Die DSK Leasing GmbH & Co. KG ausOberhaching bei München wendet sich mit Schreiben vom 27.05.2010 an ihreAnleger und gibt einen Überblick über die Entwicklung im Automobil- undLeasingmarkt. Hiermit soll begründet werden, weshalb lediglich 1,6 % dereingezahlten Einlagesumme an die Anleger, die Anlagen vom Typ Classicgezeichnet haben, zur Ausschüttung kommen sollen. Bereits im Vorjahr hatte dieGesellschaft ihre Ausschüttungen in Höhe von vertragsgemäßen 8 % pro Jahr auf1,08 % reduziert.
Wir rechnen kurz nach. 2,68%anstatt 16% an vereinbarten Ausschüttungen. Das bedeutet für die Anleger 16,75%der versprochenen Ausschüttungen oder auch 83,25% Verzicht auf bereits sichergeglaubte Auszahlungen, die vertraglich vereinbart waren.
Anlegersollten auch die gleichzeitig übersandte Mitteilung über die Entwicklung desKapitalkontos überprüfen. Hieraus ergibt sich, wie sich der Stand derBeteiligung entwickelt hat und was der Anleger bei einer Kündigung derBeteiligung als Rückzahlung, gegebenenfalls aber auch als Nachzahlung zuerwarten hat.
Nach derneusten Rechtsprechung des BGH lohnt es sich wohl auch, die Widerrufsbelehrungder Gesellschaft einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Diese weist nämlichinhaltliche Fehler auf, die dem Anleger eine zusätzliche Möglichkeit zumAusstieg aus der Gesellschaftsbeteiligung eröffnen. Dieses kann für ClassicAnleger, die aufgrund der reduzierten Auszahlungen enttäuscht sind, aber auchfür Sprint Anleger, die keine weiteren Raten in die Beteiligung zur Einzahlungbringen möchten, sinnvoll sein.
Für eineErstberatung steht der Autor dieses Beitrags gerne zur Verfügung. Die Kanzlei ist auf Anlegerfragen spezialisiert.
Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. Thomas Schulte,in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig aufdem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet desVerbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelnerAnleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
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