Schufa Eintrag gelöscht – was muss man tun?
Einige Anwaltskanzleien sind mittlerweile dazu übergegangen, ihren Mandanten eine Vereinbarung bei Mandatsabschluss vorzulegen, nach der die Abrechnung des Mandatsverhältnisses auch über Dritte erfolgen kann. Einer dieser Anbieter ist die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG, die auch im Internet unter der Abkürzung AnwVS zu finden ist. Viele Mandanten halten dies nicht für eine Besonderheit, da sie ähnliche Vorgehensweisen auch von Ärzten kennen, die sich oftmals einer Verrechnungsstelle bedienen, um ihre Abrechnungen vornehmen zu lassen.
Hier meldete sich ein Mandant, der sich mit seinem ehemaligen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit über eine offene Honorarforderung befand. Die Firma AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte diese Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid titulieren lassen. Die Forderung war dann aber nicht von der GmbH, sondern der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG bei der Schufa Holding AG als sogenanntes Negativmerkmal eingetragen worden.
Zudem hatte der hier vertretene Mandant gegen die titulierte Forderung ein Rechtsmittel eingelegt und sich nachträglich im Prozess mit der AnwVS Ries & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verglichen. Der Schufa Negativeintrag war daher auch aus diesem Grunde nicht haltbar.
Nach Intervention der Rechtsanwälte und Darstellung der Problematik konnte nunmehr ein Einlenken der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG erreicht werden.
Zu dem Sachverhalt meint Rechtsanwalt Schulte, der die Angelegenheit für die Anwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team bearbeitet hat: „Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei einem Schufa-Negativeintrag die korrekten Daten einzutragen. Wenn eine Forderung als tituliert bezeichnet wird, muss der Titel auch rechtskräftig sein. Dies war hier nicht der Fall. Zudem darf der Anmeldende die Forderung nur dann auf seinen Namen anmelden, wenn diese auch zu seinen Gunsten besteht. Ist dies nicht der Fall, muss er dies kennzeichnen. Es lohnt sich also, eine Negativeintragung inhaltlich einer Überprüfung durch Fachleute zu unterziehen.“
Der hier vertretene Mandant konnte durch die schnelle Intervention der Rechtsanwälte binnen wenigen Wochen die Löschung des Schufa-Negativeintrages gegenüber der Firma Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG durchsetzen, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Künftige Vertragspartner werden ihn daher nicht mehr als schlechten Schuldner ansehen.
SCHUFA: Was Sie wissen müssen und wie Sie Ihre Bonität verbessern
Die SCHUFA spielt eine entscheidende Rolle im finanziellen Alltag vieler Menschen in Deutschland. Ob bei der Wohnungssuche, Kreditaufnahme oder dem Abschluss eines Handyvertrags – eine schlechte SCHUFA-Bewertung kann zu erheblichen Einschränkungen führen. Doch was genau ist die SCHUFA, wie beeinflusst sie Ihre Kreditwürdigkeit und wie können Sie negative Einträge löschen lassen?
Was ist die SCHUFA und warum ist sie so wichtig?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) sammelt und speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Banken, Vermieter und Unternehmen nutzen diese Daten, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten.
Welche Daten speichert die SCHUFA?
- Positive Einträge: Eröffnung von Girokonten, Kreditkarten, laufende Kredite mit pünktlicher Rückzahlung
- Negative Einträge: Mahnverfahren, offene Forderungen, Kreditkündigungen, Privatinsolvenz
- Neutrale Einträge: Anfragen für Kredite oder Finanzierungen
Die SCHUFA-Score ist ein Prozentwert zwischen 0 und 100, der angibt, wie wahrscheinlich eine Person ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Je höher der Score, desto besser die Bonität.
Negative SCHUFA-Einträge – Was tun?
Nicht jeder negative Eintrag ist berechtigt oder dauerhaft in der SCHUFA gespeichert. Es gibt Möglichkeiten, falsche oder veraltete Einträge entfernen zu lassen.
1. Einträge überprüfen
Jeder hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Darin sind alle gespeicherten Daten aufgelistet. Fehler oder veraltete Einträge sollten umgehend korrigiert werden.
2. Unberechtigte Einträge löschen lassen
- Forderungen, die beglichen, aber nicht aktualisiert wurden
- Veraltete Daten (z. B. erledigte Mahnverfahren, die länger als 3 Jahre zurückliegen)
- Fehlzuordnungen oder falsche Identitätsdaten
Eine professionelle Rechtsberatung hilft dabei, unberechtigte Einträge systematisch anzufechten und die Löschung durchzusetzen.
3. Rechtliche Fristen nutzen
- Reguläre Löschung: Negative Einträge werden nach 3 Jahren automatisch gelöscht, wenn sie erledigt sind
- Kurze Löschung: Kleinbetragsforderungen (bis 2.000 €), die schnell beglichen werden, können nach 6 Wochen entfernt werden
- Privatinsolvenz: Bleibt 6 Jahre gespeichert, auch nach der Restschuldbefreiung
Wie Sie Ihre SCHUFA-Bewertung verbessern
✅ 1. Rechnungen pünktlich zahlen
Verspätete Zahlungen können zu Mahnverfahren führen, die sich negativ auf den Score auswirken.
✅ 2. Bestehende Schulden abbauen
Je weniger laufende Kredite und offene Forderungen bestehen, desto besser für die Bonität.
✅ 3. Kreditkarten und Konten reduzieren
Zu viele parallel laufende Kreditkarten oder Girokonten können den Score senken.
✅ 4. Keine häufigen Kreditanfragen
Jede Kreditanfrage hinterlässt Spuren in der SCHUFA. Besser ist es, bei Banken nach einer konditionsfreien Anfrage zu fragen.
✅ 5. Langfristige Geschäftsbeziehungen pflegen
Langfristig genutzte Bankkonten oder Kreditkarten ohne Zahlungsausfälle wirken sich positiv aus.
Fazit: Handeln Sie jetzt für eine bessere Bonität!
Eine gute SCHUFA-Bewertung kann den finanziellen Alltag erheblich erleichtern. Durch regelmäßige Kontrolle, pünktliche Zahlungen und strategische Optimierungen können Sie Ihre Kreditwürdigkeit langfristig verbessern.
Für individuelle Unterstützung bei SCHUFA-Löschung und Bonitätsoptimierung steht Ihnen Dr. Thomas Schulte als erfahrener Rechtsanwalt in Berlin zur Verfügung.
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Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben haben und die finanzielle Freiheit stark einschränken. Betroffene können Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme, Wohnungssuche oder dem Abschluss von Mobilfunkverträgen haben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht jeder Schufa-Eintrag rechtmäßig ist und es Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren.
Rechtliche Grundlagen Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schufa unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist die Datenverarbeitung nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, das die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt. § 31 BDSG konkretisiert die Voraussetzungen für die Speicherung von Negativmerkmalen. Demnach sind Schufa-Einträge nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder auf einer Vertragsbeendigung nach zuvor erfolgter Mahnung beruht. Insbesondere müssen mindestens zwei Mahnungen vorliegen, bevor ein negativer Eintrag erfolgen darf.
Was tun bei einem ungerechtfertigten Schufa-Eintrag? Wenn Sie einen fehlerhaften oder ungerechtfertigten Schufa-Eintrag feststellen, sollten Sie aktiv werden und folgende Schritte unternehmen:
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig, um Fehler frühzeitig zu erkennen. Fordern Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft an.
- Einspruch erheben: Bei fehlerhaften Einträgen sollten Sie umgehend schriftlich Einspruch bei der Schufa und der einmeldenden Stelle erheben. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z. B. Verträge, Zahlungsnachweise).
- Frist setzen: Setzen Sie der Schufa eine Frist zur Klärung des Sachverhalts (z.B. zwei bis vier Wochen).
- Löschung beantragen: Fordern Sie die Löschung unrechtmäßiger Einträge. Nutzen Sie Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
- Widerspruchsrecht nutzen: Legen Sie gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ein, wenn eine besondere Situation vorliegt. Beschreiben Sie Ihre Situation konkret und detailliert und legen Sie Belege bei.
- Beschwerde einreichen: Wenn die Schufa nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
- Rechtliche Schritte einleiten: Bei Bedarf können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig auf.
Wichtige Paragraphen
- Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, berechtigtes Interesse muss vorliegen.
- Art. 17 DSGVO: „Recht auf Vergessenwerden“, ermöglicht Löschung unrechtmäßiger Daten.
- Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der eigenen Daten, wenn eine besondere Situation vorliegt.
- § 31 BDSG: Bedingungen für die Speicherung von Negativmerkmalen.
Schadensersatz Gemäß Artikel 82 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden (z.B. Stress oder Stigmatisierung) sowie für materielle Schäden (z.B. höhere Zinsen aufgrund eines schlechten Scores). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits ein Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Auch Gefühle wie Ärger oder Frustration können als immaterieller Schaden anerkannt werden. Die bloße Befürchtung eines möglichen Datenmissbrauchs kann ebenfalls einen Schadensersatzanspruch begründen. Es gibt auch einen Grundschadensersatz ohne Nachweis eines konkreten Schadens.
Die Rolle eines Rechtsanwalts Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren und anzufechten, die Schufa oder meldende Unternehmen zur Löschung aufzufordern, gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorzugehen, Ansprüche auf Löschung durchzusetzen und Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.
Wichtige Hinweise
- Die Beweislast für den Schaden liegt grundsätzlich beim Betroffenen.
- Anspruchsgegner ist meist nicht die Schufa Holding AG, sondern der ehemalige Vertragspartner, der die Meldung vorgenommen hat.
- Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um die Ansprüche effektiv durchzusetzen.
- Ein negativer Schufa-Eintrag wird nicht sofort mit der Zahlung einer offenen Forderung gelöscht. Die Löschung erfolgt in der Regel nach drei Jahren.
Fazit Ein falscher Schufa-Eintrag kann gravierende Folgen haben, aber Betroffene sind nicht wehrlos. Sie haben das Recht auf Einsicht, Korrektur und Löschung fehlerhafter Daten. Mit einer systematischen Überprüfung, rechtzeitigem Einspruch und, wenn nötig, juristischer Unterstützung können ungerechtfertigte Einträge erfolgreich angefochten werden.
Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Experte für Schufa-Recht und unterstützt Betroffene bundesweit bei der Löschung unberechtigter Einträge und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer +49 (0) 30 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de.
📌 Lesen Sie mehr über die Möglichkeiten der SCHUFA-Löschung:
🔗 Wie lassen sich negative SCHUFA-Einträge löschen?
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