Luxemburg (jur). Ein Europäischer Haftbefehl ist nur gültig, wenn es auch einen nationalen Haftbefehl oder eine vergleichbare nationale Gerichtsentscheidung gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil vom Mittwoch, 13. Januar 2021, klargestellt (Az.: C-414/20 PPU). Danach kann ein Europäischer Haftbefehl ohne nationale Grundlage zur Freilassung führen. Auslöser für den Fall waren Ermittlungen in Bulgarien gegen eine Drogenbande. 16 der 41 gesuchten Perso …