Recht und Gesetz

Genossenschaftsmitglieder müssen zahlen – Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erstreitet weitere Urteile

Wie überall im Leben, lässt auch die Zahlungsmoral vieler Genossenschaftsmitglieder oftmals zu wünschen übrig. Insbesondere Mitglieder, die sich mit einer Ratenzahlung an einer Genossenschaft beteiligt haben, kommen ihrer Verpflichtung nicht immer nach. So laufen bei den Genossenschaften nicht selten große Rückstände auf, die die Genossenschaft selbst in finanzielle Bedrängnis bringen.

 

Von verschiedenen Literaturstimmen wurde bislang die Rechtsauffassung vertreten, dass ausgeschiedene Mitglieder von der eigenen Genossenschaft wegen Zahlungsrückständen nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertraten hier, entgegen der allgemeinen Rechtsauffassung, eine Gegenansicht, nach der die Zahlungsverpflichtung trotz des Ausscheidens fortwirkt.

 

Zwischenzeitlich führt die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team über 70 Verfahren, in denen die Rechtsprechung die o.g. Auffassung bestätigt hat. So hat etwa das Landgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung (Az. 22 O 34/11) zuletzt eindeutig festgestellt, dass es für das Bestehen der Zahlungsverpflichtung nicht auf die Kündigung des Genossenschaftsmitglieds ankomme. Mittlerweile hat sich die von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team entwickelte Rechtsauffassung anscheinend bei den Gerichten durchgesetzt, sodass die Ansprüche der Genossenschaften nicht selten von in Anspruch genommenen Mitgliedern anerkannt werden.

 

Für viele Genossenschaften ergibt sich so die Möglichkeit, bislang verloren geglaubte Gelder doch noch zu realisieren.

 

Genossenschaften, die offene Forderungen gegen ihre Mitglieder haben, ausgeschieden oder nicht, sollten ihre Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit von einem im Genossenschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 805 vom 1. September 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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