Zugriff des Insolvenzverwalters durch BGH erschwert

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Diplom

Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bei der Abtretung einer Lebensversicherung zugunsten Dritter mehr Sicherheit für Banken und Verbraucher geschaffen, im gegebenen Fall zugunsten einer Ehefrau. Nach einem am Montag, 18. Januar 2021, veröffentlichten Urteil ist die „Zuwendung der Sicherheit“ bereits mit der Abtretung vollständig erfolgt (Az.: IX ZR 205/19). Dies gibt der Bank und in diesem Fall auch der Ehefrau Sicherheit für den Fall der Insolvenz des Ehemannes. …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3924 vom 20. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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