Der vermeintliche Lottogewinn - Betrügereien mit Auslandsbezug - Dr Thomas Schulte

Der vermeintliche Lottogewinn – Betrügereien mit Auslandsbezug

Gewinnversprechen aus dem Ausland: Der Betrugsfall der spanischen Lotterie

Es klingt wie ein wahr gewordener Traum: Man findet offizielle Post im Briefkasten mit der feierlichen Mitteilung „Sie haben gewonnen…!“. Was innerhalb Deutschlands oft leicht als Betrug zu erkennen ist, wirkt ganz anders, wenn eine vermeintlich seriöse Organisation im Ausland die Gewinnbenachrichtigung verschickt. Genau ein solcher Fall einer spanischen Lotterie zeigt, wie geschickt Betrüger vorgehen – und was Opfer tun können. Es handelt sich leider um eine echte Geschichte aus dem Jahre 2008, die auch 2025 wieder so stattfinden könnte.

Der Ablauf des Betrugsfalls – Lottogewinn

  1. Echte Lotterie-Teilnahme: Ein Verbraucher nahm tatsächlich mit 15 € an einer staatlichen spanischen Lotterie teil, die international (über fünf Kontinente) ausgespielt wird und grundsätzlich seriös ist.
  2. Gewinnbenachrichtigung: Monate später erreicht ihn ein Schreiben über einen angeblichen Gewinn von knapp 1 Million Euro, mit Glückwünschen und der Kontaktadresse einer spanischen „Sicherheitsfirma“, bei der das Geld hinterlegt sei. Nichts an dem Schreiben ließ ihn zweifeln – es wirkte amtlich und vertrauenswürdig.
  3. Kontaktaufnahme: Der Gewinner meldet sich bei der angegebenen Sicherheitsfirma. Dort teilt man ihm mit, er müsse zunächst eine Überweisungsgebühr von ca. 1.400 € zahlen, damit die Gewinnsumme auf sein deutsches Konto transferiert werden könne. Diese Gebühr entsprach ungefähr den realen Bankkosten für eine Überweisung von 1 Mio. €, sodass kein Anlass zu Misstrauen bestand. Die Zahlung sollte per Western Union erfolgen – einer Bargeldtransfer-Methode, bei der das Geld vom Empfänger persönlich im Zielland abgeholt wird und Rückbuchungen ausgeschlossen sind.
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Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte
  1. Erste Zahlung und Warten: Der vermeintliche Gewinner tätigt die Überweisung von 1.400 € via Western Union. Anschließend wartet er vergeblich auf den Geldeingang seines Gewinns. Stattdessen wird er am Telefon mehrfach vertröstet. Einige Zeit lang sprechen die Ansprechpartner dort sogar fließend Deutsch, was weiterhin Vertrauen schafft.
  2. Steuer-Forderung: Dann der nächste Vorwand: Es würden nun Steuern in Höhe von 1% des Gewinnbetrags fällig, bevor das Geld nach Deutschland ausgeführt werden könne – in diesem Fall wären das rund 10.000 €. Dem Gewinner kommen erstmals Zweifel. Er schlägt vor, die Steuersumme einfach von der Gewinnsumme abzuziehen. Doch man erklärt ihm, das sei „leider nicht möglich“, da der gesamte Betrag in einer Summe überwiesen werden müsse.
  3. Sprache und Druckmittel: Auffällig wird nun, dass plötzlich eine Sprachbarriere entsteht – die Ansprechpartner geben vor, kaum noch Deutsch zu verstehen, obwohl sie zuvor wochenlang problemlos in seiner Sprache kommunizieren konnten. Gleichzeitig wächst der Druck: Ohne Zahlung der Steuer könne der Gewinn nicht ausgezahlt werden.
  4. Gefälschter Scheck: Als der misstrauisch gewordene Gewinner protestiert und weitere Zahlungen verweigert, versuchen die Betrüger es mit einer neuen Masche. Sie schicken ihm einen Scheck über den Gewinnbetrag – angeblich echt – und behaupten, dieser müsse durch eine weitere Überweisung von knapp 2.000 € „aktiviert“ werden, bevor er eingelöst werden könne. Genau solche Tricks werden auch in anderen Betrugsfällen beobachtet: Oft versprechen Schreiben hohe Gewinne (z.B. 925.000 €) und bieten eine Auszahlung per Scheck an – allerdings erst nach Überweisung einer größeren Gebühr (hier z.B. 820 € für eine angebliche Bescheinigung der Finanzbehörden).
  5. Einschaltung eines Anwalts: Der Gewinner ahnt nun endgültig den Betrug und zieht rechtzeitig anwaltliche Hilfe hinzu. Damit kann Schlimmeres verhindert werden – er zahlt die geforderte „Aktivierungsgebühr“ nicht mehr. Allerdings ist der Schaden in Form der bereits überwiesenen 1.400 € bereits entstanden und praktisch unwiederbringlich, da das Geld per Western Union abgeholt wurde.

Zwischenfazit: Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie perfide die Betrüger vorgehen, um möglichst lange kein Misstrauen aufkommen zu lassen. Offen bleibt, wie die Drahtzieher überhaupt an die Adresse des Opfers kamen – naheliegend ist der Verdacht, dass es eine undichte Stelle bei der echten spanischen Lotterie gab, durch die Teilnehmerdaten in falsche Hände gerieten. Tatsache ist: Die Betrüger nutzen sämtliche Tricks, um Vertrauen zu erwecken und die Opfer Schritt für Schritt zur Zahlung zu bewegen.

Warum fiel der Betrug nicht sofort auf?

Mehrere Faktoren sorgten dafür, dass der Gewinner zunächst keinen Verdacht schöpfte:

Seriöser Anschein: Das Gewinnschreiben wirkte amtlich und war im Namen einer realistisch klingenden Organisation aus Spanien verfasst. Sogar die echte spanische Lotterie warnt davor, dass Betrüger offizielle Logos, Bankdokumente und sogar deren Namen missbrauchen.

Tatsächliche Teilnahme: Anders als bei vielen Spam-Gewinnmitteilungen hatte das Opfer tatsächlich an einer Lotterie teilgenommen. Dadurch erschien der Gewinn plausibler. (In vielen Fällen raten Behörden: Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von einem Gewinn hören, ohne irgendwo mitgespielt zu haben.)

Sprache und Kontakt: Die Anrufer konnten sich anfangs auf Deutsch verständigen und gaben sich als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma aus – teils als Anwälte oder Bankangestellte. Dadurch fühlte sich der Gewinner gut aufgehoben. (Betrüger treten oft als Anwälte, Behördenvertreter oder Notare auf, um Vertrauen zu erschleichen.)

Plausible Kosten: Die geforderte Gebühr von 1.400 € war in etwa so hoch, wie reale Transfer- oder Bearbeitungsgebühren bei einem Millionenbetrag sein könnten. Ebenso wurde später eine Steuerzahlung verlangt, was im Ausland plausibel klang. Diese Vorkasse wirkte also nicht völlig absurd. (Offizielle Stellen warnen dennoch: „Wenn man einsteigt, beginnt das Spiel mit den Gebühren!“ – wer einmal zahlt, dem werden immer neue Gründe präsentiert, weiteres Geld zu überweisen.)

Druck und Verzögerung: Die Betrüger lieferten ständig Erklärungen für die Verzögerung (bürokratische Gründe, Feiertage, etc.) und erhöhten schrittweise den Druck (erst drohte das Verstreichen einer Frist, dann sollte der Gewinn „sonst nicht ausgeführt werden können“). Sie forderten zudem Geheimhaltung, angeblich um unberechtigte Ansprüche Dritter zu vermeiden – ein weiterer Trick, um zu verhindern, dass das Opfer mit anderen darüber spricht.

Keine einfache Rückholung: Durch die gewählte Zahlungsmethode (Western Union) hatte das Opfer keine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, selbst als die Zweifel kamen. Über Bargeldtransfer ins Ausland versendetes Geld ist meist unwiederbringlich verloren. Dieses Detail war Teil der Masche, um das Opfer schutzlos zu machen.

All diese Umstände zeigen, wie raffiniert Betrüger ihre Methoden gestalten. Selbst aufgeklärten Menschen kann man in solchen Ausnahmesituationen kaum Leichtgläubigkeit vorwerfen – die Abläufe sind so abgestimmt, dass sie möglichst real erscheinen.

 

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Rechtliche Möglichkeiten in Deutschland

Was können Betroffene nach einem solchen Betrug tun? Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gibt es Ansatzpunkte, jedoch mit Einschränkungen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Aus strafrechtlicher Sicht haben sich die Absender der Gewinnversprechen des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht. Entscheidend ist, dass der Schaden beim Opfer in Deutschland entstanden ist – somit handelt es sich um eine Straftat, die auch in Deutschland verfolgt werden kann. Eine Strafanzeige bei der deutschen Polizei ist daher grundsätzlich möglich und sinnvoll. Die Ermittlungsbehörden könnten dann in Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen versuchen, die Verantwortlichen in Spanien ausfindig zu machen.

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Allerdings muss man realistisch festhalten, dass die Chancen begrenzt sind, die Drahtzieher tatsächlich zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Viele solcher Betrugsorganisationen operieren anonym oder über Strohmänner im Ausland. Selbst wenn deutsche Behörden ein Verfahren einleiten, ist es ungewiss, ob die spanischen Täter identifiziert oder ausgeliefert werden. Dennoch: Die Anzeige kann helfen, das Dunkelfeld solcher Taten zu erhellen und ggf. Warnungen für die Zukunft abzuleiten.

Zivilrechtliche Ansprüche: Gewinn einfordern?

Nach deutschem Recht haben Verbraucher bei Gewinnzusagen tatsächlich einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn, sobald eine entsprechende Benachrichtigung zugegangen ist. Dies regelt § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Ein Unternehmer, der Gewinnmitteilungen an Verbraucher versendet, muss den Preis auszahlen, wenn durch die Gestaltung der Mitteilung der Eindruck eines Gewinns entsteht. Auf dem Papier könnte man also von der spanischen Firma die Auszahlung der ~1 Million Euro verlangen.

In der Praxis ist das aber kaum so einfach. Problem 1: Auslandsbezug. Wenn die Firma im Ausland sitzt, lässt sich ein solcher Anspruch nur schwer durchsetzen. Man müsste entweder in Spanien klagen oder, falls bestimmte europäische Zuständigkeitsregeln greifen, zwar in Deutschland klagen – aber ein Urteil anschließend in Spanien vollstrecken. Beide Wege sind aufwändig und teuer. Selbst wenn ein deutsches Gericht den Anspruch bestätigt, muss man im Ausland einen Gerichtsvollzieher einschalten, was weitere Kosten verursacht. Problem 2: Keine greifbare Firma. Oft entpuppen sich die Versender solcher Schreiben als Briefkastenfirmen oder bereits insolvente Gesellschaften. Es ist in den seltensten Fällen davon auszugehen, dass überhaupt Vermögenswerte in Höhe des vermeintlichen Gewinns vorhanden sind, die man pfänden könnte. Verbraucherzentralen berichten, dass Kläger häufig auf den Kosten sitzenbleiben, selbst wenn sie theoretisch im Recht sind. Eine Klage auf Herausgabe des Gewinns lohnt sich daher meist nicht, außer vielleicht in seltenen Fällen mit Rechtsschutzversicherung und hoher Erfolgswahrscheinlichkeit.

(Anmerkung: Ob § 661a BGB in jedem Auslandsfall anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Deutsche Gerichte haben teils unterschiedlich entschieden, ob und wo geklagt werden kann. Ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht zwar, aber die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht können kompliziert sein. Im beschriebenen Fall war es ohnehin ein Betrug ohne echte Firma – also nicht wirklich ein Fall für § 661a.)

Rückforderung bereits gezahlter Beträge

Interessanter für Opfer ist oft die Frage, ob man wenigstens das bereits überwiesene Geld zivilrechtlich zurückfordern kann. Rein rechtlich lautet die Antwort: Ja, theoretisch auf jeden Fall. Es gibt mehrere Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB, ggf. i.V.m. § 817 Satz 1 BGB) – denn die Betrüger haben Geld erhalten, ohne rechtlichen Grund, ja sogar für einen verbotenem Zweck. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Betracht, da das Vorgehen planmäßig und in verwerflicher Weise auf Schaden ausgerichtet war.

Leider sind die praktischen Hürden ähnlich hoch wie bei der Gewinnauszahlung: Man müsste die Betrüger erst einmal vor Gericht bringen und identifizieren. Selbst wenn man einen Titel (Urteil) erwirkt, bleibt die Vollstreckung im Ausland problematisch. Oft existieren die Empfänger-Adressen gar nicht richtig oder es sind keine Vermögenswerte auffindbar. Dennoch sollte man diesen Weg mit anwaltlicher Beratung prüfen – insbesondere wenn ein größerer Betrag verloren ging. Bei kleineren Beträgen würde eine Klage oft in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

Zusammengefasst: Die rechtlichen Hebel sind zwar vorhanden (Strafanzeige, zivilrechtliche Klage), doch die Erfolgsaussichten sind begrenzt. Es ist ein europaweites Problem, dass Betrüger über Ländergrenzen hinweg agieren, während Geschädigte hohe Aufwände hätten, um ihr Recht durchzusetzen. Prävention ist daher der beste Schutz.

Fazit und Präventionstipps

Der wichtigste Rat lautet: Lassen Sie sich gar nicht erst auf solche Gewinnversprechen ein, vor allem nicht, wenn irgendwelche Zahlungen oder Daten preiszugeben sind. Auch wenn die Betrüger große Mühe investieren, ein legitimes Erscheinungsbild zu vermitteln – spätestens bei der Forderung nach Vorkasse sollte höchste Alarmbereitschaft herrschen. Im ersten Freudentaumel ist eine Überweisung schnell getätigt, doch im Nachhinein ist das Geld meist weg. Schützen Sie sich, indem Sie folgende Tipps beherzigen:

Keine Gebühren vorab zahlen: Überweisen Sie niemals Geld, um einen angeblichen Gewinn einzufordern. Kein seriöses Gewinnspiel verlangt Vorkasse, egal ob für Gebühren, Steuern oder Notarkosten.

Misstrauisch bei Auslandsgewinnen: Fragen Sie sich kritisch: Habe ich überhaupt an dieser Lotterie oder diesem Gewinnspiel teilgenommen? Wenn nein, ist die Gewinnmitteilung sicherlich ein Fake. Bei Auslands-Lotterien ist besondere Vorsicht geboten – viele offizielle Stellen raten generell, auf solche Schreiben nicht zu reagieren.

Nicht per Western Union zahlen: Senden Sie niemals Geld per Bargeldtransfer (Western Union, MoneyGram o.Ä.) an unbekannte Empfänger aufgrund eines Gewinnversprechens. Diese Transfers sind nicht rückholbar und werden von Betrügern bevorzugt genutzt.

Keine sensiblen Daten herausgeben: Geben Sie am Telefon oder per Post/Email keine persönlichen Daten preis – insbesondere keine Bankverbindung, Kreditkartennummer oder Ausweiskopien – an unbekannte Gewinnveranstalter. Solche Daten können für weiteren Missbrauch verwendet werden.

Im Zweifel Hilfe holen: Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, sprechen Sie mit vertrauten Personen darüber oder holen Sie sich Rat bei der Polizei bzw. einem Rechtsanwalt. Scheuen Sie sich nicht, eine Strafanzeige zu stellen, wenn Sie Opfer geworden sind. Lieber früh professionelle Hilfe suchen, am besten noch bevor Sie überhaupt auf die Forderungen eingehen.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 519 vom 17. März 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich