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Bundeswehr – Ungerechtigkeiten bei der Einberufung zum Wehrdienst

Wa­rum Deutsch-Tür­ken selt­ener ein­be­ru­fen wer­den zur Ab­leis­tung des Wehr­diens­tes? Die meisten jungen Männer, die zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst einberufen werden, haben bessere zu tun. Entweder steht die Ausbildung an oder sie haben bereits beruflich Verantwortung übernommen.
 
Viele Betroffene sind bereits beruflich aufgestiegen oder sind selbstständig. Andere sind am Ende einer Ausbildung häufig auch eines Universitätsstudiums. Die Einberufung kommt daher in der Regel ungelegen. Warum ist die Einberufung so ungerecht? Andere – teilweise Personen, die gerade ohne sinnvolle Beschäftigung sind – werden nicht zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes herangezogen.
Dr. Schulte im Video zu diesem Thema
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In einem Rechtsstaat geht man davon aus, dass die Gleich­be­hand­lung des Bür­gers selbst­ver­ständ­lich ist. So hab­en uns­ere Ver­fas­sungsvä­ter 1949 in das Grund­ge­setz hi­nein­ge­schrie­ben, dass al­le Bür­ger vor dem Ge­setz gleich sind. Das ist der so ge­nann­te all­ge­mei­ne Gleich­heits­grund­satz.
 
Das Grundgesetz schreibt in Art. 3:
 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.  
Seit dem es die all­ge­mei­ne Wehr­pflicht gibt, also 1956, wird da­rum ge­strit­ten und be­klagt, dass die Ein­be­ru­fung von Wehr­dienst- oder Zi­vil­dienst­pflich­ti­gen un­ge­recht sei. Zum ei­nen ist kein Grund er­kenn­bar, wa­rum nicht auch jun­ge Frau­en den Dienst ver­richten kön­nen.  Mil­i­tä­ri­sche, tech­ni­sche, philosophische oder religiöse As­pek­te, die ei­nen Dienst un­mög­lich ma­chen, sind nicht mehr er­kenn­bar.
 
Ne­ben die­ser nicht nach­voll­zieh­ba­ren Un­ge­rech­tig­keit er­scheint vie­len un­vor­stell­bar, wa­rum man­che kern­ge­sun­de Per­so­nen kei­nen Dienst leis­ten müs­sen und An­de­re ge­zwun­gen sind, ihr Stu­di­en oder ih­re Be­rufs­aus­bil­dung oder gar ih­re be­ruf­li­che Tä­tig­keit zu un­ter­bre­chen, um ei­nen staat­li­chen Zwangs­dienst, des­sen Sinn­haf­tig­keit häu­fig an­ge­zweifelt wird, zu fol­gen. Nun ist be­kannt ge­wor­den, dass es ei­ne wei­te­re Auf­fäl­lig­keit in Be­zug auf die Nich­the­ran­zie­hung von Deutsch-Tür­ken gibt.
Es ist so, dass sta­ti­stisch er­wie­sen ist, dass Per­so­nen mit ei­nem In­teg­ra­toinshintergrund, die gleich­wohl die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit ha­ben, sta­ti­stisch sel­ten­er zur Ab­leis­tung des Wehr- und Zi­vil­diens­tes he­ran­ge­zo­gen wer­den als Deut­sche. Im Durchschnitt leisten wehrdiensttaugliche Deutsche in zwei von drei Fällen Wehr- oder Zivildienst, bei deutschen jungen Männern mit türkischem Hintergrund sind es nur einer von dreien.
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de  Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de  Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 598 vom 20. Januar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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