Schrottimmobilien – Wie Banken versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen und ihre Kunden in die Ablösefalle geraten

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Wie wir bereits mehrmals berichteten, spielen auch die Banken beim Thema Schrottimmobilie desweilen eine unrühmliche Rolle. In vielen Fällen werden die notwendigen Darlehen der Bank gleich mitvermittelt. Doch auch selbst wenn die Bank bei Abschluss des Kreditvertrages keine Kenntnis von der fragwürdigen Rentabilität der häufig als Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesenen Objekte hatte, steht ihr ein Weg offen, sich schadlos aus der Affaire zu ziehen: Nach Ablauf der Zinsbindung der Verträge unterbreitet sie ihren Kunden Angebote zu schlechtesten Konditionen. Eine Weiterfinanzierung des Anschlusskredites mit überdurchschnittlich hohen Zinsen bedeutet für die Kunden jedoch, dass sie im Regen stehen gelassen werden. Der Verweis, dass der Kredit gerne von einer anderen Bank abgeschlossen werden kann, hilft den Geschädigten nicht weiter. Denn welche Bank gewährt einen Kredit zur Finanzierung einer nunmehr offensichtlichen Fehlinvestition? Aufgrund der mangelhaften Erträge und Renditen der Objekte und der häufig nicht vorhandenen Kapitalreserven der Anleger bleibt häufig nur die Möglichkeit eines verlustreichen Abstoßens der Immobilie oder die Zwangsversteigerung.

Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen jedoch Schadenersatzansprüche der geschädigten Anleger. Diese bestehen, wenn bereits beim Kauf der Immobilie fehlerhafte Angaben durch den Vermittler gemacht wurden (Stichwort Prospekthaftung,z.B. OLG Bremen, 08.04.2008, AZ: 3 U 46/07. Ebenso können unter bestimmten Umständen Ansprüche gegen die Bank durchgesetzt werden, wenn sie beispielsweise bei der Planung, der Durchführung und des Vertriebs des Objektes beteiligt war oder Hinweise auf spezielle Risiken hatte (BGH, Az: XI ZR 246/06).

 Sollten sie zu den Geschädigten gehören, empfiehlt es sich, durch rechtlichen Beistand Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz prüfen zu lassen.
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de

Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de
 Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
 Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 602 vom 21. Januar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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