Erfolgreich bauen durch partnerschaftliche Zusammenarbeit – Informationsveranstaltung der Brunzel Bau GmbH

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Informationsveranstaltung

Brunzel Bau GmbH, Velten seit mehr als zwanzig Jahren erfolgreich in der Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg tätig und hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung führte Geschäftsführer Hans Heiko Brunzel in die Grundlagen des Bauens aus Sicht des Praktikers ein.

Zahlreiche Teilnahmebestätigungen bereits kurz nach Seminarankündigung zeugen vom lebhaften Interesse der Bauentschlossenen. Begleitet wurde die Veranstaltung durch die Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte und Ralf Hornemann von der Sozietät Dr. Schulte und sein Team, die rechtliche Hintergründe des Bauvertrages näher erläuterten. Heiko Brunzel eröffnete das Seminar mit einem kurzen Abriss zu den Veränderungen am Hausbaumarkt in den letzten Jahren. „Wir haben festgestellt, dass die Anforderungen auch beim privaten Hausbau immer komplexer werden. Die Bauherren erwarten erstklassige Qualität zum angemessenen Preis, verbunden mit überzeugender Dienstleistung in der Betreuung. In den letzten Jahren hätten es die Entwicklungen am Immobilienmarkt für Baugrundstücke sowie die niedrigen Bauzinsen ermöglicht, dass für immer mehr Familien der Traum vom Eigenheim erfüllbar wird. Gleichzeitig sei jedoch der Trend zu beobachten, dass eine rechtliche Begleitung des gesamten Bauvorhabens nicht erst beim Auftreten von Problemen erfolgt, sondern bereits von Anfang an juristische und vor allem baufachlicher Rat hinzugezogen wird.“
 
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte bestätigt dies: „In meiner mittlerweile langjährigen Anwaltstätigkeit stellte ich fest, dass im Vergleich der Umfang an beratender Tätigkeit im Vorfeld erheblich gestiegen ist. Wenn früher verzweifelte Bauherren in meinem Büro saßen, mit nur halbfertigen Rohbau, dafür aber ohne Geld und ohne Bauunternehmen, werde ich heute damit beauftragt, Verträge und Leistungsbeschreibungen mit auszuhandeln oder zumindest zu überprüfen.“
Rechtsanwalt Ralf Hornemann berichtet in diesem Zusammenhang von einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 21 U 150/09), welches sich mit dem Spannungsfeld zwischen vereinbarter Beschaffenheit und aus Abweichungen daraus resultierenden Mängeln fasst. Wie das OLG Düsseldorf in seinem Urteil bestätigt, bedeutet die Neufassung des Mangelbegriffs seit der Schuldrechtsmodernisierung eine Verschärfung zu Lasten des Auftragnehmers, also des Bauunternehmers. Denn nach dem geänderten Mangelbegriff liegt auch ohne Wert- und Tauglichkeitsminderung allein durch die Beschaffenheitsabweichung ein Mangel vor. Aus diesem Grund wird es für die Beteiligten am Bauvertrag immer wichtiger, genau zu ergründen, welche Wünsche des Bauherren hinsichtlich bestimmter Ausführungsdetails bestehen. Wenn dann eine bestimmte Art und Weise der Bauausführung vertraglich festgelegt wird, so ist diese durch den Bauunternehmer auch peinlich genau einzuhalten. Die Rechtsprechung der Obergerichte und das Bundesgerichtshofes ist hier ganz klar: Ein Mangel eines Bauwerkes liegt vor, wenn die Bauausführung von dem geschuldeten Werkerfolg abweicht. Danach sind erst einmal alle Mängelrechte eröffnet, die im Extremfall bis zur Neuerrichtung des Werkes reichen! Das Oberlandesgericht Düsseldorf macht jedoch eine entscheidende Einschränkung: Wenn die durch das Bauunternehmen gewählte Ausführung aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, sie weder optische noch bautechnische Nachteile hat und es dem Auftraggeber (dem Bauherren) erkennbar nicht auf eine bestimmte, sondern lediglich auf eine geeignete Ausführungsart ankommt, dürfe der Bauherr keine Mängelrechte geltend machen. Diese Lösung ist, zumindest im entschiedenen Fall, auch sachgerecht. Der Bauunternehmer hatte in diesem Fall eine höherwertige Lösung als in der zugrundeliegenden Planung vorgesehen, ausgeführt somit verdient sie uneingeschränkte Zustimmung. Dennoch sollte in dieser Frage Problembewusstsein herrschen.
Im Laufe des Seminars berichtet Heiko Brunzel aus dem Alltag eines Bauunternehmers, die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, dass durch die mediale Berichterstattung der letzten Jahre besonders die Baubranche als schwarze Schafe im Wirtschaftsleben angesehen wurde. „Das Baugeschäft ist ein körperlich hartes Geschäft und fordert von allen Beteiligten höchsten Einsatz. Bei Wind und Wetter werden Bauobjekte für die „Ewigkeit“ gebaut, Familien, Betriebe, Unternehmen setzen damit Zeichen und sollten angefangen von der Durchführung eines Bauvorhabens über die Umsetzung der individuellen Wünsche des Bauherren bis in die Ausführung fachlich beraten und begleitet werden. In der heutigen schnelllebigen Zeit kommen die gestiegenen Anforderungen an die Dienstleistungen, die komplexen „rundum sorglos Wünsche“ und den technologischen Fortschritt zur Nachhaltigkeit täglich zum Tragen. Die Sensibilisierung für dieses Bewusstsein ist Voraussetzung für den Erfolg bei der Umsetzung der Bauvorhaben für den Bauherren, Bauunternehmer und vor allem der Mitarbeiter, der den direkten Kontakt zum Bauherren pflegen. Vorbildlich sollte jeder Bauunternehmer den Mitarbeitern voran gehen und wie beim Bauen auf einem guten Fundament bauen, sich für die täglichen Aufgaben, Probleme und Sorgen der verschiedenen Parteien nicht zu schade sein und darauf eingehen, denn der Chef ist zwar derjenige, der zum Schluss bei der Abnahme die freudestrahlenden Gesichter der Bauherren sehen möchte, aber weiß auch wem die Lorbeeren gehören auch gehören“, erläutert Herr Brunzel die Firmenphilosophie.
Auf die Frage, ob es denn nie Probleme gäbe, antwortet Heiko Brunzel ganz offen: „Da wo gehobelt wird, fallen auch Späne und doch, natürlich läuft nicht immer alles sofort wie geplant. Bei einem Projekt, an dem so viele unterschiedliche Menschen beteiligt sind, treten immer wieder einmal unvorhergesehene Verzögerungen auf. Angefangen bei Unklarheiten während des Genehmigungsverfahrens, Terminproblemen bei den Medien- und Versorgungsunternehmen sowie Liefer- und Koordinationsproblemen mit Zulieferern und Nachunternehmern. Wichtig ist jedoch“, so Heiko Brunzel, „dass man offen und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Auch ein Fehler wird verziehen, wenn man ihn offen und von sich aus anspreche.“
Die Brunzel Bau GmbH biete über ihren Vertriebspartner BB-Haus ein Sorglospaket für all die Dinge, die neben dem eigentlichen Bauen zu beachten und zu besorgen sind. Die Bauvorhaben und deren Richtlinien rechtlich und praktisch gesehen sind heute so komplex, dass es kaum den Bauherren möglich ist,  sich um Finanzierung, Versicherung, Bodengutachten, Vermesser, Prüfstatiker, Behördengänge, Medienbeantragung- und Koordinierung, Umsetzung der Außenanlagengestaltung bis hin zur Planung des Umzuges, alles selbst zu regeln.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 841 vom 14. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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