Recht und Gesetz

Deutsche Mittelstand Investitions- und Beteiligungs GmbH (Deu MIB) in Venture Mittelstandsfonds GbR umgewandelt – Anlegern droht Totalverlust der Anlage

Mit Bekanntmachungdes Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.01.2010 wurde nunmehr mitgeteilt,dass sich die Deu MIB Deutscher Mittelstand Investitions- und BeteiligungsGmbH, Lindholzweg 35a, 12349 Berlin, durch Beschluss der Gesellschafterversammlungvom 08.12.2009 durch formwechselnde Umwandlung in die Gesellschaft bürgerlichenRechts unter dem Namen Venture Mittelstandsfonds GbR umgewandelt hat.Die Venture Mittelstandsfonds GbR besteht aus den Gesellschaftern AndreasHerrmann, Chemnitz und Jürgen Zimmer, Chemnitz. Beide Gesellschafterwerden bei der Creditreform als Personen mit harten Negativmerkmalen geführt.
 
JürgenZimmer hat laut Auskunft der Creditreform am 06.05.2008 die eidesstattlicheVersicherung beim AG Chemnitz abgegeben. Ein Vollstreckungsverfahren wegeneiner Hauptforderung von 350,00 Euro wurde daher erst vor kurzem am 30.10.2009eingestellt. Andreas Herrmann gab laut Creditreform am 01.04.2009 dieeidesstattliche Versicherung ab.
 
Durchdie Umwandlung ist die Firma Deu MIB Deutscher Mittelstand Investitions-und Beteiligungs GmbH als Firma erloschen.
 
Anlegern,die Geld in eine Genussrechtsbeteiligung der Deu MIB investiert haben,raten die Verbraucherschutzanwälte, nunmehr die Venture MittelstandsfondsGbR sowie deren Gesellschafter Andreas Herrmann und Jürgen Zimmer aufRückzahlung ihrer Genussrechtseinlage in Anspruch zu nehmen. Die neueGbR sowie deren Gesellschafter haften nach der Umwandlung auch für dieAltverbindlichkeiten der Deu MIB.
 
Für Anlegerder Gesellschaft ist nun höchste Eile geboten. Umwandlungsmaßnahmenund vor allem eine Übertragung der Gesellschaft an vermögenslose Personenweisen regelmäßig auf die mangelnde Liquidität der Gesellschaft hin.
 
„Anlegerder Deu MIB sollten sich daher schleunigst von einem auf das Kapitalmarktrechtspezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen“, meint Rechtsanwalt SvenSchulte, der bereits laufende Verfahren gegen die Deu MIB betreut.
 
„Aufkeinen Fall sollte weiterhin an die Gesellschaft gezahlt werden, da derTotalverlust des eingesetzten Vermögens droht“, rät auch Rechtsanwalt Dr.Thomas Schulte. Dieser prüft jetzt, ob auch eine Strafanzeige gegen die ehemaligeGeschäftsführung der Deu MIB oder eine Anfechtung des Umwandlungsbeschlusseseinzureichen sind.
 
Der Verfasser arbeitet in der Kanzlei Dr. Thomas Schulte,in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig aufdem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet desVerbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelnerAnleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten findenSie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
 
 
 
 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 654 vom 1. Februar 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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