Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bei der Abtretung einer Lebensversicherung zugunsten Dritter mehr Sicherheit für Banken und Verbraucher geschaffen, im gegebenen Fall zugunsten einer Ehefrau. Nach einem am Montag, 18. Januar 2021, veröffentlichten Urteil ist die „Zuwendung der Sicherheit“ bereits mit der Abtretung vollständig erfolgt (Az.: IX ZR 205/19). Dies gibt der Bank und in diesem Fall auch der Ehefrau Sicherheit für den Fall der Insolvenz des Ehemannes. …