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DSK-Leasing und AutoBank – Vom Regen in die Traufe?

Die Anleger der deutschen Fondsgesellschaft DSK-Leasing GmbH & Co. KG durchleben zurzeit ein Wechselbad der Gefühle. Nachdem der Geschäftsbericht 2010 noch relativ positiv ausfiel, teilte die DSK-Leasing ihren Anlegern nun überraschend mit, dass die Gesellschaft nun beabsichtige, sich aufzulösen.

Die DSK-Leasing hält einen beträchtlichen Anteil an der AutoBank AG. Quasi als Ersatz für die Beteiligung an der DSK-Leasing wird den Anlegern daher angeboten, den Wert ihrer Beteiligung in Aktien der österreichischen AutoBank AG zu erhalten. Dabei ist natürlich nicht vom ursprünglich investierten Betrag auszugehen, sondern vom momentanen Wert der Beteiligung an der DSK, der dann, soweit überhaupt für die Anleger ein Guthaben vorhanden ist, in Aktien umgesetzt werden muss. Der zu ermittelnde Wert der Aktien wird voraussichtlich deutlich unter der gezahlten Investitionssumme liegen.

Ist das ein gutes Geschäft für die Anleger der DSK-Leasing?

Das „Gutachten“ der Midas Research GmbH, welches die AutoBank AG und deren wirtschaftliche Zukunft angeblich ausgiebig durchleuchtet hat, ist mit erheblicher Vorsicht zu genießen. Erst ganz am Ende dieser Analyse wird erwähnt, dass zwischen der Midas Research und der AutoBank AG ein Betreuungsvertrag besteht, für den die Midas Research von der AutoBank AG bezahlt wird. Das Gutachten ist im Rahmen dieses Vertrages entstanden, so der Hinweis der Midas Research.

Wie objektiv ein Gutachten ist, welches vom Begutachteten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt worden ist, möge jeder selbst beurteilen.

Ein großes Problem für die Anleger der DSK-Leasing ist jedoch, dass sie aus der einen Gesellschaft ausscheiden, sich an der nächsten jedoch gleich wieder beteiligen. Anders als man landläufig bei Aktien annimmt, sind die Vorzugsaktien der AutoBank AG, welche den Anlegern zukommen sollen, bisher nicht an der Börse handelbar. Es gibt also keinen geregelten Markt, an dem die Anleger ihre neu erhaltenen Aktien verkaufen können. Die Handelbarkeit nicht börsennotierter Aktien ist somit stark eingeschränkt bis unmöglich.

Während die DSK-Leasing in ihrem Schreiben an die Anleger vom 29.07.2011 noch vorgibt, dass die AutoBank AG bereits die Einbeziehung der Vorzugsaktien zum Börsenhandel in Aussicht gestellt hätte (vgl. Seite 2 unten), wird im Gutachten der Midas Research auf Seite 23 ausdrücklich klargestellt, dass eine Börseneinführung der Vorzugsaktien nicht vorgesehen sei, da anderenfalls die Gefahr bestehe, dass aus dem Börsenhandel mit Stammaktien Liquidität entzogen würde. Dem Anleger wird somit durch das Schreiben der DSK ein unscharfes Bild der momentanen Zustände vermittelt.

Unabhängig davon, dass es kein gutes Bild abgibt, wenn die DSK-Leasing und die AutoBank an einer für die Anleger/Aktionäre solch wichtigen Frage von unterschiedlichen Tatsachen ausgehen, würde die fehlende Börsennotierung bedeuten, dass die ehemaligen Anleger der DSK-Leasing erneut auf einer Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien einer Gesellschaft sitzen, die sie faktisch nicht veräußern können.

Den Anlegern der DSK-Leasing ist daher zu raten, in dieser schwierigen Situation nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich so schnell wie möglich rechtlich beraten zu lassen.
 

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 813 vom 29. September 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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