SAM AG – Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde schließt Gesellschaft endgültig – Gesellschaft wird abgewickelt

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die SAM AG stand bereits seit mehreren Monaten unter intensiver Prüfung der schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde FINMA. Vorläufig wurden mehrere Verfügungsberechtigte eingesetzt, die die Geschäfte der SAM AG weitergeführt haben. Der größte Teil des Geschäftsbetriebes wurde jedoch bereits vorläufig eingestellt.

Nun hat die FINMA mit Entscheidung vom 04.09.2012 verfügt, dass die SAM AG endgültig aufgelöst und rückabgewickelt werden soll. Anlegern droht nun endgültig der Totalverlust ihrer Investitionen.
Dabei gab es schon seit Monaten Spekulationen, wie die Finma entscheiden werde. Die Dauer und der Umfang der durchgeführten Prüfungen ließ jedoch darauf schließen, dass die SAM AG ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnehmen werde.
Wir berichteten hierüber ausführlich.
Nun hat die Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde FINMA auf Grundlage eines vom vorläufigen Verfügungsberechtigten erstellten Prüfungsberichts entschieden, dass das Geschäftsmodell der SAM AG ein Einlagengeschäft darstellt, welches genehmigungspflichtig gewesen ist. Diese Genehmigung lag jedoch nicht vor.
Die Konsequenz hieraus ist, dass die Gesellschaft und alle mit dieser geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Sämtliche Anleger, die ihre Gelder damals aus dem Verkauf von laufenden Lebensversicherungen investiert haben, müssten danach ihre Gelder zurückerhalten. Das Problem ist, dass die Gesellschaft voraussichtlich nicht über die hierfür nötigen Liquiditätsreserven verfügt, sodass die an die Gesellschaft gestellten Forderungen nicht erfüllt werden können.  und somit der SAM AG die Insolvenz droht. Für die  Anleger der SAM AG könnte dies Totalverlust der Kapitalanlage bedeuten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team stehen in intensivem Kontakt mit verschiedenen Verantwortlichen  aus dem Umfeld der SAM AG. Bislang haben sich an die Rechtsanwälte bereits mehrere hundert Anleger der SAM AG gewandt, um ihre Gelder noch zu retten.
Zu prüfen ist hierbei, welche Ansprüche gegen die Vorstände der SAM AG gerichtlich geltend gemacht werden können, da für Verstöße gegen die Genehmigungspflicht regelmäßig auch die Vorstände der Gesellschaft persönlich haften.
Darüber hinaus werden bereits die Voraussetzungen von Amtshaftungsansprüchen gegen die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde und somit gegen den Schweizer Staat geprüft. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team sind hier bereits in juristische Prüfungen eingestiegen.
Allen Anlegern der SAM AG ist dringend zu raten, sich so schnell wie möglich rechtlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenden Rechtsanwalt einzuholen. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team beabsichtigt in Sachen der SAM AG eine Geschädigtengemeinschaft zu gründen, in der sich die Opfer der SAM AG  (Best Life AG und Cash Select) beteiligen können und mit der die Interessen der Anleger konzentriert wahrgenommen werden können.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 829 vom 4. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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