Die Rechtsanwälte informieren – KW 37

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Rechtsanwälte informieren – KW 37

Kreditnehmer und Mieter leben heutzutage gefährlich! Forderungspakete und Banken wechseln munter den Eigentümer, ähnliches gilt für Mieter, deren Vermieter inzwischen oft nicht mehr friedfertige Genossenschaft oder dergleichen sind, sondern renditeorientierte ausländische Großinvestoren. Eine böse Falle taucht für solche Mieter auf, die das Mietobjekt auch gewerblich nutzen. Eine schnelle Kündigung droht. Näheres zu dieser Rechtsprechung, die zum Irrläufer werden könnte, hier: [Artikel].

Die „GIRL Richtlinie“ könnte uns trösten. Anders als gedacht geht es dabei allerdings nicht um einen Anglizismus für das Verhalten von kleinen Mädchen, sondern um die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in der Fassung vom 21.09.2004. Gerüche sind bekanntlich schwierig einzuordnen. Also versuchen die Europäische Union, der Bundes- und Landesgesetzgeber das Riechen mit menschlichen Nasen rechtlich zu erfassen. Wer mitriechen möchte, muß allerdings Gerüche a la robust, fein, wild, sanft, aufregend, stechend, streng, friedlich, agressiv unterscheiden können. Näheres finden Sie hier (insbesondere Seite 32 bis 35).
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) soll es auch unangehm nach Korruption und Untreue riechen. Kann es sein, dass ein Farbenblinder Malereibetriebe kontrolliert? Anders gefragt: Was bedeutet eigentlich das BaFin-Siegel bei der Prospektprüfung? Wir haben das Gesetz gelesen. Um es vorweg zu nehmen: ein BaFin Siegel entspricht einer TÜV-Plakette unter der Voraussetzung, dass der Prüfer nur eine Sichtkontrolle vornimmt. [mehr]
Man soll es nicht für möglich halten. Auch noch im Jahre 2006 nach Christi Geburt wird mit fragwürdigen Angeboten des grauen Kapitalmarktes auf Anlegerfang gegangen. In der Beratungspraxis der Autoren tauchte das Kapitalanlageangebot der „SWC Sachwert Capital“ auf. Dort werden Anlegern Beteiligungen als stille Gesellschafter der „Sachwert Capital GmbH“ schmackhaft gemacht. Der Slogan: „Mit Sicherheit mehr.“ Die Fragen nach dem „wer, was, wo und wie“ der Investition bleiben leider ungeklärt. Jeder Spielbankbesucher hat einen besseren Überblick, was mit seinem Geld passiert. Auch die Autoren können eher zum Roulettespiel raten, als zu einer Investition in SWC. [Artikel].

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 220 vom 14. September 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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