Recht und Gesetz

Inkassounternehmen – endlich gesetzlich Klarheit durchgesetzt

Seit Anfang November 2014 hat der Gesetzgeber die Inkassounternehmen stärker in die Pflicht genommen. Damit soll verhindert werden, was die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team ständig erleben.

Verbraucherschutz durch Klarheit

Viele Opfer unklarer Forderungen und nicht nachvollziehbarer Inkassoschreiben melden sich bei der Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team.

Der Gesetzgeber fordert detaillierte Informationen über Auftraggeber und über Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, hierzu: „Die klar geregelten erweiterten Darlegungs- und Informationspflichten sind aus unserer Sicht dringend notwendig. Sie schaffen große Transparenz beim Forderungsmanagement. Es kann nicht angehen, dass unsere Mandanten Schreiben erhalten, bei denen unklar ist wer von wem aus welchen Gründen etwas fordert.

Klarheit hilft allen

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team helfen Verbrauchern rund um Inkasso- und daraus häufig entstehenden weiteren Problemen wie z.B. negativen Schufaeinträgen. Viele Forderungen wurden in der Vergangenheit häufig nicht bezahlt, weil die Betroffenen schlichtweg mit der Rechtspraxis und Verwaltungspraxis der Inkassounternehmen überfordert waren. Der Gesetzgeber hat jetzt Abhilfe getroffen. 

Wenn das Handelsunternehmen einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderungen beauftragt, muss dieses in seine erste Mahnung u. a. Folgendes klar und verständlich schreiben:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und Datums des Vertragsschlusses
  • wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums für den die Zinsen berechnet werden
  • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis darauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird
  • wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund
  • wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht weren, eine Erklärung, daß der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

 

For our international clients essential information of the press release in English:

Clarity helps everyone. The lawyers Dr. Schulte and partners help consumers around collection and it often produced further problems such as negative Schufa entries. Many claims were often not paid in the past because people were simply overwhelmed with the legal practice and administrative practices of collection companies.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1438 vom 4. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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