Die F&P AG & Co. KG lässt ihren ehemaligen Anlegern auch im vieren Jahr nach Untersagung der Geschäftstätigkeit durch die Bafin am 06.10.2005 und dem Aufdecken der betrügerischen Machenschaften keine Ruhe. Nun haben die ersten Anleger durch die Landgerichte Klagen auf Rückzahlung angeblicher Scheingewinne von der Insolvenzverwalterin der Gesellschaft erhalten. Die Klage war den Anlegern bereits Monate zuvor in einem Forderungsschreiben der Insolvenzverwalterin Rüdlin angedroht worden.
Hierzu Rechtsanwalt Schulte: „Die Argumentation der Insolvenzverwalterin in den Forderungsschreiben an die Anleger ist sehr allgemein und berücksichtigt die Rechtsprechung der Gerichte, die in den parallel liegenden Verfahren der Phönix ergangen sind, nicht hinreichend. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anleger nicht die volle geforderte Summe zurückzahlen müssen.“
Nach der Beobachtung der Rechtsanwälte werden die Anleger, die Auszahlungen von der nunmehr insolventen Gesellschaft erhalten haben, systematisch von der Insolvenzverwalterin auf Rückzahlung in Anspruch genommen, wobei Anleger, die hohe Rückzahlungen erhalten haben, scheinbar zuerst verklagt worden sind.
Die Anleger, denen keine Scheingewinne ausgezahlt wurden, müssen sich wohl keine Sorgen machen. Allerdings ist auch für sie die Geschichte der F&P noch nicht zu ende, weil die Insolvenzverwalterin noch keine Rückzahlungen angekündigt hat.
Schulte
Rechtsanwalt