Recht und Gesetz

FCT Capital – Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG – Gesellschaft kann ausgeschiedenen Anlegern nur mit extremen Verlust entlassen

Die FCT Capital – Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG (vormals Fondas Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG) hat schlechte Nachrichten zu vermelden.

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte hatten bereits im Jahre 2005 vor der Geldanlage gewarnt und die Graumarktanlage als überflüssig, teuer und schlecht konzipiert gebrandmarkt – Beteiligung an der Fondax Capital Trust GmbH Co. KG

 

Nichtsdestotrotz wurde die Geldanlage fröhlich vertrieben und Gelder eingesammelt.

Ein aktuell vertretener Anleger konnte nach einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht aus der Kapitalanlage ausscheiden. Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Die Gesellschaft teilte nun 4.467,90 Euro als Auseinandersetzungsguthaben mit, welches zur Auszahlung kommen soll.

Bei einem eingezahlten Kapital vom 10.400,00 € ist dies sicherlich keine erfreuliche Entwicklung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die berechnete Auseinandersetzungssumme für das Ausscheidensdatum zum 31.12.2009 berechnet wurde.

Anleger, die sich hier wegen der Möglichkeit, aus der Gesellschaft vorzeitig auszuscheiden beraten lassen möchten, insbesondere wegen der Möglichkeit des Widerrufs auf Grund einer verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung, sollten sich bitte an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte wenden: „Ein Verlust von ca. 55% der eingezahlten Summe ist alles andere als eine Erfolgsbilanz; besser heute aussteigen, als noch weiterhin festhalten an dieser Art der Geldanlage, da nicht sicher ist, wie und ob die Gesellschaft die bereits eingefahrenen Verluste ausgleichen kann“.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 68 vom 15. November 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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