OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2019, 4 U 184/18
Zinsanpassungsklauseln, bei denen sich die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit aus einem gleitenden Zins errechnet, sind intransparent und damit unzulässig.
Verfahren gegen die Kreissparkasse Tübingen.