Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Handel mit Bankgarantien – alte Tricks – neue Opfer

Immer wieder versuchen Betrüger mit Bankgarantien, die es nicht gibt, ahnungslose Anleger zu ködern und um ihr Geld zu bringen. Worum geht es? Es geht um Millionen Euros und sagenhafte Renditen, die angeblich im Handel mit Bankgarantien verdient werden können. Die Betrüger suchen sich in der Regel vermögende Opfer oder Institutionen, die über größere Geldbeträge verfügen und erläutern dann, dass durch risikolose Bankgarantiegeschäfte ungewöhnlich hohe Rendite zu erwirtschaften sind.

Was ist eine Bankgarantie?

Eine Garantie ist ein Vertrag mit dem ein Dritter für einen Erfolg einsteht.  Garantien im Bankgeschäft können Bürgschaften sein oder solche verpflichtenden Erklärungen, die nicht gesetzlich geregelt sind. Im internationalen Geschäft sind Garantien üblich. Eine Garantie, deren mögliche Schuldhöhe nicht durch Fremdkapital des Kunden, für den die Garantie abgegeben ist, gedeckt wird, ist eine Eventualverbindlichkeit der Bank. Es gibt Verrechnungsstellen im internationalen Bankgeschäft, die diese Aufgaben übernehmen und den Banken die Möglichkeiten geben, Garantien zu besichern. Euroclear ist z.B. Europas größte Clearingbank. Es geht hier häufig um Auslandsgeschäfte (Im- und Export) sowie um die Abwicklung von Börsengeschäften.

 Gibt es einen Handel mit Garantien?

Einen direkten Handel mit Garantien (auch genannt Standby Letter of Credit, Letter of Credit, Bank Guarantees) gibt es nicht, bei dem eine außergewöhnliche Rendite für Anleger erzielt werden können. Natürlich werden international Garantien gegeben, entgegen genommen, besichert, kreditiert etc. Es handelt sich dabei um normale Vorgänge in einer globalen Wirtschaft, die ihre Anfänge im Mittelalter hatte, um den aufkommenden Fernhandel rechtlich und wirtschaftlich abzusichern. Die internationalen Banken erwirtschaften im Eigenhandel und im Provisionsgeschäft normale Erträge. Es gibt also keinen Bankgarantiehandel, der besonders renditeträchtig ist.

Bankgarantien – Ansätze der Betrüger

Die Betrüger setzen bei dem Komplex Betrügereien im Bankgarantiebereich an verschiedenen Punkten an.

1.        Glaube an Geheimwissen

Die Welt der Hochfinanz gilt dem Anleger als Mysterium. Vorurteile und mangelnde Kenntnisse vernebeln den Blick. Dem Betrüger wird gerne geglaubt, dass ein elitärer Kreis von Teilnehmern durch Handel von Bankgarantien Traumgewinne einstreichen. Gerne wird zur Kenntnis genommen, dass Banken und Beteiligten diese Wissen geheim halten, um die Masse der Kunden mit mickrigen Renditen abzuspeisen.

2.      Dokumentengläubigkeit

Die Betrüger präsentieren Referenzen von Notaren, Wirtschaftsprüfern, Professoren etc., die in der Regel Totalfälschungen sind.

3.      Eitelkeit der Opfer

Die Renditeerwartung der Kapitalanlage steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Risiko des Totalverlustes. Risikolose, also sichere Kapitalanlagen können daher keine Rendite erwirtschaften, die über dem allgemeinen Marktniveau liegt. Das ist allgemein bekannt. Bekannt ist aber auch, dass Opfer nicht gerne einräumen, dass Sie sich mit den Gebaren der „Hochfinanz“ nicht auskennen, dass ihnen die englische Fachbegriffe nichts sagen und dass sie die konstruierte Story rund um die Geldanlage nicht nachvollziehen können.

Die Betrugsstory

In der Regel wird folgendes behauptet: Das Opfer könne an der sagenhaften Rendite teilhaben, wenn es zusammen mit anderen einen hohen Geldbetrag zur Verfügung stellt, diese werde dann verpfändet oder beliehen oder diene als Sicherheit für eine Bankgarantie einer Bank. Die Bank handele dann mit der Garantie im internationalen Handel. Hier gebe es dann Riesengewinne. Die Bank sei bereit, diese Gewinne zu teilen. Der Bank sei es verboten aufgrund des Aufsichtsrecht der Bank eigene Gelder einzusetzen. Man brauche daher das Opfer, um den Bankgarantiehandel betreiben zu können.

Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 289 vom 16. März 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich