Architektur / Pixabay

Infinus AG – Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume

Razzia bei der Infinus AG aus Dresden. Der Finanzdienstleister aus dem Osten hat nach eigenen Angaben 820 Millionen Euro an Anlegergeldern in Verwaltung. Nun rückten am Dienstag, den 05.11.2013, an verschiedenen Standorten der Gesellschaft Beamte des Landeskriminalamtes Dresden (LKA) an und durchsuchten u.a. in Dresden verschiedene Villen der Firma.

Hier sind nach Angaben auf den Klingelschildern Firmen wie die Infinus AG, Prosauvus AG und die Ecoconsort AG zu finden. Auch Biehl Capital Partner und Value Consort AG residieren in den Gebäuden.

Vorstandsmitglieder verhaftet

Die Sächsische Zeitung berichtet, dass zwei Personen festgenommen worden sein sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werde mehreren Beschuldigten Betrug und Schädigung der Anleger und Investoren vorgeworfen.

Für die Tochterfirma der Infinus AG, die Future Buisness KG meldet sich derenVorstandsmitglied Kewan Kadkhodai und teilt mit, er stehe dem Ganzen „mehr als ratlos gegenüber“. Die Vorwürfe seien haltlos, die Aktion unverständlich.

Bereits im März kündigte Augsburger Aktienbank

Ein Finanznachrichtendienst berichtet, dass es bereits seit März Unruhe im Markt gegeben habe, nachdem die Augsburger Aktienbank ihren Vertrag mit der Infinus AG gekündigt habe. Schon damals, so der Nachrichtendienst, sei aus den Reihen des Bankhauses verlautbart worden, dass ein Tipp aus den Reihen der Staatsanwaltschaft Dresden zu der Kündigung geführt habe.

Was Anleger nun wissen müssen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team kommentiert: „Bisher galt die Infinus AG bei vielen Vermittlern als sehr sicher, da eine Genehmigung der Bafin für das Betreiben von Finanzdienstleistungen nach § 32 KWG vorlag. Das führt auch zu einer Sachkundeprüfung bei der Geschäftsführung und zu einer regelmäßigen Beaufsichtigung durch die Bafin. Daher ist die Durchsuchung auch für Kenner der Branche überraschend.“

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Schulte erinnert sich an den Anlegerskandal rund um die S&K Unternehmensgruppe. Dieser hatte Anfang des Jahres etliche Anleger um den Schlaf und wahrscheinlich auch um ihr wohlverdientes Geld gebracht. Bei der S&K lag jedoch keine Erlaubnis der Bafin nach § 32 KWG vor. Zudem wurden Partyfotos mit leicht bekleideten Mädchen und schnellen Autos bekannt. Die Verantwortlichen sitzen noch immer in Untersuchungshaft. Erst kürzlich sprang der S&K Vorstand Schäfer bei einer Gerichtsverhandlung in Frankfurt aus dem Fenster des ersten Stockwerks des Gerichtsgebäudes und landete verletzt und in Handschellen auf der Straße.

Schulte kommentiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden wie folgt: „Erst einmal gilt im Strafverfahren die Unschuldsvermutung. Eine Verhaftung gibt es aber auch nur bei einem dringenden Tatverdacht. Dieser liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Die Vorwürfe müssen somit schon schwerwiegend sein, bevor die Handschellen klicken.“

Anlegern rät der Experte: „Erst einmal sollte man überprüfen lassen, wo genau Gelder angelegt wurden. Ob die Razzia zur Schieflage von einzelnen Anlagen führt, ist in jedem Fall klärungsbedürftig. Eine vermittelte Versicherung oder ein Investmentfonds sind Produkte mit einem Schutz vor Verlusten. Was mit Anlegen in Immobilien, Edelmetalle, Industriemetalle bzw. Unternehmensbeteiligungen geschieht, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schnell erkennen. Eine Erstberatung kostet meist nicht viel und führt beim Anleger schnell zur Klarheit.“

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist seit 15 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und hat Anlegern vielfach geholfen.


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1099 vom 6. November 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich