verluste einstellen.

 
Die Hiobsbotschaft für die Fonds-Anleger befindet sich an versteckter Stelle zum Thema: „Haftungsverhältnisse“ sowohl im Jahresbericht der DBVI AG, als auch im Konzernjahresbericht. Dort heißt es auf Seite 11, dass die DBVI AG laut Gesellschaftsvertrag der beiden DBVI Deutschlandsfonds GmbH & Co. KG Nr. 1 und 2. verpflichtet sei, zum 31.12.2008 unter Umständen kündigenden Gesellschaftern der beiden Fonds ihre Anteile abzukaufen. Dies würde das Vermögen der DBVI AG voraussichtlich in erheblichem Maße belasten. Allerdings bestehe zugunsten der DBVI AG Hoffnung. Auf Seite 11 des Konzernjahresabschlusses heißt es: „Da das Angebot zur Übernahme der Gesellschaftsanteile zum Verkehrswert erfolgt, werden die tatsächlichen Beträge erheblich unter dem Wert der Nominaleinlagen liegen.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass die Anleger der DBVI-Fondsgesellschaften, von denen viele ihre Kommanditeinlagen durch Darlehen der Privatbank Reithinger aufgebracht haben, wohl mit Zitronen gehandelt haben. Das Darlehen diente dazu, die Beteiligung in Höhe des Nominalwertes zu finanzieren. Wenn nun zum frühest möglichen Zeitpunkt am 31.12.2008 die Beteiligungen gekündigt werden, wird ein voraussichtlich weit unter diesem Nominalwert liegendes Auseinandersetzungsguthaben in Höhe des Nennwertes ausgekehrt. Zusätzlich zu den Zinsbelastungen aus dem Darlehen würde wohl ein erheblicher Verlust entstehen. Zu allem Überfluss teilt die DBVI AG den Anlegern ihrer beiden Deutschlandfonds und ihres Leasingfonds noch mit, dass die dubiosen Vorgänge um die Privatbank Reithinger und deren aufsichtsbehördliche Schließung für die Fonds nicht weiter von Interesse sei. Zwar habe man insgesamt nicht von Einlagensicherungs-Einrichtungen erfasste Inhaberschuldverschreibungen von 31,5 Millionen Euro der Reithinger Bank erworben, der Leasingfonds sogar noch weitere 5 Millionen Genussscheine, doch sein diese Forderungen vollständig gesichert durch Abtretung von Darlehensforderungen der Reithinger Bank an die DBVI-Beteiligungsfonds. Zugunsten der Anleger der Deutschlandfonds bleibt zu hoffen, dass dies nicht ihre eigenen Darlehensverbindlichkeiten sind. Denn dann würden die Anleger letztlich dafür zahlen, dass ihre Fondsgeschäftsführung in ungesicherte Finzanzinstrumente der Reithinger Bank investiert hat. Zur Stützung der Werthaltigkeit ihrer Fondsbeteiligung würden die Anleger letztlich ihre Darlehensforderungen nebst Zinsen in voller Höhe aufbringen. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Landgericht Karlsruhe vom 28. Juli 2006, in welchem die von der Procurator Treuhandgesellschaft für die Anleger der Deutschlandfonds unterzeichneten Darlehen bei der Landesbank Baden-Württemberg für unwirksam erklärt wurden, bleibt ebenfalls zu hoffen, dass die abgetretenen Darlehensforderungen der Reithinger Bank nicht unter denselben Mängeln leiden. Es bleibt also weiter spannend in Sachen Reithinger/DBVI.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 224 vom 25. August 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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