Inkassounternehmen - endlich gesetzlich Klarheit durchgesetzt - Dr Thomas Schulte

Inkassounternehmen – endlich gesetzlich Klarheit durchgesetzt

Seit Anfang November 2014 hat der Gesetzgeber die Inkassounternehmen stärker in die Pflicht genommen. Damit soll verhindert werden, was die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team ständig erleben.

Verbraucherschutz durch Klarheit

Viele Opfer unklarer Forderungen und nicht nachvollziehbarer Inkassoschreiben melden sich bei der Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team.

Der Gesetzgeber fordert detaillierte Informationen über Auftraggeber und über Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, hierzu: „Die klar geregelten erweiterten Darlegungs- und Informationspflichten sind aus unserer Sicht dringend notwendig. Sie schaffen große Transparenz beim Forderungsmanagement. Es kann nicht angehen, dass unsere Mandanten Schreiben erhalten, bei denen unklar ist wer von wem aus welchen Gründen etwas fordert.

Klarheit hilft allen

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team helfen Verbrauchern rund um Inkasso- und daraus häufig entstehenden weiteren Problemen wie z.B. negativen Schufaeinträgen. Viele Forderungen wurden in der Vergangenheit häufig nicht bezahlt, weil die Betroffenen schlichtweg mit der Rechtspraxis und Verwaltungspraxis der Inkassounternehmen überfordert waren. Der Gesetzgeber hat jetzt Abhilfe getroffen.

Wenn das Handelsunternehmen einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderungen beauftragt, muss dieses in seine erste Mahnung u. a. Folgendes klar und verständlich schreiben:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und Datums des Vertragsschlusses
  • wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums für den die Zinsen berechnet werden
  • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis darauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird
  • wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund
  • wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, daß der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Was ist rund um Inkasso und Schufa zu beachten?

Inkasso und Schufa arbeiten zusammen. Die SCHUFA Holding AG sammelt Daten über Verbraucher:innen und ist eine reine Datensammelstelle, die sich auf die Angaben ihrer Vertragspartner:innen verlässt. Zu diesen Vertragspartnern gehören unter anderem auch Inkassounternehmen. Inkassounternehmen können, wie auch andere Unternehmen der Wirtschaft, offene Forderungen gegen Privatpersonen an die SCHUFA melden, was zu einem Negativeintrag in der SCHUFA-Datenbank führen kann.

Was bei Meldungen durch Inkassounternehmen an die SCHUFA zu beachten ist:

Die Übermittlung von Daten über eine Forderung an Auskunfteien wie die SCHUFA ist an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt sind. Insbesondere § 31 Abs. 2 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO sind hier maßgeblich.

Ein Negativeintrag darf nur erfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Die geschuldete Leistung wurde trotz Fälligkeit nicht erbracht.
  • Die Forderung ist unbestritten geblieben. Eine Forderung darf nicht gemeldet werden, wenn sie vom Betroffenen bestritten wurde und dieser begründete Einwände hat.
  • Der Schuldner wurde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
  • Zwischen der ersten Mahnung und der Datenübermittlung liegen mindestens vier Wochen.
  • Der Schuldner wurde zuvor, spätestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet. Ein Hinweis in der Mahnung über eine mögliche Meldung an die SCHUFA ist üblich.
  • Die Forderung wurde gerichtlich festgestellt oder vom Schuldner ausdrücklich anerkannt.
  • Das zugrundeliegende Vertragsverhältnis kann aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden und der Schuldner wurde zuvor über eine mögliche Meldung unterrichtet.
  • Die Übermittlung ist zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle (Inkassounternehmen) oder eines Dritten erforderlich. Dieses berechtigte Interesse muss mit den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen abgewogen werden.
  • Es wurde keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart.

Häufige Fehler und deren Folgen:

Erfahrungen von Verbraucherschützer:innen und Rechtsanwält:innen zeigen, dass der Datenbestand der SCHUFA auch einmal Fehler aufweisen kann. Inkassounternehmen und andere meldende Stellen machen oftmals Fehler bei der Übermittlung von Daten an die SCHUFA. Typische Fehler sind unter anderem:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Warnung in Mahnungen oder Kündigungen vor einem Negativeintrag wird übersehen oder der Eintrag erfolgt zu früh.
  • Es fehlt der Nachweis über zwei Mahnungen oder den Hinweis auf den bevorstehenden Negativeintrag.
  • Einträge werden vorgenommen, obwohl die Forderung nicht fällig ist oder eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht.
  • Disputierte Forderungen werden gemeldet.
  • Bereits beglichene Forderungen werden als offen gemeldet oder Einträge bleiben trotz Erledigung bestehen.
  • Daten von Personen unter Betreuung werden gemeldet, obwohl diese die Folgen nicht absehen können.
  • Doppelte Einträge derselben Forderung werden vorgenommen.

Ein unrechtmäßiger oder fehlerhafter Negativeintrag, auch durch ein Inkassounternehmen veranlasst, kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben:

  • Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten oder höhere Zinssätze.
  • Probleme bei der Wohnungssuche.
  • Hindernisse beim Abschluss von Mobilfunk- oder Leasingverträgen.
  • Einschränkungen bei Bankdienstleistungen.
  • Schaden am Ruf und Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit.
  • Betroffene können sich vom Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen fühlen.

Was Sie tun können:

Wenn Sie von einem unberechtigten oder fehlerhaften SCHUFA-Eintrag betroffen sind, der von einem Inkassounternehmen oder einem anderen Vertragspartner stammt, sind Sie nicht schutzlos. Sie haben Rechte nach der DSGVO und dem BDSG.

  1. Regelmäßige Überprüfung der SCHUFA-Daten: Fordern Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) an, um alle über Sie gespeicherten Daten und Anfragen einzusehen und auf Richtigkeit zu prüfen. Fehlerhafte Einträge sind häufig.
  2. Fehlerhafte Einträge identifizieren und dokumentieren: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie veraltete Voranschriften oder nicht mehr aktuelle Einträge. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig auf.
  3. Schriftlicher Einspruch bei der SCHUFA und der meldenden Stelle: Kontaktieren Sie sofort schriftlich das Inkassounternehmen/Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat, sowie die SCHUFA. Fordern Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten. Formulieren Sie Ihren Antrag klar, präzise und mit rechtlichen Verweisen, z.B. auf Art. 6(1)(f), Art. 17, und Art. 21 DSGVO sowie § 31 BDSG.
  4. Fristsetzung: Setzen Sie der SCHUFA und dem Unternehmen eine angemessene Frist (z.B. 2 bis 4 Wochen) zur Klärung des Sachverhalts. Bleiben Reaktion oder Löschung aus, haken Sie nach.
  5. Anspruch auf Sperrung: In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren und darf ihn nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben.
  6. Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Sollte die SCHUFA nicht auf Ihren Einspruch reagieren oder den Eintrag nicht entfernen, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
  7. Ombudsverfahren der SCHUFA: Sie können sich an den Ombudsmann der SCHUFA wenden, eine kostenfreie Schlichtungsstelle, die strittige Vorgänge überprüft.
  8. Rechtliche Schritte einleiten: Wenn nötig, scheuen Sie sich nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung liegt grundsätzlich bei der SCHUFA oder der meldenden Stelle.
  9. Schadensersatzanspruch geltend machen: Bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung oder fehlerhaften Einträgen, die zu einem Schaden (materiell oder immateriell) geführt haben, besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Immaterieller Schaden kann Stress, Unsicherheit oder Rufschädigung umfassen. Konkrete Beeinträchtigungen über einfachen Kontrollverlust hinaus sind meist erforderlich. Gerichte haben unterschiedliche Summen zugesprochen.
  10. Professionelle Hilfe suchen: Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie effektiv unterstützen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren, die Löschung zu fordern, Ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Oft reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um Unternehmen zum Einlenken zu bewegen. Schnelles Handeln ist entscheidend, da jeder Monat mit einem negativen Eintrag Ihre Möglichkeiten einschränken kann.

Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Bewältigung von Schufa-Problemen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre finanzielle Reputation wiederherzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

 Artikel auf dr-schulte.de

  1. Rechtsanwalt hilft gegen SCHUFA – Eintrag löschen lassen
    Ein umfassender Leitfaden zu den Rechten von Betroffenen, den Voraussetzungen für negative Einträge und den Möglichkeiten zur Löschung.
  2. Löschfristen-Chaos bei der SCHUFA
    Analyse des Urteils des OLG Köln vom 10. April 2025, das die sofortige Löschung erledigter Negativ-Einträge fordert.
  3. Schufa-Scoring: Die geheime Formel, die über Ihr Leben entscheidet
    Einblick in die Intransparenz des Schufa-Scorings und dessen Auswirkungen auf Verbraucher.
  4. Unzulässige Schufa-Meldung: 500 Euro Schadensersatz wegen Datenverstoß
    Bericht über einen Fall, in dem ein unberechtigter Schufa-Eintrag zu einem Schadensersatzanspruch führte.
  5. Schufa-Eintrag löschen – Landgericht verlangt vernünftige Kontrolle und sagt: 6 Monate sind genug
    Diskussion über ein Urteil, das die maximale Speicherfrist für erledigte Einträge auf sechs Monate begrenzt.
  6. Schufa – Wenn Betroffene durch das Tal der Tränen gehen
    Erfahrungsbericht über die Herausforderungen von Verbrauchern mit negativen Schufa-Einträgen.
  7. Schufa-Universum – Fluch und Segen
    Reflexion über die Rolle der Schufa im modernen Wirtschaftsleben und deren Auswirkungen auf Verbraucher.

Artikel auf anwalt.de

  1. Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-Einträge
    Detaillierte Besprechung des Urteils des OLG Köln und dessen Bedeutung für Verbraucher.
  2. Schatten der Schufa: Löschung der Restschuldbefreiung aus der Schufa
    Erörterung der Herausforderungen bei der Löschung von Restschuldbefreiungen aus der Schufa-Datenbank.
  3. Schufa – mehr Macht als die Schwiegermutter
    Kritische Betrachtung der Einflussnahme der Schufa auf das tägliche Leben von Verbrauchern.
  4. Schufa-Scoring: Die geheime Formel, die über Ihr Leben entscheidet
    Untersuchung der undurchsichtigen Methoden des Schufa-Scorings und deren rechtliche Implikationen.
  5. Schufa – Oberlandesgericht spricht Schadenersatz zu bei falschem Schufa-Eintrag
    Bericht über ein Urteil, das einem Betroffenen Schadensersatz wegen eines fehlerhaften Schufa-Eintrags zuspricht.
  6. Schufa löscht negativen Eintrag der BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland – Consors Finanz
    Fallstudie über die erfolgreiche Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrags durch juristische Intervention.
  7. Wenn die Bonität auf dem Spiel steht – Rechte, juristische Hebel gegen unrechtmäßige Schufa-Einträge
    Anleitung für Betroffene, wie sie sich gegen fehlerhafte oder unrechtmäßige Schufa-Einträge wehren können.
Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1438 vom 4. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich