Informationsfrist bei Einbau moderner Messeinrichtungen verkürzt

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Verbraucherschutz

LG Dortmund vom 22.01.2019 (25 O 282/18)

Die Beklagte Firma Westnetz hatte Kunden 2017 den Einbau moderner Messeinrichtungen nicht wie vom Gesetz verlangt drei Monate vorher, sondern erst ca. zwei Wochen vor dem geplanten Einbau angekündigt. Trotz eines Hinweises im beanstandeten Anschreiben…

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3850 vom 28. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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