Continentale Lebensversicherung AG verliert - Dr Thomas Schulte

Continentale Lebensversicherung AG verliert: Kann Ihre Basisrente noch rückabgewickelt werden?

Wurde Ihre Rürup-Rente wirklich rechtssicher abgeschlossen oder steckt in der Widerrufsbelehrung der Fehler, der Jahre später alles verändert?

Ja, auch alte Basisrenten und fondsgebundene Rentenversicherungen können noch angreifbar sein, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 7. Januar 2026 die Continentale Lebensversicherung AG zur Zahlung von 108.699,26 Euro nebst Zinsen verurteilt. Der Grund: Der Widerruf einer fondsgebundenen Basisrente war erfolgreich, weil die Belehrung nach Auffassung des Gerichts nicht ordnungsgemäß war. Für Versicherungsnehmer im Policen-Clearing ist das ein starkes Signal: Nicht die lange Laufzeit entscheidet allein, sondern die Frage, ob der Vertrag von Anfang an sauber erklärt wurde.

Wenn der alte Versicherungsordner plötzlich wieder wichtig wird

Viele Betroffene kennen das Gefühl. Der Vertrag läuft seit Jahren. Beiträge wurden gezahlt. Standmitteilungen kamen. Fonds wurden vielleicht gewechselt. Steuerliche Vorteile wurden genutzt. Irgendwann stellt sich trotzdem diese nagende Frage: War das wirklich alles richtig oder bin ich in einem Vertrag gefangen, der rechtlich nie sauber gestartet ist?

Genau darum ging es vor dem Landgericht München I. Der Kläger hatte 2008 eine „Fonds-Rente zur Basisversorgung“, also eine Rürup-Rente, abgeschlossen. Der jährliche Beitrag betrug 3.000 Euro, der Rentenbeginn sollte erst zum 01.12.2034 liegen. Jahre später widerrief der Versicherungsnehmer. Die Continentale Lebensversicherung AG hielt dagegen: „Zu spät, zu lange gelaufen, zu viel Vertragsnutzung.“ Das Gericht sah es anders.

Der Fehler lag im Kleingedruckten und wurde groß

Der juristische Kern war die Widerrufsbelehrung. Nach Auffassung des Gerichts fehlte ein ausreichender Hinweis darauf, dass der Versicherer im Widerrufsfall gegebenenfalls gezogene Nutzungen herausgeben muss. Das klingt technisch, ist aber bares Geld. Wenn ein Versicherer Beiträge erhält und damit wirtschaftet, kann bei einer Rückabwicklung mehr im Raum stehen als nur der reine Beitragsbetrag.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, ordnet das klar ein: „Eine Widerrufsbelehrung ist kein Schmucktext. Sie ist der Kompass des Verbrauchers. Wenn dieser Kompass falsch zeigt, darf der Versicherer später nicht behaupten, der Kunde hätte den richtigen Weg schon selbst finden müssen.“

Besonders wichtig: Das Gericht schaute auf den Zeitpunkt der Belehrung. Damals stand nach seiner Bewertung noch nicht sicher fest, wann der Erstbeitrag eingezogen und wann der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen würde. Deshalb durfte der Hinweis auf die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Widerrufs nicht fehlen.

„Ich habe doch jahrelang gezahlt“ – ist jetzt alles verloren?

Nein, nicht automatisch. Genau das macht das Urteil so interessant. Die Continentale Lebensversicherung AG verwies auf die lange Vertragsdurchführung, Fondsumschichtungen, Standmitteilungen, steuerliche Vorteile, eine Beitragsfreistellung und sogar auf einen stark gestiegenen Fondsbestand. Der Vorwurf lautete sinngemäß: Wer so lange mitmacht, darf später nicht widerrufen.

Das Landgericht München I folgte dem nicht. Fondswechsel sind normale Vertragsnutzung. Steuerliche Vorteile sind bei einer Basisrente typisch. Eine Beitragsfreistellung ist kein dramatischer Vertrauensbeweis zugunsten des Versicherers. Auch eine gute Wertentwicklung macht den Widerruf nicht automatisch treuwidrig.

Das ist für Betroffene wichtig. Viele Versicherer arbeiten mit dem großen Abwehrwort „Verwirkung“. Gemeint ist: Ein Recht soll wegen Zeitablaufs und Verhalten des Kunden nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Aber das Urteil zeigt: Verwirkung ist kein Zauberwort. Sie muss konkret tragen. Normale Vertragsführung reicht nicht immer.

Policen-Clearing ist kein Trick, sondern Aufklärung

Policen-Clearing bedeutet nicht, alte Verträge blind anzugreifen. Es bedeutet, Licht in die Blackbox zu bringen. War die Belehrung richtig? Wurden Verbraucherinformationen vollständig erteilt? Stimmen Rückkaufswert, Fondsguthaben, Deckungskapital und Abrechnung? Wurden Abschlusskosten korrekt behandelt? Gibt es Widerrufs- oder Rückabwicklungsansprüche?

Gerade Basisrenten sind für Verbraucher oft besonders frustrierend. Sie wurden als Altersvorsorge verkauft, sind steuerlich besonders, langfristig gebunden und schwer flexibel nutzbar. Viele Kunden fühlen sich festgefahren. Das Urteil gegen die Continentale Lebensversicherung AG zeigt: Wer prüfen lässt, ist nicht illoyal. Er nimmt Rechte wahr.

Dr. Thomas Schulte sagt dazu: „Der Versicherungsnehmer ist kein Bittsteller. Er ist Vertragspartner. Wenn Belehrungen fehlerhaft sind oder Abrechnungen Fragen offenlassen, muss die Versicherungsbranche transparent und fair reagieren. Altersvorsorge darf keine Einbahnstraße zulasten des Kunden sein.“

Was bedeutet das für Kunden der Continentale Lebensversicherung AG?

Das Urteil ist kein Automatismus. Nicht jede Police ist widerrufbar. Nicht jede Belehrung ist fehlerhaft. Nicht jeder Fall bringt sechsstellige Beträge. Aber das Urteil ist ein Weckruf. Wer eine Basisrente, Rürup-Rente, fondsgebundene Rentenversicherung oder Lebensversicherung bei der Continentale Lebensversicherung AG abgeschlossen hat, sollte die Unterlagen nicht vorschnell abhaken.

Entscheidend sind Antrag, Police, Widerrufsbelehrung, Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen, Beginn des Versicherungsschutzes, erste Beitragszahlung, Nachträge, Fondswechsel, Standmitteilungen und spätere Abrechnungen. Der Einzelfall zählt. Genau darin liegt die Stärke einer guten rechtlichen Prüfung.

Fazit: Vielleicht liegt in Ihrer alten Police mehr als Vergangenheit

Das Urteil des Landgerichts München I ist ein Mutmacher für Verbraucher im Versicherungsdickicht. Es zeigt: Fehlerhafte Belehrungen können Jahre später noch Folgen haben. Versicherer können sich nicht immer hinter Laufzeit, Fondswechseln, Steuerersparnis oder Standardargumenten verstecken. Und Verbraucher müssen nicht schweigen, nur weil sie lange gezahlt haben.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Ist mein Vertrag alt? Die entscheidende Frage lautet: War mein Vertrag rechtlich sauber?“

Wer diese Frage nicht beantworten kann, sollte prüfen lassen. Denn manchmal liegt im alten Versicherungsordner nicht nur Papier. Manchmal liegt dort ein Anspruch.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
24. Jahrgang - Nr. 12325 vom 14. Mai 2026 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich