Darlehen aus London gefällig? Mit Top-Konditionen? Geld trotzdem weg?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Gerichtsgebäude / Pixabay

Vorkostenbetrug heißt die Masche, mit der man mit weniger Geld dasteht als gedacht – Tricks der Vorkostenabzugsbetrug-Abzocke bei Darlehensnehmer – So blöd bin ich doch nicht!

Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, braucht dringend ein Darlehen mit Top-Konditionen, wenn die normalen Banken einem das Geld nicht mehr geben wollen. Im Internet und durch Empfehlungen sind eine Vielzahl von Firmen am Markt präsent, deren Geschäftsgebaren nur als „zweifelhaft“ bis „betrügerisch“ beschrieben werden kann. Mit Tricks wird versucht, die notleidenden zukünftigen Darlehensnehmer auch noch zusätzlich abzuzocken und natürlich wird kein Geld herausgegeben. Wie kann das sein?

Break-up-fee und Vorkostenbetrug – Wie geht das?

Die relevanten Stichwörter heißen „Vorkostenbetrug“ oder „break-up-fee“. Manchmal müssen auch „Versicherungsbeträge“ geleistet werden, bevor man Geld bekommt. Meist kommen diese Angebote aus London. Die Firmen haben gemeinsam: Die Akteure halten sich im Hintergrund und sind nur auf dem Papier oder per E-Mail leicht zu greifen. Ein persönlicher Kontakt wird meist nicht gewünscht.

So erging es auch Herrn H. aus Bayern. Er benötigt eine zweistellige Millionensumme, um dringende Kredite zu befriedigen. Es soll ein sogenanntes „Business-Darlehen“ sein, welches in England zu „Top-Konditionen“ angeboten wird. Nach anfänglichem Misstrauen wird versucht, bei Herrn H. Vertrauen zu erwecken: Es wird eine Passkopie übersendet, für die begehrten 42.500,00 Euro „Versicherungsgebühren“, die vorab an die Firma zu überweisen sind, wird eine Bankgarantie, ein sogenanntes „Letter of Guarantee“ eines namhaften internationalen Bankhauses in Kopie per E-Mail überreicht. Doch das allein reicht nicht aus. Es wird eine dritte Person ins Spiel gebracht, die sogar „Mitglied des englischen Oberhauses“ sein soll, der Name eines bekannten Mitgliedes des englischen Oberhauses soll es sein. Dieser hat sogar eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Diesen könnte man anrufen und er würde alles bestätigen. Das Mitglied des Englischen Oberhauses verschickt unter einer dubiosen E-Mail-Adresse bestätigende Worte, das mit der Kreditvermittlung alles in Ordnung sei.

Abzocke baut auf Gutgläubigkeit, Täuschung und Blendung der Darlehensnehmer

Jeder normale Mensch dürfte spätestens hier „aussteigen“ und sich fragen, ob ein in einer nicht besonders angesehenen Gegend von London ansässiges Finanzierungsvermittlungsunternehmen mit einer mehr als amateurhaft gestalteten Webseite wirklich eine seriöse Investition ermöglichen kann. Auch Herr H. wird stutzig und lässt die ganze Angelegenheit von einer Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht untersuchen. Es kommt Folgendes heraus. Das „Letter of Guarantee“ ist plump gefälscht, eine kurze Rücksprache mit der Betrugsabteilung der Bank ergibt, dass selbst die sprachlichen Regeln nicht beachtet worden sind. Bereits die groben Formalien sind aus dem Internet zusammengestohlen, der Text entspricht nicht der offiziellen Mitteilung der Bank, es ist nur eine Unterschrift statt der zwei erforderlichen Unterschriften nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ vorhanden.

Es handelt sich um eine Totalfälschung. Der von dem Kreditinstitut übersandte Ausweis der angeblichen Geschäftsführerin erweist sich als abgelaufen und darüber hinaus auch noch gefälscht. Unter den angegebenen Telefonnummern erreichen die Rechtsanwälte niemanden. Zu guter Letzt wird dem Darlehensnehmer auch noch durch das angebliche Mitglied des Oberhauses erklärt, er könne sicher sein, die Sache sei seriös, es handle sich nur um das Geld von zweifelhafter Herkunft, an dem die britische Regierung nicht interessiert sei, dass es offenbar werde.

Lange Rede, kurzer Sinn: Hier nicht investieren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Fachanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team meint dazu: „Es fällt auf, dass sich solche Fälle häufen. Bedingt durch den hohen Kapitalbedarf und die günstigen Konditionen am Kreditmarkt werden viele Darlehensnehmer leichtsinnig. Auf den ersten Blick wirkt alles seriös. Doch auf den zweiten Blick sind schwere Anhaltspunkte erkennbar, dass es sich hier um ein unseriöses Geschäft handelt.“

Vorabgebühren, Vertragsstrafe, das Englische Oberhaus alles Warnzeichen

„Doch warum fällt es den Leuten nicht von Anfang an auf? Warum wird bis zuletzt an der Wahrheit festgehalten, dass es vielleicht doch noch klappen könnte? Das weiß niemand, aber bis dann alle Alarmglocken aufleuchten“, sagt Fachanwalt Dr. Schulte, der mit seinem Team bereits eine Vielzahl solcher Fälle Wirtschaftsrecht auf dem Schreibtisch hatte.

Ob nun Sollbruchstellen im Vertrag sind, bei denen eine Vertragsstrafe fällig wird oder ob Vorabgebühren verlangt werden, all dies sind absolute Warnzeichen, ein solches Geschäft nicht zu tätigen oder dies durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen“, warnt Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Darlehensnehmer, die solche Erfahrungen gemacht haben oder gar bereits eine größere Investition getätigt haben, sollten sich an eine spezialisierte Kanzlei wenden, die Ansprüche prüfen kann. Für Rückfragen, Klärung und Ersteinschätzung stehen Dr. Schulte und sein Team Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1310 vom 28. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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