Recht und Gesetz

Garbe Logimac AG meldet hohe Verluste bei vergebenen Darlehen

4. März 2011
Die Garbe Logimac AG, ein Unternehmen aus der Produktfamilie der Rothmann & Cie, meldet sich mit Schreiben vom 25.02.2011 bei Ihren atypisch stillen Gesellschaftern und vermeldet schlechte Neuigkeiten. Die Gesellschaft teilt in ihrem Schreiben mit, dass erhebliche Darlehensforderungen, die gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG und gegenüber der Einundzwanzigste Garbe Logimac Logistic Grundbesitz GmbH & Co. KG bestehen, uneinbringlich sind oder berichtigt werden mussten.
Zu den Hintergründen:
Die Garbe Logimac AG teilt mit, sie habe gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG Forderungen aus Ausleihungen inklusive aufgelaufener Zinsen in Höhe von 25 Millionen Euro. Diese seien jedoch nicht mehr einbringlich, weil die Garbe Holding AG & Co. KG hoch verschuldet sei. Diesbezüglich legt die Garbe Logimac AG eine Beschlussvorlage vor, in der vorgeschlagen wird, der Garbe Holding AG & Co. KG die Forderungen zu stunden und auf einen erheblichen Teil des ausgeliehenen Geldes zu verzichten. 21,46 Millionen Euro sollen nicht einbringlich sein und lediglich 3,54 Millionen Euro als verzinslicher Rückzahlungsanspruch erlangt werden können, wenn eine Sanierungsvereinbarung gemeinsam mit weiteren Gläubigern der Garbe Holding AG & Co. KG abgeschlossen werden könne.
Der Autor fühlt sich hier an das Verfahren rund um die Schwestergesellschaft ALAG GmbH & Co. KG erinnert, in dem die Anleger ebenfalls dazu aufgefordert worden waren, der Liquidation der ALAG zuzustimmen, mit dem Versprechen, hierdurch höhere Rückzahlungen erlangen zu können als bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Darüber hinaus wird auch noch mitgeteilt, dass Investitionen in Höhe von ca. 6 Millionen Euro wertberichtigt werden mussten, die bei der Einundzwanzigste Garbe Logimac Logistic Grundbesitz GmbH & Co. KG getätigt wurden. Hier sei die Darlehensforderung auf 3 Millionen Euro wertberichtigt worden. Es wird aber in Aussicht gestellt, dass diese Wertberichtigung dann nicht mehr notwendig sei, wenn der Vermietungsstand in dem betreffenden Gebäude verbessert werden würde.
Insgesamt müssen sich die Anlegern somit darauf einstellen, dass ihre Anlagegesellschaft, in die sie ihr sauer verdientes Geld eingebracht haben, mal eben bis zu maximal 28 Millionen Euro verloren hat.
Zu der vorgelegten Beschlussvorlage ist anzumerken, dass von einem Anleger wohl nicht erwartet werden kann, etwas zuzustimmen, dessen Inhalt er nur rudimentär kennt. Die Garbe legt die Sanierungsvereinbarung, die angeblich alle Gläubiger mit der Garbe Holding AG  & Co. KG schließen sollen, nämlich nicht vor. Auch die Berechnungen, die dazu führen sollen, dass nicht nur 1 % der ausgeliehenen Gelder, sondern 13,4 % zur Rückzahlung kommen, werden nicht offen gelegt.
Hierzu mein Rechtsanwalt Schulte: „Wer nicht weiß, über was er abstimmt, sollte lieber erst einmal mit NEIN stimmen und die Offenlegung der streitgegenständlichen Verträge und Vereinbarungen fordern. Einen Vertrauensvorschuss der Anleger hat die Anlagegesellschaft wohl in jedem Fall spätestens jetzt verspielt.“
Anlegern wird daher geraten, in der hier vorgenommene Beschlussvorlage nicht mit JA zu stimmen und möglichst ein deutliches NEIN zu dem weiteren Blindflug der Gesellschaft abzugeben.
Die Rechtsanwälte haben hier die Arbeitsgemeinschaft Rothmann & Cie ins Leben gerufen, um eine möglichst starke Bündelung von Anlegerinteressen vorzunehmen.
Eine Erstberatung kann für  eine Beratungsgebühr von 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer erfolgen.
VisdP:
Rechtsanwalt Sven Schulte
Malteser Straße 170/172,
12277 Berlin
dr.schulte@dr-schulte.de
Tel.: 030 22 19 220 20
FAX: 030 22 19 220 21

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 734 vom 7. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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