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Blockheizkraftwerke – Neue Energie mit Zukunft oder neue Form der Geldvernichtung?

Fukushima hat das Ende der Atomkraft in Deutschland eingeläutet. Kohle und Öl werden schon länger als Auslaufmodell gehandelt. Das „grüne“ Bewusstsein der Bevölkerung ist so groß wie nie. Wieso also nicht das stets ungebrochene Bedürfnis nach Rendite mit dem neuen Ökobewusstsein verbinden?

Umweltfonds – Umwelt und Rendite

Die Antworten vieler Anbieter hierauf heißen: Blockheizkraftwerke (BHKW), Umweltfonds, Solarparks etc. Allerdings ist es so wie überall. Bei den vielen guten Ideen gibt es auf dem Markt der Möglichkeiten natürlich auch schwarze Schafe unter den weißen.
So warb etwa die GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH mit ihren verbundenen Unternehmen mit einer Patentlösung für Umwelt und Rendite. Der Anleger sollte einfach nur ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kaufen und auf seinem Grundstück aufstellen. Tochterunternehmen der GFE würden sodann das BHKW auf eigene Kosten betreiben und an den Anleger eine monatliche Pachtzahlung leisten, festgeschrieben auf mehrere Jahre. So versprach man Traumrenditen für die interessierten Anleger.

GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der GFE durchsucht und umfangreiche Beweise gesichert hat, sitzen die ehemaligen Verantwortlichen derzeit in Untersuchungshaft. Die  GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH hat Insolvenz angemeldet. Ein Totalverlust der Gelder, die die Anleger im Vertrauen auf den Erwerb eines eigenen Blockheizkraftwerkes gemacht haben, ist höchstwahrscheinlich.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hatten bereits vor dieser Entwicklung darauf hingewiesen, dass das von der GFE propagierte Konzept mit den darin versprochenen Renditen nicht seriös sei. Die prognostizierten Erträge waren zu hoch, um wirklich erzielt werden zu können.

Mittlerweile hat auch die mediale Öffentlichkeit und die Presse diesem Thema Aufmerksamkeit geschenkt. Das Magazin „Der Spiegel“ wandte sich an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, um auf der Grundlage der Erfahrungen aus den geführten Verfahren unsere Einschätzung hierzu zu erfahren. (Der Spiegel –   Verheiztes Geld)

Grüne Investments – Anlageprodukte erneuerbare Energien

Es zeigt sich, dass immer mehr zwielichtige Unternehmen auf die neue, grüne Welle aufspringen. Die alten Anlageprodukte wie Schiffsfondsbeteiligungen, Eigentumswohnungen, Fondsbeteiligungen als stille Gesellschafter etc. werden zwar weiterhin vertrieben, aber der Sektor der erneuerbaren Energien scheint zu boomen und mit ihm boomen natürlich auch die Angebote von betrügerischen Trittbrettfahrern. Immer mehr Betroffene melden sich bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und berichten von ökologischen Anlagemodellen, in die sie investiert hätten. An die versprochenen Leistungsverpflichtungen und Zahlungen halten sich die wenigsten Unternehmen. Vielmehr werden immer neue Umstände bekannt, die in einigen Fällen stark an die Entwicklungen bei der GFE erinnern und ein baldiges Zusammenbrechen des Geschäftskonzepts erahnen lassen.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass neue Technologien nicht per se unlukrativ sind oder sämtliche Anbieter betrügerisch vorgehen.

Es gibt jedoch einige Angebote, die nach den bisherigen Erkenntnissen mit erhöhter Aufmerksamkeit zu beobachten sind.
Besondere Vorsicht ist aus Sicht der Rechtsanwälte bei Angeboten der RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH, der Erste Mai GmbH, der Trendinvest Beratungs GmbH oder auch der QuadroSol Erneuerbare Energien AG geboten, um nur einige zu nennen.

Fazit: Grün steht nicht automatisch für Erfolg mit guter Rendite – Blockheizkraftwerke geben warm und verbrennen!

Lassen Sie die Angebote der Gesellschaften daher von einem Experten prüfen oder lassen Sie sich zeigen, wie und wo die Initiatoren bereits erfolgreich Blockheizkraftwerke betreiben. Nur so kann das böse Erwachen in vielen Fällen verhindert werden.
Anlegern, die bereits in besagte Beteiligungen investiert haben, empfehlen wir, ihre Beteiligung schnellstmöglich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 789 vom 26. Juli 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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