Osnabrück (jur). Hartz-IV-Empfänger können nicht mehr als insgesamt zehn kostenlose FFP2-Masken verlangen. Obwohl der pandemiebedingte Bedarf an Schutzmasken nicht im Hartz-IV-Regelbedarf berücksichtigt ist, liegt kein vom Jobcenter zu deckender Mehrbedarf vor, entschied das Sozialgericht Osnabrück in zwei am Dienstag, 16. März 2021, bekannt gegebenen Entscheidungen (Az.: S 50 AS 39/21 ER und S 50 AS 51/21 ER). Das Gericht wandte sich damit ausdrücklich gegen eine andere Entscheidung de …