Frequenta Beteiligungs AG – Von der Wurstfabrik zur Drachentriebwerksproduktion

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Mandanten der Rechtsanwälte melden Post, die eher zum 1. April 2011 passen würde. Die Frequenta Beteiligungs AG aus Berlin stellt die Geldanlagepolitik um: weg von Wurst, hin zu Drachen. Die Gesellschaft formuliert, dass sich durch die bisher verfolgte Anlagestrategie (einer Beteiligung an einer Wurstfabrik in China namens DARW Ldt.) Verluste ergeben haben. Die angeblich in China vielversprechende Bratwurstproduktion habe sich leider nicht als umsetzbar herausgestellt. Man hätte die Stückzahlen der benötigten Bratwurstproduktion nicht erreichen können. Nunmehr soll die Produktionsanlage abgestoßen werden. Ein Verkauf ist noch nicht realisiert. Ob durch den Verkauf noch Geld erzielt werden kann sei fraglich, da oftmals Gebäude auch verwaist stehen gelassen würden.

 

Die Gesellschaft hat aber schon eine gute Idee, wie die eingetretenen Verluste (in welcher Höhe diese auftreten können, wird nicht mitgeteilt) ausglichen werden können. Nunmehr hat sich die Gesellschaft bereits an der Aerotechnics EPB GmbH beteiligt. Die Frequenta will hier mit 26 % an der GmbH eingestiegen sein. Das eingesetzte Kapital soll nach einer Aussage der Frequenta 40.000,00 € betragen. Die Frequentra rechnet mit Erlösen für das Jahr 2011 in Höhe von 15 %. Für das Jahr 2012 werden 31 % und für das Jahr 2013 50 % erwartet.

 

Wie sich die Verluste aus China auf die einzelnen Beteiligungen ihrer Anleger auswirken, gibt die Gesellschaft Frequenta Beteiligungs AG nicht bekannt. Zu der Kapitalanlage meint Rechtsanwalt Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team: „Die Anlagestrategie der Anlagegesellschaft ist hier wenig überzeugend. Wenn eine Gesellschaft von einer Beteiligung an einer Wurstfabrik in China in eine andere Beteiligung an einer höchst risikoreichen Private Equity Gesellschaft in Deutschland stolpert, ohne genau Auskünfte über bereits entstandene Verluste und zukünftige Geschäftsprognosen abzugeben, ist dies keine vertrauensbildende Maßnahme. Wir raten allen Anlegern, ihr Engagement bei der Gesellschaft schleunigst durch einen Anwalt prüfen zu lassen, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.“

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 800 vom 19. August 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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