Recht und Gesetz

Entschädigung für Kaupthing-Kunden

Nachdem sich bereits in der letzten Woche die Anzeichen für Entschädigungszahlungen seitens des isländischen Einlagensicherungsfonds auch für deutsche Kunden der Kaupthing-Bank verdichtet haben, scheint einer auch der Höhe nach vollständigen Rückzahlung der Einlagen seit Sonntag nichts mehr im Wege zu stehen. In einem Interview mit dem Tagesspiegel am Sonntag erklärte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, man sei sich mit der isländischen Regierung einig, dass die deutschen Anleger in voller Höhe ihre angelegten Gelder zurückerhalten.

Der Bund gewährt dem isländischen Staat zu diesem Zweck einen Kredit in Höhe von ca. 300 Mio. €, exakt die Summe, die die über 30.000 deutschen Kaupthing-Kunden in Island angelegt haben. Wann genau es zu den Entschädigungszahlungen kommen soll, ist indes weiter ungewiss. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31.12.2008. Die Satzung des isländischen Einlagensicherungsfonds sieht vor, dass Gelder spätestens drei Monate nach Feststellung des Entschädigungsfalles auszuzahlen sind. Diese Frist würde am 30.01.2009 ablaufen.

Hinsichtlich der bis dato aufgelaufenen Zinsen herrscht bislang Unsicherheit. Diese sind in den aktuell von der Kaupthing-Niederlassung Deutschland verschickten Kontoauszügen an die Betroffenen nicht enthalten. Gleichwohl besteht ein rechtlicher Anspruch auf Verzinsung zumindest bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalles. Ob sich die Mitarbeiter des Einlagensicherungsfonds jedoch die Mühe machen werden, die Zinsen einzeln für jeden Anleger zu berechnen, ist eine rein praktische Frage, die wohl nicht vor den Entschädigungszahlungen beantwortet werden wird.

Für Anleger der deutschen Kaupthing Edge Bank übernehmen die Rechtsanwälte Dr. Schulte, Schulte und Dr. Schulte auf Wunsch das Formulieren und Absenden des Antrages gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung kann die Forderungsanmeldung möglicherweise auch über diese abgerechnet werden.

Interessierte Anleger können unter der Email-Adresse kaupthing@wiegehtsweiter.de unkompliziert mit den Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen. Eine kompetente und zügige Bearbeitung garantiert, dass Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Benötigt werden lediglich einige persönliche Angaben sowie eine Kopie letzen Kontoauszuges. Diese wurden vor kurzem von der Kaupthing an deutsche Anleger verschickt. Sollte ein Kontoauszug nicht vorliegen, ist eine Forderungsanmeldung dennoch möglich.

Sven Schulte (Rechtsanwalt), Sebastian Klabunde (Rechtsreferendar)
22.11.2008

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 580 vom 25. November 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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