Gerichtsgebäude / Pixabay

Geldanlage bei der DSK Leasing – der nächste Rothmann Fonds verabschiedet sich vom Markt. Erneute Millionenverluste?

Die Geldanleger der Rothmann Gruppe müssen den nächsten Schlag verkraften; nach vielen Vermögensverlusten ereilt die DSK Leasing Anleger eine Mitteilung vom 29.07.2011: Die Gesellschaft soll wegen massiver Verluste zum Jahresende 2011 beendet werden. Das möge man als Gesellschafter mittragen. Argumentiert wird damit, dass die Gesellschaft nur Kosten produziert und keine Hoffnung besteht, diese schlechte Einnahmesituation zu ändern.
Mit anderen Worten: das Geld ist weg?
Rechtsanwalt Schulte, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte dazu im Gespräch mit dem Autor:
Dr. Schulte, Rechtsanwalt:
„Herr Schulte, was müssen die Anleger jetzt wissen? Sie vertreten viele Geschädigte.“

Rechtsanwalt Schulte:
„Es gibt hohe Verluste; überschlägig hat die DSK bisher ca. 60 Mio Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Nach der nun vorgelegten Berechnungsgrundlage sollen hiervon noch ca. 15 Mio Euro vorhanden sein. Ein hoher Verlust in Höhe von ca. 75% der eingesammelten Gelder. Die Beteiligungskonten der einzelnen Anleger weisen daher in der Regel einen beachtlichen Verlust aus. Dies gilt vor allem für Anleger der Anlagevariante „Classic“, die auch schon sog. Ausschüttungen auf ihre Anlagesumme erhalten haben.“

„Der vorgeschlagene Tauschhandel wegen einer Aktienbeteiligung, der einen Erwerb von Aktien der AutoBank AG vorsieht, funktioniert nur dann, wenn das Kapitalkonto der Anleger sich überhaupt noch im Plus befindet. Das ist erfahrungsgemäß bei Anlegern der Anlagevariante „Classic“ bei den Fonds der Rothmann Gruppe nicht der Fall“, urteilt Rechtsanwalt Sven Schulte, der viele Anleger aus Fonds der Rothmann Gruppe in den letzten Jahren für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team betreut hat.
Dr. Schulte, Rechtsanwalt: „Wie soll denn jetzt gestimmt werden?“

Rechtsanwalt Schulte: „Bei der Abstimmung sollten die Anleger daher zunächst mit „Nein“ stimmen. Eine Liquidation der Gesellschaft hat bisher ungeklärte Folgen. Es ist nicht erkennbar, was genau nach der Liquidation übrig bleiben wird.

Zudem ist nicht einzusehen, weshalb die bisherige Komplementärin DSK Leasing Verwaltung GmbH als Liquidatorin eingesetzt werden soll. Hier ist bereits aus Gründen der Transparenz eine unabhängige Liquidatorin zu verlangen.“

Aus Gründen des Anlegerschutzes verlangt daher Rechtsanwalt Schulte eine ordentliche Gesellschafterversammlung: „Zuletzt ist aus Gründen der Transparenz eine Abstimmung im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSK zu verlangen. Ein Abstimmung so wichtiger Themenkomplexe ohne die Möglichkeit einer Aussprache und ohne die Möglichkeit anderer Anträge, kann nicht im Sinne des Anlegerschutzes sein.“

Wichtig wäre eine Verwaltung der Gelder durch neutrale und erfahrene Dritte; näheres hierzu in dem Interview mit einer externen Verwalterin; siehe http://www.bankenskandal.de/bank/schieflage-garbe-logimac-ag-fonds-ra-roehlke-audaxa-interview.php
Autor: Dr. Schulte, Rechtsanwalt, Berlin, August 2011

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 793 vom 2. August 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich