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Beteiligungen an der Garbe Logimac AG – die Rechtsanwälte warnen seit 2009

Die Garbe Group ist nach eigenen Angaben ein mittelständischer Unternehmensverbund, der vorwiegend im Bereich von Vermietung, Bau und Kauf von Immobilien tätig ist.

Die Garbe Holding AG & Co. KG ist „der strategische Kopf der Gruppe“. Alle maßgeblichen Beteiligungen werden von ihr gehalten. Hier werden die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen getroffen.

Die Rechtsanwälte hatten bereits 2009 die Frage gestellt, ob es eine gute und zielführende Idee ist, sich an dieser Gruppe zu beteiligen. Inzwischen hat sich im März 2011 herausgestellt: Nein!

Erst kam es zu einer Reduktion der Ausschüttung im Jahre 2009 und dann kam die Brandbotschaft, dass die Garbe Logimac AG meldete, sie habe nicht besicherte Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. Euro an die Garbe Holding AG & Co. KG ausgereicht. Diese kann die Garbe Holding AG & Co. KG nun nicht mehr zurückzahlen.

Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG, ein Produkt aus der Rothmann Gruppe, hat zudem bei vielen Beitrittserklärungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Diese ermöglicht den Anlegern einen Widerruf der Unternehmensbeteiligung, wenn diese in einer Haustürsituation (also beim Anleger zu Hause) oder auch am Arbeitsplatz des Anlegers abgeschlossen wurde. Ähnlich ist es auch bei der Garbe Logimac AG. Auch hier sind beim Beitritt der atypisch stillen Gesellschafter Formfehler passiert, die einen Ausstieg ermöglichen.

Die Frage mag erlaubt sein: „Was sollen die Anleger noch alles erleiden?“ Viele Anleger haben der Unternehmensgruppe größere Geldbeträge anvertraut und möchten jetzt aussteigen und nicht weitere Einschläge warten. Die Formfehler in Widerrufserklärungen und Beitrittsformularen können hier helfen.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 733 vom 7. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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