Inhaberschuldverschreibungen – Erhebliches Risiko

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

In Zeitungen und durch Posteinwurf werden in letzter Zeit zahlreiche Firmen mit Top Angeboten und Top Zinsen, welche eine sichere Anlage versprechen und meist mit Hochglanzbroschüren daherkommen. Meist bringen die Unternehmen fest verzinsliche Wertpapiere auf den Markt, die auch als Inhaberschuldverschreibungen bezeichnet werden. Das Prinzip ist ganz einfach: Der Anleger verleiht der Firma sein Geld und gibt ihr gewissermaßen ein Darlehen. Dafür werden ihm wesentlich attraktivere Zinsen versprochen, als dies zum Beispiel bei dem normalen Sparbuch der Fall sein würde. Diese Anlageform wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht kontrolliert, da das Kreditwesengesetz (KWG) Inhaberschuldverschreibungen von der Aufsicht ausnimmt. Die BaFin prüft lediglich, ob ein Verkaufsprospekt den inhaltlichen Erfordernissen genügt. Diese sind jedoch nicht sehr hoch. Es werden nur geringe Angaben über den Prospektverantwortlichen und Gesellschaftsformen sowie Geschäftsführer und deren Adressen verlangt. Eine inhaltliche Prüfung führt die BaFin hingegen nicht durch, wie viele Unternehmen gerne Glauben machen möchten (vgl. hierzu den entsprechenden Artikel auf unseren Webseiten).


Was sich bei soliden und kapitalstarken Firmen als sichere Anlage herausstellen kann, kann bei kleinen Firmen, die oft noch nicht einmal über ein eigenes operatives Geschäft verfügen, schnell zum Totalverlust der getätigten Anlage führen. Auch wenn anfänglich Darlehenszinsen monatlich ausgezahlt werden, kann es passieren, dass das eigentlich gewährte Darlehen am Ende der Laufzeit nicht mehr zur Auszahlung kommt. Dies kann unter anderem daran liegen dass das betreffende Unternehmen bereits überschuldet ist und seine Verbindlichkeiten gar nicht mehr erfüllen kann. Bei einigen Unternehmen ist zu befürchten, dass es sich um berüchtigte Schneeballsysteme handeln könnte, die die Einzahlungen der Anleger regelmäßig für Zinsen und Rückzahlungen verwenden. Am Ende entsteht dann ein Millionenschaden und Frust bei den Anlegern. Es sind sogar Prospekte aufgetaucht, in denen eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Anleiheerlös (also die eingezahlte Anlagesumme) auch zur Ablösung bisheriger Schuldverschreibungen dienen kann. Das bedeutet, dass das Geld des einen Anlegers mittelbar über die Anlagegesellschaft an einen weiteren Anleger auszahlt, der nunmehr aus dem Projekt aussteigen möchte. Im Falle eines solchen Systems beißen den letzten buchstäblich die Hunde.
In der letzten Zeit mehren sich in der Presse Berichte über Unternehmen, die dem aufmerksamen Leser zumindest zu denken aufgeben. Beispielhaft sei hier die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG (WBG Leipzig-West) genannt. Diese ist Kopf eines Firmenverbundes, der seit einigen Jahren Inhaberschuldverschreibungen ausgibt und Zinsen in Höhe von 5,5 bis 7 % verspricht. Das Verkaufsprospekt spricht davon, dass die Leipzig-West AG hauptsächlich auf dem Wohnungsmarkt handelt. Der Leipzig-West AG sollen zahlreiche Immobilien gehören, auch von Unternehmensbeteiligungen ist die Rede.
Aus den Jahresabschlüssen des Unternehmens aus den Jahren 2002 bis 2004 wird ersichtlich, dass die Leipzig West AG jährlich ca. 500 Mio Euro durch Schuldverschreibungen eingesammelt hat. Die Gelder wurden an Unternehmen, die mit der Leipzig-West AG verbunden sind, weitergegeben. Aus den Jahresabschlüssen ergibt sich allerdings auch, dass von diesen Unternehmen ein wesentlich geringerer Betrag an die Leipzig West-AG zurückgeflossen ist. Gegen Ende des Jahres 2005 sind bei der Leipzig-West AG erste Inhaberschuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig geworden. Diese wurden zunächst nicht beglichen. Eine ausreichende Begründung für das Verhalten der Leipzig-West AG ist bislang nicht gegeben worden.
Es bleibt hier abzuwarten, wie sich die Sache weiter entwickeln wird. Generell ist bei Inhaberschuldverschreibungen zumindest eine große Vorsicht anzuraten. Bei Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich im Prinzip um pure Vertrauensinvestitionen. Es sollte daher jeder selbst prüfen, wem er sein Geld anvertrauen möchte.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 284 vom 7. April 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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