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Die Suche nach Dr. Paul Hermann Jensen geht weiter – ist er gefunden?

Der IAAD Dr. Paul Jensen Promotionsberatung vormals gemeldet in Hamburg kann keine Post zugestellt werden – Dr. Schulte und sein Team suchen für einen Mandanten den Inhaber Dr. Paul Jensen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen

Enttäuscht und mit dem Gefühl, betrogen worden zu sein, wandte sich ein ehemaliger Kunde des Herrn Dr. Paul Jensen bzw. der IAAD Dr. Paul Jensen Promotionsberatung an die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. Es sollten Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Rahmen der Promotionsberatung geltend gemacht werden. Hierzu wurde zunächst von Seiten der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB versucht, eine außergerichtliche Einigung mit Dr. Paul Jensen zu erzielen, doch dieser zeigte sich wenig einsichtig und wies die Ansprüche durch seine Rechtsanwälte zurück.

Post kann nicht in Deutschland zugestellt werden, Dr. Paul Jensen ist nicht auffindbar

Es war daher Klage geboten. Doch nun stellte sich heraus, dass Herr Dr. Paul Jensen unter der Anschrift Abteistraße 49 in 20149 Hamburg nicht mehr auffindbar ist und eine Zustellung der Klage dorthin nicht möglich erscheint. Seine Rechtsanwälte verweisen auf eine Anschrift in London, England.

Dr. Paul Jensen ist kein unbeschriebenes Blatt. Schon oft stand er im Zusammenhang mit der Promotionsberatung und dem Titel-Handel in der öffentlichen Kritik. Auch findet man im Internet seinen Namen im Zusammenhang mit sog. „Kaffeefahrt-Betrügereien“ wieder.

Nun soll er seinen Wohnsitz nach England verlegt haben.

Dort ist er als Geschäftsführer der Education and Science Consulting Limited eingetragen mit Sitz in der 80-83 Long Lane, LONDON EC1A 9ET, United Kingdom.

Doch auch hier soll eine Zustellung nicht möglich sein. An das Telefon geht keiner ran.

Auch eine weitere englische Anschrift, die im Zusammenhang mit Dr. Paul Jensen gebracht wird, der 10 Burford Road, Victoria Mills Studios, in London macht mehr den Anschein eines Industriegebäudes.

Alles weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Scheinanschrift handelt. Es kommt der Verdacht auf, dass sich Herr Dr. Paul Jensen den zahlreichen Regressansprüchen in Deutschland entziehen möchte.

Aufenthalt von Dr. Paul Jensen unklar

Auch die Recherchen im Inland haben bisher nicht dazu geführt, den Aufenthaltsort des Herrn Dr. Paul Jensen ausfindig zu machen. Die Anfrage bei der Einwohnermelderegisterauskunft zur Abteistraße 49 in Hamburg ergab keinen Treffer.

Auf Nachfrage durch die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bei der benachbarten Kunstgalerie wurde ebenfalls nur mitgeteilt, dass Herr Dr. Paul Jensen vor Monaten nach England gezogen sein soll.

Selbst der Vermieter zeigte sich schlecht auf die IAAD zu sprechen und verwies darauf, dass schon seit mehreren Monaten eine Vermietung der Räumlichkeiten in der Abteistraße 49 an Herrn Dr. Paul Jensen nicht mehr stattfand.

Weitere Hinweise führten auf die Insel Sylt. Dort soll Herr Dr. Paul Jensen ein Eigenheim besitzen. Das dortige Einwohnermeldeamt konnte lediglich bestätigen, dass sich Herr Dr. Paul Jensen seit dem 01.12.2012 auf der Insel abgemeldet hat.

Bleibt eine weitere Anfrage beim Gewerbeamt Eimsbüttel. Doch auch hier ist zu vermuten, dass dem Gewerbeamt allenfalls die Adresse Abteistraße 49 in 20149 Hamburg bekannt ist.

Fazit: Die Suche nach Dr. Paul Jensen geht weiter, damit die Klageschrift zugestellt werden kann

Selbstverständlich ist es legitim, seinen Wohnsitz vollständig aus Deutschland zu verlegen und in jedes Land der Welt zu ziehen. Wenn allerdings der Grund für einen solchen Umzug sein sollte, zahlreichen Gläubigern und deren Regressansprüchen zu entfliehen, dann kann dies nicht im Sinne der Rechtsordnung sein. In diesem Fall muss es zumindest möglich sein, eine öffentliche Zustellung einer Klageschrift nach § 185 Zivilprozessordnung (ZPO) vornehmen zu können. Danach kann eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist oder eine Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht.

Wird den Gläubigern erst einmal durch öffentliche Zustellung ermöglicht, einen rechtskräftigen Titel in der Hand zu haben, so können sie zumindest im Rahmen der Zwangsvollstreckung weitere Maßnahmen vornehmen, um ihre bereits titulierten Ansprüche durchzusetzen.

Nachtrag 08.07.2014:

Kaum ist der Artikel veröffentlicht meldet sich ein Dr. Jensen per Mail und gibt an, dass seine Adresse in London richtig sei. Dort sei er gemeldet und würde dort wohnen. Mit Kaffeefahrten habe er nichts zu tun.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1339 vom 5. Juli 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich