Mediafinanz AG löscht negativen Schufaeintrag - Dr. Schulte und sein Team erneut außergerichtlich erfolgreich - Dr Thomas Schulte

Mediafinanz AG löscht negativen Schufaeintrag – Dr. Schulte und sein Team erneut außergerichtlich erfolgreich

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team aus Berlin konnten einem weiteren Betroffenen in einer Schufaangelegenheit helfen. Der Betroffene hatte Probleme mit einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, welchen die Inkassofirma Mediafinanz AG vorgenommen hatte.

Die Reputation und Kreditwürdigkeit der Verbraucher wird inzwischen durch standardisierte Datenbankeinträge bestimmt. Schlechte und falsche Auskünfte können den wirtschaftlichen Tod bedeuten; zumal selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Kreditwirtschaft aufsichtsrechtlich zwingt z.B. Schufa-Einträge zu berücksichtigen. Rechtlich gilt:
In § 28 a Abs. 1 BDSG ist geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (wie z.B. die SCHUFA, Creditreform, Bürgel oder andere) über eine Forderung nur zulässig ist, wenn die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit die Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist.

Dieser Eintrag des Opfers basierte auf einer angeblich durch den Betroffenen nicht beglichenen Rechnung einer dem Opfer des negativen Schufa-Eintrags unbekannten Firma. Der Betroffene setzte sich daraufhin zunächst selbst mit der Mediafinanz AG in Verbindung und bat um Übersendung von Unterlagen, die die Berechtigung der Forderung dem Betroffenen gegenüber nachweisen. Zugleich wies der Betroffene daraufhin, dass kein Vertragsverhältnis zu der Firma, welche die Rechnung verfasst hat, besteht. Die Mediafinanz AG sah keinen Handlungsbedarf und beließ es bei dem negativen Schufa-Eintrag. Der Betroffene wandte sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin und schilderte sein Anliegen. Diese setzten sich mit der MediafinanzAG in Verbindung und verwiesen auf den fehlende vertragliche Beziehung. Gleichzeitig forderten die Rechtsanwälte die MediafinanzAG den Nachweis zu erbringen, dass der negative Schufa-Eintrag rechtmäßig erfolgte.

Gegen die Gesellschaft hatten die Rechtsanwälte bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück eine einstweilige Verfügung erstritten und einem Schufa-Betroffenen Hilfe geleistet .

Nunmehr ließ es die Gesellschaft nicht mehr auf einen Gerichtsprozess ankommen, sondern meldete sich bereits nach dem ersten außergerichtlichen Anschreiben der Rechtsanwälte zurück. In der Antwort der Mediafinanz AG wurde mitgeteilt, dass der Schufaeintrag zur Löschung gebracht werde. Die Gesellschaft wolle jedoch die Kosten, die für die Einschaltung der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team entstanden seien, nicht tragen, teilte die Gesellschaft zusätzlich schriftlich mit. Für den Betroffenen stellt die Löschung des Negativeintrages eine erhebliche Erleichterung dar, da er nunmehr wieder frei und unbeschränkt im Geschäftsverkehr handeln und Verträge schließen kann.

Rechtsanwalt Schulte und Team haben hier wieder einmal schnell und effektiv Hilfe leisten können. Zur Kostenfrage sagt der Experte: „Natürlich ist es so, dass diejenige Stelle, die einen negativen Schufaeintrag vornimmt und dies zu Unrecht tut, auch die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwalts tragen muss. Wenn die Gesellschaft nicht zahlt, ist sie dennoch dazu verpflichtet, zunächst einmal den Schufaeintrag zu widerrufen und danach selbstverständlich auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Da es vielen Mandanten hauptsächlich auf die Löschung des Schufaeintrages ankommt, muss man nach der Löschung des Eintrages durch das eintragende Unternehmen dann prüfen, ob ein Prozess wegen der entstandenen Anwaltskosten überhaupt sinnvoll ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Betroffene rechtsschutzversichert ist. Hier muss dann die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernehmen. Diese will die entstanden Kosten meist nicht einklagen. In vielen Fällen hat aber auch die hartnäckige weitere Diskussion mit der eintragenden Stelle dazu geführt, dass diese sich zur Kostenübernahme eines beträchtlichen Teils der Anwaltskosten bereit erklärt hat.“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team aus Berlin konnten einem weiteren Betroffenen in einer Schufaangelegenheit helfen. Der Betroffene hatte Probleme mit einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, welchen die Inkassofirma Mediafinanz AG vorgenommen hatte.

Die Reputation und Kreditwürdigkeit der Verbraucher wird inzwischen durch standardisierte Datenbankeinträge bestimmt. Schlechte und falsche Auskünfte können den wirtschaftlichen Tod bedeuten; zumal selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Kreditwirtschaft aufsichtsrechtlich zwingt z.B. Schufa-Einträge zu berücksichtigen. Rechtlich gilt:
In § 28 a Abs. 1 BDSG ist geregelt, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (wie z.B. die SCHUFA, Creditreform, Bürgel oder andere) über eine Forderung nur zulässig ist, wenn die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit die Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist.

Dieser Eintrag des Opfers basierte auf einer angeblich durch den Betroffenen nicht beglichenen Rechnung einer dem Opfer des negativen Schufa-Eintrags unbekannten Firma. Der Betroffene setzte sich daraufhin zunächst selbst mit der Mediafinanz AG in Verbindung und bat um Übersendung von Unterlagen, die die Berechtigung der Forderung dem Betroffenen gegenüber nachweisen. Zugleich wies der Betroffene daraufhin, dass kein Vertragsverhältnis zu der Firma, welche die Rechnung verfasst hat, besteht. Die Mediafinanz AG sah keinen Handlungsbedarf und beließ es bei dem negativen Schufa-Eintrag. Der Betroffene wandte sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin und schilderte sein Anliegen. Diese setzten sich mit der MediafinanzAG in Verbindung und verwiesen auf den fehlende vertragliche Beziehung. Gleichzeitig forderten die Rechtsanwälte die MediafinanzAG den Nachweis zu erbringen, dass der negative Schufa-Eintrag rechtmäßig erfolgte.

Gegen die Gesellschaft hatten die Rechtsanwälte bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück eine einstweilige Verfügung erstritten und einem Schufa-Betroffenen Hilfe geleistet .

Nunmehr ließ es die Gesellschaft nicht mehr auf einen Gerichtsprozess ankommen, sondern meldete sich bereits nach dem ersten außergerichtlichen Anschreiben der Rechtsanwälte zurück. In der Antwort der Mediafinanz AG wurde mitgeteilt, dass der Schufaeintrag zur Löschung gebracht werde. Die Gesellschaft wolle jedoch die Kosten, die für die Einschaltung der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team entstanden seien, nicht tragen, teilte die Gesellschaft zusätzlich schriftlich mit. Für den Betroffenen stellt die Löschung des Negativeintrages eine erhebliche Erleichterung dar, da er nunmehr wieder frei und unbeschränkt im Geschäftsverkehr handeln und Verträge schließen kann.

Rechtsanwalt Schulte und Team haben hier wieder einmal schnell und effektiv Hilfe leisten können. Zur Kostenfrage sagt der Experte: „Natürlich ist es so, dass diejenige Stelle, die einen negativen Schufaeintrag vornimmt und dies zu Unrecht tut, auch die Kosten für die Einschaltung des Rechtsanwalts tragen muss. Wenn die Gesellschaft nicht zahlt, ist sie dennoch dazu verpflichtet, zunächst einmal den Schufaeintrag zu widerrufen und danach selbstverständlich auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Da es vielen Mandanten hauptsächlich auf die Löschung des Schufaeintrages ankommt, muss man nach der Löschung des Eintrages durch das eintragende Unternehmen dann prüfen, ob ein Prozess wegen der entstandenen Anwaltskosten überhaupt sinnvoll ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Betroffene rechtsschutzversichert ist. Hier muss dann die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernehmen. Diese will die entstanden Kosten meist nicht einklagen. In vielen Fällen hat aber auch die hartnäckige weitere Diskussion mit der eintragenden Stelle dazu geführt, dass diese sich zur Kostenübernahme eines beträchtlichen Teils der Anwaltskosten bereit erklärt hat.“

SCHUFA-Schock durch Mediafinanz AG – Betroffener kämpft um seine Reputation

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team aus Berlin konnten einem weiteren Betroffenen helfen, sich erfolgreich gegen einen negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG zu wehren. Der Eintrag wurde durch die Inkassofirma Mediafinanz AG vorgenommen – allerdings zu Unrecht. Der Fall zeigt, wie schnell ein einzelner Datenbankeintrag die gesamte wirtschaftliche Existenz eines Menschen gefährden kann.

Wie ein SCHUFA-Eintrag Existenzen vernichtet

In unserer digitalisierten Gesellschaft ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Menschen zunehmend an seine Daten gekoppelt – insbesondere an Auskunfteien wie die SCHUFA. Dort gespeicherte Informationen entscheiden über Kredite, Mobilfunkverträge, Wohnungsmieten und Leasinggeschäfte. Ein negativer Eintrag kann das wirtschaftliche Aus bedeuten.

Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute aufsichtsrechtlich dazu, bei Kreditentscheidungen Auskunftei-Einträge zu berücksichtigen. Das macht die rechtliche Kontrolle solcher Einträge umso wichtiger.

Gesetzliche Regeln – wann dürfen Daten übermittelt werden?

§ 28a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt strenge Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien wie SCHUFA, Creditreform oder Bürgel. Eine Übermittlung ist nur dann zulässig, wenn:

  • eine fällige Forderung besteht,
  • der Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde,
  • die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
  • und kein Widerspruch vorliegt.

Verstöße gegen diese Regelungen sind keine Bagatelle – sie können juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Der konkrete Fall – ein Eintrag ohne Vertrag

Im Fall des Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte wurde ein negativer Eintrag auf Grundlage einer angeblich offenen Forderung einer Firma vorgenommen, zu der der Betroffene niemals in einer vertraglichen Beziehung stand. Der Mandant hatte weder ein Produkt bestellt noch eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Trotzdem wurde sein SCHUFA-Profil negativ belastet.

Eigene Initiative scheitert – Inkassofirma ignoriert Einwände

Der Betroffene wandte sich zunächst eigenständig an die Mediafinanz AG, um Aufklärung zu verlangen. Er bat um Zusendung der Unterlagen, aus denen sich die angebliche Forderung und deren Berechtigung ergeben sollten. Gleichzeitig stellte er unmissverständlich klar, dass er nie einen Vertrag mit der genannten Firma abgeschlossen hatte.

Die Reaktion: Funkstille. Die Mediafinanz AG sah offenbar keinen Handlungsbedarf. Der negative SCHUFA-Eintrag blieb bestehen – mit allen Konsequenzen für den Betroffenen.

Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte übernehmen – professioneller Druck zeigt Wirkung

In dieser ausweglosen Lage wandte sich der Betroffene an die Kanzlei Dr. Schulte in Berlin. Die Anwälte reagierten sofort und nahmen direkten Kontakt zur Mediafinanz AG auf. Sie wiesen auf das Fehlen eines Vertragsverhältnisses hin und forderten Nachweise für die Rechtmäßigkeit des Eintrags.

Der Clou: Die Kanzlei hatte in einem vergleichbaren Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Mediafinanz erwirkt. Diese Erfahrung und Entschlossenheit zeigten nun Wirkung.

Schneller Erfolg – Mediafinanz lenkt nach erstem Schreiben ein

Noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kam, reagierte Mediafinanz auf das außergerichtliche Schreiben. Die Firma kündigte an, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Damit konnte der Betroffene aufatmen – seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit war wiederhergestellt.

Allerdings erklärte Mediafinanz zugleich, dass sie die Kosten für die anwaltliche Vertretung nicht übernehmen wolle. Ein klassischer Versuch, Verantwortung auf die Betroffenen abzuwälzen.

Rechtslage klar: Wer falsch einträgt, muss auch zahlen

Rechtsanwalt Dr. Schulte betont unmissverständlich:

„Die Stelle, die unrechtmäßig einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, muss nicht nur den Eintrag löschen, sondern auch die Kosten des Rechtsanwalts tragen.“

Die Kostenverweigerung durch Mediafinanz ist juristisch kaum haltbar. Auch wenn manche Rechtsschutzversicherungen zögern, die Anwaltskosten im Nachhinein einzuklagen, bleibt es Aufgabe des verursachenden Unternehmens, für den Schaden aufzukommen.

Strategische Überlegung: Klage oder Verhandlung?

In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob eine gerichtliche Geltendmachung der Anwaltskosten sinnvoll ist. Wenn ein Betroffener rechtsschutzversichert ist, könnte die Versicherung klagen – häufig ist dies jedoch nicht in ihrem Interesse. Stattdessen zeigt die Erfahrung, dass eine beharrliche außergerichtliche Verhandlung oft zu Teilerfolgen führt.

Viele Unternehmen übernehmen nach anhaltendem Druck einen Großteil der entstandenen Kosten – einfach, um einen Imageschaden zu vermeiden.

Fazit: Wer kämpft, gewinnt – und schützt seine Reputation

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, sich nicht mit unberechtigten SCHUFA-Einträgen abzufinden. Wer sich wehrt, kann nicht nur seine wirtschaftliche Existenz sichern, sondern auch Gerechtigkeit herstellen. Die Kanzlei Dr. Schulte und Team steht Verbrauchern bundesweit zur Seite – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und klarer Strategie.

Wie ein SCHUFA-Eintrag Existenzen vernichtet

In unserer digitalisierten Gesellschaft ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Menschen zunehmend an seine Daten gekoppelt – insbesondere an Auskunfteien wie die SCHUFA. Dort gespeicherte Informationen entscheiden über Kredite, Mobilfunkverträge, Wohnungsmieten und Leasinggeschäfte. Ein negativer Eintrag kann das wirtschaftliche Aus bedeuten.

Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute aufsichtsrechtlich dazu, bei Kreditentscheidungen Auskunftei-Einträge zu berücksichtigen. Das macht die rechtliche Kontrolle solcher Einträge umso wichtiger.

Gesetzliche Regeln – wann dürfen Daten übermittelt werden?

§ 28a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt strenge Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien wie SCHUFA, Creditreform oder Bürgel. Eine Übermittlung ist nur dann zulässig, wenn:

  • eine fällige Forderung besteht,
  • der Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde,
  • die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
  • und kein Widerspruch vorliegt.

Verstöße gegen diese Regelungen sind keine Bagatelle – sie können juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Der konkrete Fall – ein Eintrag ohne Vertrag

Im Fall des Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte wurde ein negativer Eintrag auf Grundlage einer angeblich offenen Forderung einer Firma vorgenommen, zu der der Betroffene niemals in einer vertraglichen Beziehung stand. Der Mandant hatte weder ein Produkt bestellt noch eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Trotzdem wurde sein SCHUFA-Profil negativ belastet.

Eigene Initiative scheitert – Inkassofirma ignoriert Einwände

Der Betroffene wandte sich zunächst eigenständig an die Mediafinanz AG, um Aufklärung zu verlangen. Er bat um Zusendung der Unterlagen, aus denen sich die angebliche Forderung und deren Berechtigung ergeben sollten. Gleichzeitig stellte er unmissverständlich klar, dass er nie einen Vertrag mit der genannten Firma abgeschlossen hatte.

Die Reaktion: Funkstille. Die Mediafinanz AG sah offenbar keinen Handlungsbedarf. Der negative SCHUFA-Eintrag blieb bestehen – mit allen Konsequenzen für den Betroffenen.

Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte übernehmen – professioneller Druck zeigt Wirkung

In dieser ausweglosen Lage wandte sich der Betroffene an die Kanzlei Dr. Schulte in Berlin. Die Anwälte reagierten sofort und nahmen direkten Kontakt zur Mediafinanz AG auf. Sie wiesen auf das Fehlen eines Vertragsverhältnisses hin und forderten Nachweise für die Rechtmäßigkeit des Eintrags.

Der Clou: Die Kanzlei hatte in einem vergleichbaren Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Mediafinanz erwirkt. Diese Erfahrung und Entschlossenheit zeigten nun Wirkung.

Schneller Erfolg – Mediafinanz lenkt nach erstem Schreiben ein

Noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kam, reagierte Mediafinanz auf das außergerichtliche Schreiben. Die Firma kündigte an, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Damit konnte der Betroffene aufatmen – seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit war wiederhergestellt.

Allerdings erklärte Mediafinanz zugleich, dass sie die Kosten für die anwaltliche Vertretung nicht übernehmen wolle. Ein klassischer Versuch, Verantwortung auf die Betroffenen abzuwälzen.

Rechtslage klar: Wer falsch einträgt, muss auch zahlen

Rechtsanwalt Dr. Schulte betont unmissverständlich:
„Die Stelle, die unrechtmäßig einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, muss nicht nur den Eintrag löschen, sondern auch die Kosten des Rechtsanwalts tragen.“

Die Kostenverweigerung durch Mediafinanz ist juristisch kaum haltbar. Auch wenn manche Rechtsschutzversicherungen zögern, die Anwaltskosten im Nachhinein einzuklagen, bleibt es Aufgabe des verursachenden Unternehmens, für den Schaden aufzukommen.

Strategische Überlegung: Klage oder Verhandlung?

In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob eine gerichtliche Geltendmachung der Anwaltskosten sinnvoll ist. Wenn ein Betroffener rechtsschutzversichert ist, könnte die Versicherung klagen – häufig ist dies jedoch nicht in ihrem Interesse. Stattdessen zeigt die Erfahrung, dass eine beharrliche außergerichtliche Verhandlung oft zu Teilerfolgen führt.

Viele Unternehmen übernehmen nach anhaltendem Druck einen Großteil der entstandenen Kosten – einfach, um einen Imageschaden zu vermeiden.

Fazit: Wer kämpft, gewinnt – und schützt seine Reputation

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, sich nicht mit unberechtigten SCHUFA-Einträgen abzufinden. Wer sich wehrt, kann nicht nur seine wirtschaftliche Existenz sichern, sondern auch Gerechtigkeit herstellen. Die Kanzlei Dr. Schulte und Team steht Verbrauchern bundesweit zur Seite – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und klarer Strategie.

Sie haben ebenfalls einen fragwürdigen SCHUFA-Eintrag?

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www.dr-schulte.de

 

Muster Feststellungsklage - Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt

Hier sind einige Artikel von Dr. Thomas Schulte zum Thema SCHUFA:

📚 Artikel von Dr. Thomas Schulte zum Thema SCHUFA

  1. Schufa-Hilfe – Was tun bei einem negativen Eintrag?
    Ein umfassender Überblick über rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche gegen die SCHUFA, insbesondere im Kontext der Datenübermittlung.
  2. Schufa-Einträge und Schadensersatz: Neue Maßstäbe vom OLG
    Diskussion über aktuelle Urteile, die Schadensersatzansprüche bei fehlerhaften SCHUFA-Einträgen behandeln.
  3. Schufa-Eintrag löschen – Landgericht verlangt vernünftige Kontrolle
    Analyse eines Urteils, das die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung vor der Eintragung betont und eine sechsmonatige Löschfrist vorschlägt.
  4. Warum darf die Schufa meine Daten speichern?
    Erklärung der rechtlichen Grundlagen für die Speicherung persönlicher Daten durch die SCHUFA und Möglichkeiten zur Löschung unrechtmäßiger Einträge.
  5. Schufa – Wenn Betroffene durch das Tal der Tränen gehen
    Einblick in die emotionalen und finanziellen Belastungen, die durch fehlerhafte SCHUFA-Einträge entstehen können, und wie Betroffene sich wehren können.
Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 836 vom 7. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich