Immobilienzeitung: Skandalfirma Licon ist insolvent – Interview mit RA Thomas Schulte

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
aktenzeichen! juristische Information aus Berlin

Der durch die Licon-Affäre bekannt gewordene und seitdem nicht mehr wieder auf die Beine gekommene gleichnamige Leipziger Bauträger ist insolvent berichtet die Immobilienzeitung unter http://www.immobilienzeitung.de/128999/skandalfirmaliconistpleite
„Betroffen sind auch zahlreiche Projektgesellschaften was nicht nur die Käufer der noch nicht fertiggestellten Wohnungen in die Bredouille bringt, sondern auch für die apoBank unangenehm werden könnte, die viele der Wohnungen finanziert hat.
Die Insolvenz der Licon hatte sich bereits länger abgezeichnet: Das Unternehmen machte mehr Schlagzeilen mit Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis als mit neuen Projekten (siehe „ExChefs gewinnen Machtkampf um die Licon“, IZ 50/2012). Käufer von Licon-Immobilien berichteten zudem von sehr schleppenden Baufortschritten, aufgrund der Zahlungsmoral unzufriedenen Handwerkern und Auseinandersetzungen um Zahlungen mit der Licon. Nun haben 13 Gesellschaften der Unternehmensgruppe beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet, darunter die Kerngesellschaften Licon Wohnbau und Licon Bau sowie zahlreiche Projektgesellschaften für Bauvorhaben in Leipzig, Berlin, Hamburg, Frankfurt und Neuss. Von den aktuellen Insolvenzen waren laut Unternehmensmitteilung noch 59 Mitarbeiter betroffen.
In den besten Zeiten machte die 2005 gegründete Licon mit rund 170 Mitarbeitern Umsätze im dreistelligen Millionenbereich. Allein über die Apotheker und Ärztebank (apoBank) wurden Wohnungen für über 450 Mio. Euro an deren wohlhabende Klientel vermittelt, im Jahr 2010 etwa für einen Betrag von 200 Mio. Euro.

Die Erfolgsgeschichte der Licon erhielt aber vor vier Jahren, im Oktober 2010, einen jähen Knick, als die damaligen Geschäftsführer, xy und xx, im Rahmen einer bundesweiten Razzia verhaftet wurden und vorübergehend in Untersuchungshaft kamen. Ihnen wurde vorgeworfen, Millionen an Licon-Geldern veruntreut und damit ihre Mitgesellschafter geschädigt zu haben. Wegen der Vorwürfe wurden die beiden vor wenigen Wochen vom Amtsgericht Leipzig verurteilt: Xy zu zehn Monaten Haft und S. zu einem Jahr und zehn Monaten, beides ausgesetzt zur Bewährung. Im Rahmen der Ermittlungen kam auch ans Licht, dass höherrangige Mitarbeiter der apoBank Bestechungsgelder erhalten hatten, um den Verkauf von Licon-Wohnungen zu fördern. Die apoBank stellte daraufhin die Zusammenarbeit weitgehend ein.
Zuletzt hatte die Licon im Zusammenhang mit Schrottimmobilienvorwürfen eine unangenehme Schlappe erlitten: Im Juli hat die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team einen Prozess gegen das Unternehmen endgültig gewonnen. Das Oberlandesgericht Dresden schloss sich der Vorinstanz an und verurteilte die Licon, einen Immobilienverkauf an ein junges Paar rückgängig zu machen.
Zwar haben die Gerichte nicht über den Vorwurf der Kanzlei entschieden, dass die Wohnung überteuert gewesen sei. Aber das Gericht habe festgestellt, dass in den Beratungsgesprächen den Käufern vom Vertrieb unrealistische Wertsteigerungen versprochen worden seien, erläuterte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin. Diese Falschberatung sei der Licon zugerechnet worden. Da auch „in vielen weiteren Fällen eine Zusammenarbeit mit fragwürdigen Immobilienvertrieben“ zu beobachten gewesen sei, sah Schulte die Möglichkeit, dass nun eine Vielzahl von Kaufverträgen angreifbar seien.
Offenbar haben Anlegerklagen tatsächlich mit zur Insolvenz beigetragen. Die Ursachen für die Insolvenz lägen nach ersten Ermittlungen neben internen Gründen auch in vielschichtigen Differenzen mit Subunternehmen und diversen Erwerbern, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter Stephan Thiemann mit. Und Ex-Geschäftsführer S. sagte dem Portal Diebewertung.de: „Bei so vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen, da hat man dann letztlich gar keine Chance mehr, noch Geschäft zu machen.“ Manchmal sei es richtig zu sagen: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“
Inwieweit jetzt auch den Käufern der Licon-Wohnungen ein Ende mit Schrecken droht, ist ungewiss. Denn eine Reihe von Projekten ist noch nicht fertiggebaut, bei anderen sind Mängel vorhanden. Primäres Ziel sei, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter, für die Bauvorhaben „zeitnah Lösungsvarianten“ zu finden. Voraussetzung sei aber, dass Kunden, Mitarbeiter und Subunternehmer aktiv mitwirken. Lösungen seien nur im beiderseitigen Einvernehmen mit den Kunden und gegebenenfalls nach Einigung über noch offene Kaufpreisansprüche möglich.
In welchem Dilemma manche der Käufer stecken, macht Rechtsanwalt Schulte deutlich. „Teilweise haben die Kunden den vollen Kaufpreis finanziert und sind als Auflassungsvormerkungsberechtigte noch nicht einmal Eigentümer. Die Immobilien könnten schwer bzw. unverkäuflich sein und werfen keine Miete ab“, sagt er und stellt insbesondere mit Blick auf die apoBank die Frage, ob auch die Banken, die mit der Licon-Gruppe zusammengearbeitet haben, haften müssen.
Tatsächlich war die apoBank nach Recherchen der Immobilien Zeitung eng mit der Licon-Vertriebstochter Medicon verbandelt (siehe „Die apoBank und ihr LiconBomber“, IZ 19/2014). Ehemalige Bankmitarbeiter berichteten von massivem Druck von Vorgesetzten, LiconImmobilien zu verkaufen. Heute erklärt die Bank, dass sich zunächst der Insolvenzverwalter Klarheit verschaffen müsse. Man werde die Kunden gegenüber diesem eng begleiten.“

Artikel wurde am 16.09.2021 wegen einer Beschwerde modifiziert.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1459 vom 3. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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