Verbraucherschutzanwalt informiert- Kredit-Bürgschaft-Schufa - Dr Thomas Schulte

Verbraucherschutzanwalt informiert: Kredit-Bürgschaft-Schufa

Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt – erläutert am 15.08.2013 im Rahmen der TV Sendung „Ein Fall für Escher“ verbraucherrechtliche Grundsatzthemen rund um Kredite, Bürgschaften und Schufa-Einträge.

Die Lebenssituation ändert sich und neben den organisatorischen Veränderungen, gilt es im Besonderen die finanzielle Situation abzusichern und anzupassen. Betroffen sind neben den alltäglichen Finanzen auch Versicherungen, Verbindlichkeiten, Forderungen und Kredite.

Die tatsachlichen und rechtlichen Probleme einer getrennt lebenden Kindergärtnerin nach der Trennung führen zur Diskussion über Themen:
1. Tipps für Kreditnehmer und Bürgen im Trennungsfall.
2. Welche Möglichkeiten bestehen bei Schufa-Problemen im Trennungsfall.
3. Generell: Schufa-Fallen erkennen und vermeiden.
Gründungspartner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und der Arbeitskreis Kreditgewährung, bestehend aus einem praxisorientiertem Zusammenschluss erfahrener Juristen und Bankfachleuten erarbeiten für betroffene Mandanten Lösungsmöglichkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kreditgewährung, Umschuldung, Folgefinanzierung, Darlehensverträge und der Bankenhaftung. Das Thema Kredite und Kreditwährung betrifft im Regelfall auch den Bereich Schufa – Negativeintrag – Schufa-Auskunft. Fast für jeden noch kleinen Vertrag wird in der Regel eine Schufa-Auskunft eingeholt. Aus langjähriger Praxis wissen die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, dass Schufa-Negativeinträge große belastende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines jeden ausüben. Die Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (kurz Schufa) bedient ein System gegenseitiger Informationen über Kunden. Negative Schufa Einträge und im Besonderen fehlerhafte Einträge können schmerzliche Folgen haben.

Update 2025 weiterhin Probleme mit der Schufa

Im Jahr 2025 ist die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) weiterhin ein zentraler Akteur im deutschen Finanzsystem, dessen Tätigkeit auf der Sammlung und Verarbeitung von Daten zur Bewertung der Bonität von Personen basiert. Die von der SCHUFA gesammelten Daten beeinflussen nicht nur die Kreditvergabe, sondern auch Mietverträge und andere Finanzdienstleistungen.

Für 2025 sind mehrere wichtige Änderungen angekündigt oder bereits in Kraft getreten, oft unter dem Einfluss jüngster Gerichtsurteile und verstärkter Kritik:

  1. Neues SCHUFA-Score-Modell: Für 2025 ist die Einführung eines neuen SCHUFA-Scores geplant. Dieser soll die bisherigen Basis- und Branchenscores ersetzen und transparenter, verständlicher und simulierbarer werden.
  2. Geänderte Speicherfristen:
    • Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung, wonach die Speicherung von personenbezogenen Daten über ausgeglichene Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten endet, anstatt wie zuvor nach drei Jahren. Dies wird teilweise auch als „100-Tage-Regel“ bezeichnet.
    • Negative Eintragungen werden grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht.
    • Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung werden seit April 2023 nur noch sechs Monate lang gespeichert. Die SCHUFA hat angekündigt, alle entsprechenden Einträge, die am 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum nach sechs Monaten automatisch zu löschen.
  3. Faktoren für das Scoring: Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz 2025 sollen bestimmte Daten nicht mehr für die Score-Berechnung verwendet werden:
    • Wohnort und häufige Umzüge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
    • Die Nutzung von Social-Media-Daten soll verboten werden.
    • Daten über Gehalt, Kontostände, Religion oder Nationalität werden laut SCHUFA ohnehin nicht gespeichert.
  4. Verstärkte Kontrolle und Verbraucherrechte:
    • Es wird eine stärkere Kontrolle durch Datenschutzaufsichtsbehörden angestrebt.
    • Gerichtsurteile, wie das des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023, stellen klar, dass automatisierte Bonitätsbewertungen ohne menschliche Überprüfung in vielen Fällen rechtswidrig sind. Dieses Urteil stärkt die Position der Verbraucher.
    • Das Landgericht München urteilte am 21. Januar 2025, dass die SCHUFA die Beweislast dafür trägt, dass die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist. Für einen negativen Eintrag müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, einschließlich qualifizierter Mahnungen mit Zahlungsfrist und Kündigungsandrohung.
    • Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 10. April 2025, dass Wirtschaftsauskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen, die auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, nicht länger speichern dürfen, sobald die vollständige Befriedigung des Gläubigers gemeldet wurde, entsprechend der gesetzlichen Wertung des Schuldnerverzeichnisses (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO).
    • Es gibt weiterhin Kritik an der mangelnden Transparenz der genauen Berechnungsmethode des Scores (Scoreformel), die als Geschäftsgeheimnis behandelt wird. Kritiker sehen darin ein Hindernis für echte Kontrolle, auch wenn der BGH entschieden hat, dass die Formel nicht offengelegt werden muss, solange das Ergebnis nachvollziehbar ist.
    • Verbraucher haben das Recht auf Auskunft über die über sie gespeicherten Daten. Eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO kann einmal jährlich angefordert werden, um die eigenen Daten zu überprüfen.
    • Bei Fehlern in den Daten können Verbraucher deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen. Die Erfahrung zeigt, dass der Datenbestand Fehler enthalten kann. In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren. Die Stelle, die einen falschen Eintrag verursacht hat, ist zur Korrektur verpflichtet und haftet ggf. für die Folgen.
    • Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung ist weiterhin ein relevantes Thema. Jüngste Urteile, auch aus 2025, haben sich mit immateriellen Schäden befasst, wobei die Höhe des Schadens in jedem Einzelfall vom Gericht festgestellt werden muss. Allein die Sorge vor möglichem Missbrauch persönlicher Daten kann unter Umständen bereits einen immateriellen Schaden darstellen. Die Beweislast für den Schaden liegt grundsätzlich beim Betroffenen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die SCHUFA im Jahr 2025 weiterhin eine mächtige Institution ist, deren Tätigkeit maßgeblich das Leben vieler Verbraucher beeinflusst. Gleichzeitig stehen die Praktiken der SCHUFA unter zunehmender Beobachtung durch Gerichte und Gesetzgeber, was zu wichtigen Änderungen bei der Datenspeicherung und -verarbeitung sowie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Bereich der Transparenz und Datenkontrolle führt. Die Löschung erledigter Einträge nach 18 Monaten und die geplante Anpassung des Scoring-Modells sind dabei zentrale Entwicklungen für 2025.

Was können Dr. Schulte und sein Team für Betroffene tun?

Basierend auf den vorliegenden Quellen können Dr. Thomas Schulte und sein Team Betroffenen, die Probleme mit SCHUFA-Einträgen haben, umfassende rechtliche Unterstützung bieten. Ihre Tätigkeit konzentriert sich darauf, die Rechte der Verbraucher zu wahren und unrechtmäßige oder fehlerhafte Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA zu korrigieren oder löschen zu lassen.

Hier sind die spezifischen Bereiche, in denen Dr. Schulte und sein Team laut den Quellen helfen können:

  • Prüfung von SCHUFA-Einträgen: Sie bieten eine Ersteinschätzung zur Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen an und beraten über die weiteren Schritte. Dabei prüfen sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 31 Abs. 2 BDSG (früher § 28a Abs. 1 BDSG), für einen Negativeintrag erfüllt sind.
  • Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter oder unberechtigter Einträge: Dr. Schulte und sein Team helfen dabei, falsche oder unberechtigte Einträge zu erkennen und anzufechten. Sie weisen darauf hin, dass Datenbanken Fehler aufweisen können.
  • Aufforderung zur Löschung: Sie können die SCHUFA oder die Unternehmen, die einen Eintrag gemeldet haben, direkt zur Löschung des Eintrags auffordern. Oftmals reicht bereits ein anwaltliches Schreiben aus, um eine Löschung zu bewirken.
  • Durchsetzung des Löschungsanspruchs: Sie unterstützen bei der Geltendmachung des Rechts auf Löschung unrechtmäßiger Daten gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie berechtigt war. Sie stützen sich dabei auch auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 31 BDSG.
  • Einlegung von Widerspruch: Sie können helfen, Widerspruch gegen die Datenverarbeitung nach Art. 21 DSGVO einzulegen.
  • Einleitung rechtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, können sie gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen und Rechte durchzusetzen. Dies kann das Stellen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in eiligen Fällen umfassen, z.B. wenn durch den Eintrag eine Baufinanzierung gefährdet ist. Dabei ist schnelles Handeln des Betroffenen entscheidend. Sie können auch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide einlegen, um deren Rechtskraft aufheben zu lassen.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Dies schließt finanzielle Nachteile sowie immaterielle Schäden wie Stress, Unsicherheit und Rufschädigung ein. Jüngste Urteile bestätigen die Möglichkeit, immateriellen Schaden geltend zu machen.
  • Vertretung gegenüber Gläubigern und Inkassounternehmen: Die Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen. Sie wissen, dass Gläubiger oft Beweisschwierigkeiten haben, insbesondere beim Nachweis qualifizierter Mahnungen oder interner Abwägungsentscheidungen.
  • Umgang mit unzulässigen Drohungen: Dr. Schulte und sein Team klären auf, dass die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist und sogar Nötigung darstellen kann. Sie raten Betroffenen, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen und prüfen ggf. Ersatzansprüche, wenn jemand durch eine solche Drohung zur Zahlung gedrängt wurde.
  • Hilfe bei Identitätsdiebstahl: Sie bieten schnellstmögliche Hilfe in Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen Einträgen geführt haben.
  • Unterstützung bei komplexen Fällen: Bei komplexeren Sachverhalten oder wenn die SCHUFA nicht reagiert, ist rechtliche Unterstützung ratsam. Dr. Schulte und sein Team kennen die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden und können Rechte effektiv durchsetzen.
  • Bearbeitungsgeschwindigkeit: Durch sorgfältige Fallaufbereitung kann oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen eine Löschung unberechtigter Einträge erreicht werden.
  • Bundesweite Vertretung: Dr. Schulte und sein Team vertreten Mandanten bundesweit.
  • Digitale und effiziente Kommunikation: Sie bieten eine schnelle und digitale Bearbeitung der Fälle an. Sie übernehmen die Kommunikation mit Gerichten, Behörden etc..
  • Fremdsprachige Unterstützung: Insbesondere für polnischsprachige Mandanten bietet die Kanzlei Beratung an.

Dr. Thomas Schulte wird als ausgewiesener Experte im SCHUFA- und Datenschutzrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung beschrieben. Die Quellen betonen, dass Verbraucher sich wehren können und sollten, wenn sie von unrechtmäßigen Einträgen betroffen sind, und dass juristische Unterstützung dabei oft unerlässlich ist, um die Rechte konsequent durchzusetzen.

Die Kanzlei ist unter den Telefonnummern +49 30 22 19 220 20 oder 030 – 22 19 220 20 erreichbar. E-Mail-Kontakte sind dr.schulte@dr-schulte.de, valentin.schulte@dr-schulte.de oder law@meet-an-expert.com. Die Kanzlei befindet sich in der Malteserstraße 170, 12277 Berlin.


Schufa-Universum – Fluch und Segen
Diskussion über die Rolle der SCHUFA in der vernetzten Welt und Tipps zum Umgang mit persönlichen Daten.


🎥 YouTube-Videos

Die Macht der Schufa und wie man mit negativen Einträgen umgeht
In diesem Video erläutert Dr. Thomas Schulte die Auswirkungen negativer SCHUFA-Einträge und gibt praktische Tipps zum Umgang damit.

1001 Geschichten der Schufa | Dr. Thomas Schulte #schufa #kredit #shorts
Kurzes Video, in dem Dr. Schulte eine Anekdote über die SCHUFA erzählt und auf die Bedeutung von Bonität hinweist.

ABOWI Law YouTube-Kanal
Der offizielle YouTube-Kanal von ABOWI Law, auf dem Dr. Thomas Schulte regelmäßig Videos zu rechtlichen Themen, einschließlich SCHUFA, veröffentlicht.

📄 Artikelübersicht in Polnischer Sprache

  1. Schnelle Hilfe beim Löschen von SCHUFA-Einträgen
    Dr. Schulte erläutert, wie fehlerhafte oder unrechtmäßige SCHUFA-Einträge erfolgreich gelöscht werden können, einschließlich relevanter Gerichtsurteile und Datenschutzrechte.

  2. Was tun bei einem negativen SCHUFA-Eintrag?
    Praktische Tipps und rechtliche Hinweise für den Umgang mit negativen SCHUFA-Einträgen, insbesondere für polnischsprachige Verbraucher.

  3. Hilfe bei SCHUFA-Problemen mit einem Anwalt aus Deutschland
    Ein Überblick über die Dienstleistungen von Dr. Schulte im Zusammenhang mit SCHUFA, einschließlich Bonitätsprüfung, Eintragslöschung und rechtlicher Unterstützung.

  4. Fehlerhafter SCHUFA-Eintrag nach Identitätsdiebstahl – wie können sich Betroffene wehren?
    Anleitung für Opfer von Identitätsdiebstahl, wie sie gegen unrechtmäßige SCHUFA-Einträge vorgehen können, einschließlich rechtlicher Schritte und Datenschutzrechte.

  5. SCHUFA-Score: Alles, was Sie über Änderungen, Kritik und rechtliche Möglichkeiten wissen müssen
    Informationen über die Funktionsweise des SCHUFA-Scores, Kritikpunkte und wie Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen können.

  6. Beratung bei SCHUFA-Problemen – Löschung in Deutschland
    Ein umfassender Leitfaden zur Löschung von SCHUFA-Einträgen, einschließlich individueller Beratung und rechtlicher Unterstützung durch Dr. Schulte.

 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1020 vom 7. August 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich