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F&P AG & Co. KG – Neverending Story –Insolvenzverwalterin verklagte die Anleger

Die F&P AG & Co. KG lässt ihren ehemaligen Anlegern auch im vieren Jahr nach Untersagung der Geschäftstätigkeit durch die Bafin am 06.10.2005 und dem Aufdecken der betrügerischen Machenschaften keine Ruhe. Nun haben die ersten Anleger durch die Landgerichte Klagen auf Rückzahlung angeblicher Scheingewinne von der Insolvenzverwalterin der Gesellschaft erhalten. Die Klage war den Anlegern bereits Monate zuvor in einem Forderungsschreiben der Insolvenzverwalterin Rüdlin angedroht worden.

 

Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Die Argumentation der Insolvenzverwalterin in den Forderungsschreiben an die Anleger ist sehr allgemein und berücksichtigt die Rechtsprechung der Gerichte, die in den parallel liegenden Verfahren der Phönix ergangen sind, nicht hinreichend. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anleger nicht die volle geforderte Summe zurückzahlen müssen.“

 

Nach der Beobachtung der Rechtsanwälte werden die Anleger, die Auszahlungen von der nunmehr insolventen Gesellschaft erhalten haben, systematisch von der Insolvenzverwalterin auf Rückzahlung in Anspruch genommen, wobei Anleger, die hohe Rückzahlungen erhalten haben, scheinbar zuerst verklagt worden sind.

 

Die Anleger, denen keine Scheingewinne ausgezahlt wurden, müssen sich wohl keine Sorgen machen. Allerdings ist auch für sie die Geschichte der F&P noch nicht zu ende, weil die Insolvenzverwalterin noch keine Rückzahlungen angekündigt hat.

 

Schulte

Rechtsanwalt

19.01.2009
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de  Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de  Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 597 vom 19. Januar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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